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Italien: wer von der Hyperabschreibung profitieren kann

Dr. Marco Baldessarelli , Sozietät Baldessarelli & Partner

21. Mai 2026

Genova

Italiens wieder eingeführte Hyperabschreibung eröffnet Schweizer Exporteuren neue Möglichkeiten. Laden Sie unten unseren Leitfaden für eine Übersicht der Gesetzgebung herunter.

Das italienische Haushaltsgesetz 2026 führt das «Iperammortamento» genannte Förderinstrument wieder ein, wonach sich die steuerlich abschreibbaren Kosten von Investitionen in Güter der Industrie 4.0/5.0 um bis zu 180 % erhöhen. Es umfasst Sachanlagen (Maschinen, Robotik) sowie immaterielle Vermögenswerte (Software, Plattformen) und gilt für Investitionen, die zwischen 2026 und September 2028 getätigt werden. Die Höhe der Steuervergünstigung hängt von der Gesamtinvestition in der betreffenden Steuerperiode ab. 

Förderfähige Investitionsgüter

Die Reform ist Teil einer umfassenden industriepolitischen Strategie zur Modernisierung von Italiens verarbeitendem Gewerbe, insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung, technologische Innovation und den Übergang zu vernetzten, intelligenten Produktionssystemen im Einklang mit der modernen Industrie. Die Steuervergünstigung kann von allen Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, Branche, Grösse oder den Regeln für die Berechnung ihrer Einkünfte, in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt, sie tätigen Investitionen in bestimmte Güter, die für Produktionsstätten in Italien bestimmt sind.

So profitieren Schweizer Unternehmen

Entscheidend ist, dass die ursprüngliche EU-Herkunftsbeschränkung aufgehoben wurde, sodass italienische Unternehmen den Vorteil nun auch beim Kauf aus der Schweiz in Anspruch nehmen können – mit Ausnahme von Solar-/PV-Modulen, wo die Beschränkung weiterhin besteht. Dies ist eine bedeutende Marktchance für Schweizer Maschinen-, Automatisierungs-, Robotik- und Softwareunternehmen, die sich an italienische Industriekunden richten. Die Aufhebung der EU-Herkunftsbeschränkung – per Dekret DL 38/2026 – schafft Spielraum für Schweizer Exporteure. Italienische Käufer haben jetzt einen starken steuerlichen Anreiz, in qualifizierte Technologien zu investieren, unabhängig davon, ob diese aus der EU oder der Schweiz kommen. 

Wie S-GE Sie unterstützen kann

Wenn Sie für Ihr Schweizer Unternehmen Unterstützung bei der Identifikation von Geschäftsmöglichkeiten in Italien oder bei der Navigation durch diesen neuen Gesetzesrahmen suchen, stehen Ihnen das Team von S-GE und der Swiss Business Hub Italy zur Seite.

Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden, den Sie weiter unten herunterladen können.

Kompletter Leitfaden

Ihr Experte für den italienischen Markt

Beat Kuster

Senior Consultant Southern Europe + Benelux

Zürich, Schweiz

bkuster@s-ge.com

+41 44 365 54 45

Weitere Einblicke

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