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24. Aug. 2026

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie verpflichtet Unternehmen, über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu berichten.
Für Schweizer Unternehmen gilt: Auch wenn die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, kann die CSRD direkt oder indirekt geschäftsrelevant sein.
Betroffene Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsinformationen systematisch erfassen, beurteilen und veröffentlichen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
• Auswirkungen und Risiken der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Menschen
• Klimawandel, Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch
• Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und soziale Belange
• Governance, Geschäftsethik und interne Kontrollprozesse
• Ziele, Massnahmen und Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit
Die Informationen müssen nachvollziehbar, vergleichbar und in vielen Fällen extern prüfbar sein. Die CSRD-Berichterstattung erfolgt nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Ein Schweizer Unternehmen kann insbesondere dann direkt betroffen sein, wenn es als Nicht-EU-Unternehmen eine bedeutende Geschäftstätigkeit in der EU ausübt. Nach aktuellem EU-Rechtsstand sind insbesondere folgende Schwellenwerte relevant:
• Das Schweizer Mutterunternehmen erzielt in der EU einen Nettoumsatz von mehr als EUR 450 Mio. in jedem der letzten zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahre.
• Zusätzlich verfügt die Gruppe entweder über eine grosse EU-Tochtergesellschaft, die selbst unter die CSRD fällt, oder über eine EU-Niederlassung, die einen Nettoumsatz von mehr als EUR 200 Mio. erzielt.
• Die Berichtspflicht betrifft grundsätzlich Nachhaltigkeitsinformationen auf Gruppenebene des Schweizer Mutterunternehmens.
Für Schweizer Unternehmen sind die spezifischen Voraussetzungen der Drittstaatenregelung entscheidend. Für EU-Unternehmen und bestimmte Nicht-EU-Unternehmen gilt im Kern zusätzlich die Schwelle von mehr als 1’000 Mitarbeitenden und mehr als EUR 450 Mio. Nettoumsatz.
Schweizer KMU sind in der Regel nicht direkt CSRD-pflichtig. Sie können jedoch als Lieferanten, Dienstleister oder Geschäftspartner von berichtspflichtigen EU-Unternehmen indirekt einbezogen werden. Zu erwarten sind insbesondere:
• Anfragen zu Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch und Klimazielen
• Fragen zu Produktionsstandorten, Arbeitsbedingungen und Menschenrechten
• Nachhaltigkeitsklauseln in Verträgen und Lieferantenkodizes
• Anforderungen an Nachweise, Daten, Audits und interne Prozesse
• strengere Auswahl- und Bewertungsprozesse bei Kunden, Banken und öffentlichen Auftraggebern
Berichtspflichtige Unternehmen dürfen von kleineren Geschäftspartnern grundsätzlich keine beliebig umfangreichen Informationen verlangen. In der Geschäftspraxis bleiben konkrete Kundenanforderungen und branchenspezifische Erwartungen jedoch entscheidend.
Quellen
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