Prof. Dr. Dr. h.c. Frank Stein, Healthcare Projects Consulting & Management Stein
1. Juni 2026

Grossbritannien bleibt für die Schweizer Medizintechnik ein attraktiver Absatzmarkt — regulatorisch aber ein eigenständiger. Fünf Jahre nach dem Brexit hat die UKCA-Kennzeichnung ihre ursprünglich zentrale Rolle verloren, während das Vereinigte Königreich zur Konvergenz mit der EU zurückkehrt. Dieser Leitfaden zeigt den Stand 2026 und was Schweizer Hersteller für den GB-Marktzugang konkret vorbereiten müssen.
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gilt seit dem 1. Januar 2021 für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten auf dem GB-Markt (England, Wales, Schottland) nicht das neue EU-Medizinprodukterecht, sondern die Medical Devices Regulations 2002 (UK MDR 2002) in der jeweils gültigen Fassung. Grossbritannien übernahm die EU-Verordnungen MDR (2017/745) und IVDR (2017/746) nicht, sondern führte sein eigenes, auf den früheren Richtlinien basierendes Regime fort. Als sichtbares Zeichen der Konformität wurde die UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) eingeführt.
Wichtig ist dabei die Terminologie: Der GB-Markt (Great Britain) umfasst England, Wales und Schottland und wird durch die UK MDR 2002 sowie die UKCA-Kennzeichnung geregelt. Das weiter gefasste „UK“ schliesst zusätzlich Nordirland ein, für das — wie unten dargestellt — ein abweichendes, EU-orientiertes Regime gilt. Wer den britischen Markt bedient, muss die beiden Räume von Beginn an getrennt planen.
Für Schweizer Hersteller ist ein weiterer Punkt entscheidend: Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der Schweiz und der EU (MRA) erstreckt sich nicht auf Grossbritannien. Gegenüber dem UK-Markt gilt die Schweiz als Drittland. Der GB-Marktzugang ist damit ein eigenständiger Pfad, der unabhängig von einer bestehenden EU-MDR-/IVDR-Konformität eigene Pflichten auslöst.
Eine territoriale Besonderheit ergibt sich aus dem Windsor Framework: In Nordirland gelten weiterhin die EU MDR und IVDR; Produkte benötigen dort eine CE-Kennzeichnung, bei Beteiligung einer UK Approved Body ergänzt um das UKNI-Zeichen (CE UKNI). Die UKCA-Kennzeichnung wird in Nordirland nicht anerkannt.
Die UKCA-Kennzeichnung bestätigt die Konformität mit der UK MDR 2002. Sie wird auf Basis einer vom Hersteller unterzeichneten Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) angebracht. Bei Beteiligung einer UK Approved Body in der Konformitätsbewertung muss deren Kennnummer unterhalb des UKCA-Logos stehen. Zentral sind vier Anforderungen:
Die ursprünglich für den 30. Juni 2023 vorgesehene verpflichtende UKCA-Umstellung wurde mehrfach verschoben. Aktuell gelten folgende Akzeptanzfristen für CE-gekennzeichnete Medizinprodukte auf dem GB-Markt:
| Produktkategorie | Gültig auf GB-Markt bis |
|---|---|
| Medizinprodukte mit gültigem CE-Zertifikat nach MDD/AIMDD (90/385/EWG, 93/42/EWG) | Zertifikatsablauf oder 30.06.2028 (je früher) |
| IVD mit gültigem CE-Zertifikat nach IVDD (98/79/EG) | Zertifikatsablauf oder 30.06.2030 (je früher) |
| Medizinprodukte mit CE-Kennzeichnung nach EU MDR (2017/745) | 30.06.2030 |
| IVD mit CE-Kennzeichnung nach EU IVDR (2017/746) | 30.06.2030 |
| UKCA-gekennzeichnete Produkte nach UK MDR 2002 | unbefristet (vorbehaltlich neuer UK-Regulierung) |
Quelle: MHRA, „Regulating medical devices in the UK“ — Timelines for acceptance of CE marked medical devices in Great Britain.
MDD-/AIMDD-CE-Produkte auf dem GB-Markt
EU-MDR-/IVDR- und IVDD-CE-Produkte
UKCA-Produkte (UK MDR 2002); unbefristete CE-Anerkennung als MHRA-Vorschlag
Am 22. Juli 2025 veröffentlichte die MHRA den zweiten Teil ihrer Antwort auf die Konsultation „Routes to market and in vitro diagnostic devices“ und kündigte an, künftig eine unbefristete Anerkennung CE-gekennzeichneter Medizinprodukte auf dem GB-Markt anzustreben. Am 16. Februar 2026 startete die MHRA dazu eine gezielte Konsultation (Laufzeit bis 10. April 2026) mit drei Kernvorschlägen: (i) Verlängerung der MDD-/AIMDD-Übergangsfrist von 30.06.2028 auf 31.12.2028 zur Angleichung an die EU, (ii) unbefristete Anerkennung von EU-MDR-/IVDR-konformen Produkten unter Wegfall des Stichtags 30.06.2030 und (iii) ein „International Reliance Route“ für Produkte, die in Grossbritannien höher klassifiziert sind als nach EU-Recht. Die MHRA-Antwort auf diese Konsultation stand per Redaktionsschluss noch aus.
Parallel dazu hat die MHRA die eigentliche Reform des Pre-Market-Rahmens vorangetrieben: Am 8. Mai 2026 wurde der Entwurf der Medical Devices (Amendment) Regulations 2026 über das WTO-Notifizierungsportal veröffentlicht; die begleitende Stakeholder-Impact-Umfrage lief bis 19. Juni 2026, die WTO-Kommentarfrist bis 7. Juli 2026. Der Entwurf verankert einen eigenständigen GB-Rahmen mit engerer Anlehnung an EU MDR/IVDR und die IMDRF-Vorgaben, führt einen internationalen Reliance-Pfad (USA, Kanada, Australien) ein und verschärft unter anderem Klassifizierung, technische Dokumentation und UDI-Pflichten. Nach aktuellem Zeitplan soll die Verordnung Ende 2026 ins Parlament, im Dezember 2026 verabschiedet werden und im Juni 2027 in Kraft treten; der International-Reliance-Pfad folgt voraussichtlich Mitte 2028. Wichtig: Die unbefristete CE-Anerkennung ist nicht Teil dieses Entwurfs, sondern wird separat über die oben genannte Konsultation geregelt.
Die UKCA-Kennzeichnung bleibt damit zwar ein gültiger Marktzugangsweg, verliert jedoch praktisch an Bedeutung: Eine doppelte Konformitätsbewertung soll künftig entfallen.
„Die UKCA-Kennzeichnung ist 2026 ein rechtlich vorhandener, praktisch aber zunehmend nachrangiger Marktzugangsweg.“
Aus der Drittland-Stellung der Schweiz gegenüber dem UK-Markt und dem angekündigten Kurswechsel der MHRA ergeben sich sechs praktische Konsequenzen für die Marktzugangs- und QM-Strategie:
Die UKCA-Kennzeichnung ist 2026 ein rechtlich vorhandener, praktisch aber zunehmend nachrangiger Marktzugangsweg. Mit der vorgeschlagenen unbefristeten Anerkennung CE-konformer Produkte und dem Entwurf der Medical Devices (Amendment) Regulations 2026 vollzieht das Vereinigte Königreich eine pragmatische Rückkehr zur regulatorischen Konvergenz mit der EU. Für Schweizer Hersteller bedeutet dies: Eine saubere EU-MDR-/IVDR-Compliance, eine benannte UK Responsible Person sowie ein PMS-System nach SI 2024/1368 decken den GB-Marktzugang bis auf Weiteres vollständig ab. Zu beachten bleibt allein, dass Grossbritannien regulatorisch getrennt von der EU — und mangels MRA auch getrennt von der Schweiz — zu behandeln ist.
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Über den Autor
Prof. Dr. Dr. h.c. Frank Stein ist unabhängiger Berater für Regulatory Affairs und Healthcare IT und führt das Schweizer Beratungsunternehmen healthcare projects consulting & management Stein (Liestal BL). Mit einem Hintergrund in der Biomedizintechnik und über 30 Jahren Erfahrung in der DACH-Region begleitet er Hersteller, Importeure und Zulieferer in den Bereichen EU MDR/IVDR, ISO 13485, ISO 27001, ISO 42001, EU AI Act sowie EHDS/SwissHDS.
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