8. Juni 2026

Präsident Trump hat am 1. Juni 2026 eine weitere Proklamation zu «Section-232» unterzeichnet.
Präsident Trump hat am 1. Juni 2026 eine weitere Proklamation unterzeichnet, mit der die bestehenden Zollmassnahmen nach «Section-232» (Trade Expansion Act of 1962) für Aluminium-, Stahl- und Kupferimport erneut angepasst wurden.
Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 8. Juni 2026 und passen die Zölle an, die ursprünglich durch Proklamation 9704 (Aluminium), Proklamation 9705 (Stahl) sowie Proklamation 10962 (Kupfer) eingeführt wurden. Diese neue Proklamation sieht keine Transitregelung vor, entscheidend ist die zollrechtliche Einfuhr in den USA und nicht das Versand, Abflug- oder das Verschiffungsdatum.
Die Zölle bemessen sich am gesamten Zollwert der importierten Stahl-, Aluminium- und Kupferwaren sowie ihrer abgeleiteten Produkte („derivative products“) orientieren. Damit weicht die Regelung von der ursprünglichen Praxis ab: Bei vielen abgeleiteten Produkten wurden die Abgaben ursprünglich nur auf den deklarierten Wert des enthaltenen Metallanteils erhoben. Wichtig auch zu wissen, dass die Liste der abgeleiteten Produkte („derivative products“) nicht fix ist, sie kann jederzeit erweitert werden.
Annex I-A: 50% Zusatzzoll– Vollständig aus Metall
Waren, die vollständig aus Aluminium, Stahl oder Kupfer bestehen, unterliegen einem pauschalen Zollsatz von 50% auf den gesamten Zollwert.
Ausnahme:
Annex I-B: 25% Zusatzzoll – Überwiegend aus Metall gefertigt
Weiterverarbeitete Erzeugnisse („derivative products“), die überwiegend aus Stahl, Aluminium oder Kupfer bestehen, werden mit 25% auf den gesamten Zollwert belastet.
Ausnahme:
Annex I-C: 25% Zusatzzoll mit länderspezifischen Ausnahmen
Weiterverarbeitete Erzeugnisse („derivative products“), gemäss diesem Anhang werden neu mit 25% auf den gesamten Zollwert belastet.
Ausnahme:
Annex II: 0% Zusatzzoll – Aus dem Anwendungsbereich der Section-232-Derivate für Stahl und Aluminium entfernt
Produkte im Annex II unterliegen nicht mehr den Section-232-Zöllen auf Metalle. Dies betrifft insbesondere zuvor erfasste derivative Erzeugnisse mit nur geringem Metallgehalt. Motorrad Teile welche ausschliesslich zur Verwendung in der Herstellung von Motorrädern eingeführt werden, sind ebenfalls befreit.
Annex III: Maximum 15% Zusatzzoll – Metallintensive Ausrüstung (Temporäre Reduktion)
Bestimmte metallintensive Industrieanlagen sowie Ausrüstung für elektrische Netzinfrastruktur unterliegen bis 31. Dezember 2027 einem Zusatzzoll von maximum 15% (All-in), zur Unterstützung des laufenden Ausbaus der US-Industriebasis.
Ausnahme:
Annex IV: 0% Zusatzzoll - De-Minimis-Ausnahme bei weniger als 15% Metallanteil
Waren, die nicht in die Kapitel 72, 73, 74 oder 76 einzureihen sind, sind von den Zusatzzöllen gemäss Section 232 ausgeschlossen, sofern das Gewicht des jeweils relevanten Metalls weniger als 15% des Gesamtgewichts der eingeführten Ware beträgt.
Für die Einfuhranmeldung ist in diesem Zusammenhang das Gesamtgewicht des/der relevanten Metalls/Metalle in kg anzugeben.
Die US-Zusatzzölle auf Stahl-, Aluminium- und Kupferanteil sind für alle Drittstaaten anwendbar. Es gelten die nicht-präferenziellen Ursprungsregeln der USA.
Hinweis: Die aktuellen Zusatzzölle sind jederzeit in der Zolldatenbank abrufbar. Aktualisierungen erfolgen in der Regel stichtagsbezogen, können jedoch bei kurzfristigen Änderungen um bis zu einem Arbeitstag verzögert sein.
Proclamation vom 1. Juni 2026: Further Adjusting the Tariff Regimes for Imports of Aluminum, Steel, and Copper into the United States – The White House
CSMS # 68855869 – GUIDANCE vom 05. Juni 2026: CSMS # 68855869 - GUIDANCE: Further Adjusting the Tariff Regimes for Imports of Aluminum, Steel, and Copper Into the United States
Proclamation vom 2. April 2026: Strengthening Actions Taken to Adjust Imports of Aluminum, Steel, and Copper Into the United States – The White House
CU.S. Customs and Border Protection Leitfaden: CSMS # 68253075 - GUIDANCE: Section 232 Duties on Imports of Aluminum, Steel, and Copper