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21. Aug. 2026

Die Schweiz und China haben am 20. August 2026 die Verhandlungen über die Optimierung ihres Freihandelsabkommens (FHA) abgeschlossen.
Mit der Überarbeitung soll ein bestehendes Ungleichgewicht beim Marktzugang korrigiert werden: Während chinesische Waren bereits weitgehend zollfrei in die Schweiz gelangen, profitiert heute nur rund die Hälfte der Schweizer Exporte nach China von Zollfreiheit.
Mit dem optimierten FHA sollen mittelfristig 99,8 Prozent der aktuellen Schweizer Warenausfuhren nach China zollfrei werden können. 77,5 Prozent der Exporte sollen bereits bei Inkrafttreten des Abkommens zollfrei sein. Für weitere Produkte gelten Zollabbaufristen von fünf bis maximal zehn Jahren. Das zusätzliche Zolleinsparungspotenzial wird auf rund 244 Millionen Franken geschätzt.
Besonders profitieren dürften Schweizer Unternehmen aus den Branchen Uhren, Maschinen, Pharma und Chemie. Für Uhren- und Pharmaprodukte sowie für Maschinen- und Chemieexporte wird nach Ablauf der vereinbarten Übergangsfristen ein vollständig zollfreier Marktzugang angestrebt. Auch für ausgewählte Landwirtschaftsprodukte, darunter Käse sowie Röstkaffee und kaffeebasierte Zubereitungen, wurden Verbesserungen vereinbart.
Für Exporteure relevant sind zudem modernisierte Ursprungsregeln. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen Bearbeitungsschritte künftig auch im Gebiet eines Drittstaats möglich sein. Die Präferenzgewährung soll zudem nicht mehr zwingend einen direkten Transport zwischen der Schweiz und China voraussetzen. Weiter werden die Voraussetzungen für elektronische Ursprungszertifikate geschaffen und der Datenaustausch zwischen den Zollbehörden ausdrücklich verankert.
Das optimierte Abkommen umfasst ausserdem neue oder erweiterte Bestimmungen zu Handelserleichterungen, Dienstleistungen, Investitionen, digitalem Handel, Wettbewerb sowie zu Umwelt und Arbeitsstandards. Für digitale Geschäftsmodelle sollen klare Regeln Rechtssicherheit schaffen und den Einsatz elektronischer Dokumente und Prozesse erleichtern.
Die Verhandlungen sind abgeschlossen, das Abkommen ist jedoch noch nicht in Kraft. Derzeit werden die Vertragstexte rechtlich bereinigt. Die Unterzeichnung wird im Laufe des Jahres 2026 angestrebt; anschliessend folgen die innerstaatlichen Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in China.
Schweizer Exporteure sollten deshalb die weiteren Umsetzungsschritte verfolgen. Bis zum Inkrafttreten gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen des FHA Schweiz-China.
Quellen:
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