Urs Kipfer, Tax Partner AG
9. Feb. 2022

Seit dem 1. Juli 2021 ist ein weiterer Regelungskomplex des sogenannten E-Commerce-Pakets und neue Regelungen im Zusammenhang mit Lieferungen über Online-Marktplätze in Kraft getreten. Und was ist das neue OSS/IOSS? In unserem Merkblatt gibt es die Erklärung.
Mit dem weiteren Regelungskomplex wurde die «kleine einzige Anlaufstelle» (MOSS) zur «einzigen Anlaufstelle» (OSS/IOSS) erweitert, d.h. der Kreis von Leistungen, die im Rahmen einer einzigen MWST-Registrierung in der EU gemeldet werden können, wurde erweitert. Die neuen Regelungen im Zusammenhang mit Lieferungen über Online-Marktplätze gelten in der EU ebenfalls per 1. Juli 2021 und per 1. Januar 2021 in UK.
Die Erweiterung des Mini One Stop Shop (MOSS) zum One Stop Shop (OSS) und Import One Stop Shop (IOSS) per 1. Juli 2021 führt insbesondere bei grenzüberschreitenden Lieferungen an Privatkunden zu massgeblichen Änderungen. Auch im Bereich der Dienstleistungen ergeben sich, wenn auch weniger weitgehend, gewisse Änderungen.
Das vorliegende Merkblatt fokussiert auf Erläuterungen zu den neuen Regelungen des E-Commerce-Pakets aus Perspektive von Schweizer Unternehmen. Der Vollständigkeit halber beinhaltet es zudem eine kurze Einführung zur MWST-Behandlung von Lieferungen über Online-Marktplätze an Privatkunden in UK.
Erfahren Sie in unserem Merkblatt mehr zu den folgenden Fragen: