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USA: CPSC macht eFiling für Konformitätszertifikate bei Importen verpflichtend

ExportHelp

31. Juli 2026

American flag waving among skyscrapers on a sunny day.

Die U.S. Consumer Product Safety Commission (CPSC) hat ihr Verfahren zur Nachweisführung zur Produktsicherheit bei Importen neu aufgestellt. Seit dem 8. Juli 2026 müssen Importeure für viele CPSC-regulierte Konsumgüter bestimmte Angaben aus den Konformitäts- bzw. Sicherheitszertifikaten digital einreichen.

Die Massnahme ist Teil einer breiteren Modernisierung, mit der die US-Behörde Risiken früher identifizieren, die Marktaufsicht stärken und Lieferkettenprozesse weiter digitalisieren will.

Was bedeutet eFiling konkret?

Mit eFiling werden ausgewählte Informationen aus einem Certificate of Compliance (CoC) elektronisch an die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) übermittelt. Die Meldung läuft über das Automated Commercial Environment (ACE). Aus Sicht der CPSC, soll das eine gezieltere Kontrolle risikobehafteter Sendungen ermöglichen und zugleich die Abfertigung für regelkonforme Importe effizienter machen.

Die bisherigen Produktsicherheitsanforderungen bleiben unverändert, neu ist die verbindliche digitale Übermittlung der relevanten Zertifikatsdaten.

Zeitplan: Einführung in zwei Stufen

  • Seit dem 8. Juli 2026: verpflichtend für Einfuhren aus Drittländern
  • Ab dem 8. Januar 2027: zusätzlich für Waren, die zunächst über Foreign-Trade Zones (FTZ) in die USA gelangen und anschliessend in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden

Welche Waren sind betroffen?

eFiling betrifft importierte Verbraucherprodukte, die unter CPSC-Regelwerke fallen und für die eine Zertifizierung erforderlich ist. Die CPSC hat dazu ihre Guidance und eine begleitende HTS-Liste aktualisiert. Diese umfasst eine nicht abschliessende Auswahl von rund 600 HTSUS-Positionen, bei denen die elektronische Meldung erforderlich ist.

Dazu zählen unter anderem die folgende Produktekategorien:

  • Kinderprodukte mit Children’s Product Certificate (CPC)
  • Textilien, Bekleidung und Schuhe
  • Elektronik sowie Batterien
  • Möbel, Haushalts- und Einrichtungsgegenstände
  • Sportartikel mit General Certificate of Conformity (GCC)

Die CPSC stellt ergänzend eine laufend aktualisierte FAQ-Seite mit praxisnahen Erklärungen zum eFiling-Programm bereit (u. a. zu Anwendungsfällen, betroffenen Sendungen und dem Meldeprozess).

Quellen:

Verordnung: Federal Register :: Certificates of Compliance

FAQ: eFiling Frequently Asked Questions (FAQ) | CPSC.gov

eFiling – Wen betrifft es: Does eFiling Apply to Me? | CPSC.gov

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