The Swiss Business Hub Middle East
5. März 2026

Die Landschaft der GCC-Zuckersteuer verändert sich. Seit Januar 2026 wenden die VAE und Saudi-Arabien abgestufte, auf Zuckergehalt basierende Systeme an, während andere Märkte Pauschalregelungen beibehalten oder Reformen prüfen. Dieser Leitfaden bietet einen klaren Überblick über die Rechtsvorschriften in allen sechs GCC-Ländern.
Die Regulierungslandschaft für gesüsste Getränke im Golf-Kooperationsrat (GCC) tritt in eine neue Phase. Während im Rahmen des GCC Unified Excise Tax Agreement bereits seit Jahren in mehreren GCC-Märkten Verbrauchsteuern auf zuckerhaltige Getränke erhoben werden, stellt 2026 einen strukturellen Einschnitt im Hinblick auf die Ausgestaltung und Anwendung dieser Steuern dar.
Seit Januar 2026 haben die Vereinigten Arabischen Emirate und Saudi-Arabien ihre bisherigen Verbrauchsteuermodelle mit 50 % Aufschlag auf den Wert durch abgestufte volumetrische Systeme auf Grundlage des Zuckergehalts ersetzt. Nach dieser Regelung wird die anwendbare Steuer pro Liter berechnet und ist direkt an den Zuckergehalt je 100 ml des konsumierbaren Enderzeugnisses gekoppelt. Dies stellt eine deutliche Abkehr von der Besteuerung auf der Grundlage der Endkundenpreise dar und bringt die Finanzpolitik stärker mit den öffentlichen Gesundheitszielen in Einklang.
Katar, Oman und Bahrain wenden dagegen weiterhin pauschale Verbrauchsteuersysteme an. Auf diesen Märkten unterliegen zuckerhaltige Getränke in der Regel einer Verbrauchsteuer von 50 % auf den Einzelhandelspreis, während Energydrinks weiterhin zu 100 % besteuert werden. Es sind jedoch politische Diskussionen im Gange. Bahrain prüft derzeit Gesetzesentwürfe zur Einführung eines abgestuften Modells auf der Grundlage des Zuckergehalts im Einklang mit den jüngsten Reformen der Region. Oman arbeitet weiterhin nach einem Pauschalsystem und hat zusätzliche Compliance-Mechanismen eingeführt, z. B. dass eine digitale Steuermarke für bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren erforderlich ist, obwohl gesüsste Getränke derzeit davon ausgenommen sind.
Derzeit (Stand Anfang 2026) erhebt Kuwait noch keine Verbrauchsteuer auf zuckerhaltige Getränke. Es gilt kein System auf Basis des Zuckergehalts, und breitere Diskussionen über selektive Steuern befinden sich noch in einem frühen Stadium, ohne dass ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung vorliegt.
Auf GCC-Ebene hat der Ausschuss für finanzielle und wirtschaftliche Zusammenarbeit einen überarbeiteten gemeinsamen Verbrauchsteuerrahmen gebilligt. Die Umsetzung bleibt jedoch Sache der Mitgliedsstaaten. Jeder Mitgliedstaat legt seinen eigenen legislativen Zeitplan, seine technischen Spezifikationen und seine eigenen Verwaltungsverfahren fest. Infolgedessen zeigt das Gesamtbild der Region eine Kombination aus neu geschaffenen Stufensystemen, bestehenden Pauschalregelungen und geplanten Reformen.
Dieser Leitfaden bietet einen strukturierten, länderspezifischen Überblick über die aktuelle Rechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Saudi-Arabien, Katar, Oman, Kuwait und Bahrain. Er fasst den Geltungsbereich, die anwendbaren Steuersätze, Ausschlüsse und jüngste Entwicklungen zusammen und bietet eine aktuelle, konsolidierte Momentaufnahme der Rechtsvorschriften.
Ausführliche Informationen zu Schwellenwerten, Produktkategorien und nationalen Besonderheiten finden Sie in der vollständigen Veröffentlichung.