21. Mai 2026

Koffer voller Bargeld, düstere Gestalten oder schummrige Hinterzimmer prägen das Klischee von Korruption. Mit dem Geschäftsalltag vieler Unternehmen hat dieses Bild wenig zu tun.
Risiken entstehen oft in Alltagssituationen, besonders dann, wenn unter Druck gehandelt werden muss: Am Zoll fehlt ein Stempel. Eine Ausschreibung kippt. Oder eine Drittpartei „hilft“ mit Kontakten, die niemand sauber erklären kann.
Fehlen in solchen Momenten klare Handlungsanweisungen, steigt das Risiko von Fehlentscheidungen. Dann besteht die Gefahr, dass nach kreativen Lösungen gesucht wird, die ausserhalb des legalen Rahmens liegen. Unternehmen sollten Korruptionsrisiken deshalb systematisch eingrenzen mit Prävention, Aufdeckung und Reaktion.
Prävention hilft, Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen und steht am Anfang der Korruptionsbekämpfung. Dabei schafft ein Unternehmen klare Regeln für Situationen, in denen Druck besteht. Dazu gehören schriftliche Vorgaben, definierte Zuständigkeiten und transparente Abläufe in kritischen Prozessen. Massnahmen sollen zum Risiko passen. Nicht jede Konstellation verlangt denselben Aufwand. Entscheidend ist, dass Abklärungen und Entscheide nachvollziehbar sind und dokumentiert werden. Das entlastet den Geschäftsalltag und stärkt den Nachweis im Ernstfall.
Ein heikler Praxisbereich sind Geschenke, Einladungen und ähnliche Zuwendungen. Sie können zur Beziehungspflege gehören. Sie bergen aber auch Risiken. Zuwendungen dürfen nie einen Geschäftsentscheid beeinflussen oder diesen Anschein erzeugen. Besonders heikel sind Zuwendungen an Amtspersonen. Hier gilt Zurückhaltung.
Ein einfaches System mit drei Stufen kann in diesem Bereich Orientierung bieten:
Zuwendungen unterhalb der internen Betragsgrenzen, Entscheid in der Regel in eigener Kompetenz (d.h. ohne ausdrückliche Genehmigung durch weitere Verantwortliche), z.B.:
Kleine, nicht personalisierte Werbegeschenke und symbolhafte Höflichkeitspräsente
Einladungen zum Kaffee, einfaches / angemessenes Geschäftsessen (Lunch)
Anlässe mit ausschliesslich geschäftlichem Charakter wie bspw. Produktpräsentationen
Zuwendungen, für die eine ausdrückliche und dokumentierte Genehmigung notwendig ist, z.B.:
Zuwendungen ohne ersichtlichen Geschäftsbezug
Anlässe mit Unterhaltungscharakter und/oder privater Begleitung
Einladungen für Amtspersonen
Reise- oder Übernachtungskosten, Referentenspesen/-honorare
Karitative oder politische Spenden, Sponsoring-Engagements
Zuwendungen, die unzulässig sind. Entsprechende Angebote sind zurückzuweisen und intern zu dokumentieren, z.B.:
Ausdrücklich verbotene Zuwendungen (Gesetz, interne Regeln)
Zuwendungen mit dem Zweck der Entscheidungs-Beeinflussung oder direktem Bezug zu einer Gegenleistung
Zuwendungen und Einladungen an Amtspersonen oder an ihnen nahestehende Personen / Organisationen
Intransparente Zuwendungen (z.B. Versand an Privatadresse)
Geld- und geldähnliche Geschenke, Luxusgeschenke oder -einladungen
Quelle: Transparency international, Leitfaden Geschenke und Einladungen
Ebenfalls wichtig ist der Umgang mit Drittparteien, um zu verhindern, dass ein integres Unternehmen ungewollt über Geschäftspartner in Korruptionshandlungen verstrickt wird. Darum braucht es ein klares Vorgehen für die Zusammenarbeit mit Agenten, Distributoren sowie Vermittlerinnen und Vermittler. Dazu gehören eine Risikoanalyse der Geschäftsbeziehung, eine risikobasierte Integritätsprüfung und eine vertragliche Verpflichtung auf korruptionsfreies Handeln.
Korruptes Verhalten wird wahrscheinlicher, wenn drei Faktoren zusammenkommen: Gelegenheit, Motivation und Rechtfertigung.

Source: Transparency International, Leitfaden Geschenke und Einladungen
Selbst gute Regeln ersetzen nicht die Prüfung von auffälligen Vorfällen. Viele problematische Vorgänge sind nicht sofort sichtbar. Deshalb braucht es Kontrollen an den richtigen Stellen. Dazu zählen insbesondere Partnerauswahl, Vergütungen, Provisionen, Zahlungsabläufe, Geschenke und Einladungen. Wo sinnvoll, hilft die Dokumentation in einem Register. Stichproben und Plausibilitätsprüfungen senken das Risiko von Umgehungen.
Bei Drittparteien lohnt sich eine einfache, aber konsequente Warnsignal-Prüfung. Ein wirksames Instrument dazu sind Red Flags, also Umstände, die auf ein erhöhtes Risiko hindeuten. Sie sind ein Signal, genauer hinzusehen.
Red Flags bei Drittparteien und Zahlungen (Auswahl)
Quelle: Transparency international, Leitfaden Geschäftspartnerrisiken
Solche Hinweise bedeuten nicht automatisch, dass ein Partner korrupt handelt. Jedoch sind zusätzliche Abklärungen nötig, um Risiken aktiv zu verringern.
Wenn eine Situation kippt, zählt die Reaktion, um Folgerisiken zu verhindern. Dazu gehört, keine Zusagen zu machen, keine Zahlungen auszulösen und den Sachverhalt intern zu melden. Danach braucht es eine Abklärung und einen Entscheid über das weitere Vorgehen.
Ein wichtiger Bestandteil ist eine Meldemöglichkeit für Unregelmässigkeiten. Whistleblowing ist das Melden von Missständen im Unternehmen. Damit Meldungen wirksam sind, müssen sie zügig geprüft werden. Festgestellte Unregelmässigkeiten sind zu beheben, und bei Verstössen sind angemessene Konsequenzen nötig.
Im Ausland gilt die Gesetzgebung vor Ort. Für Schweizer Unternehmen ist daneben auch Schweizer Recht relevant. Ausserdem kann ausländisches Recht zusätzlich greifen, insbesondere mit extraterritorialer Wirkung wie beim US Foreign Corrupt Practices Act oder dem UK Bribery Act.
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