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23. Juli 2026

Das Vereinigte Königreich (UK) führt ab 1. Januar 2027 einen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ein. Betroffen sind Importe bestimmter Waren in den Sektoren Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Eisen und Stahl.
Der UK-CBAM ist ein britischer Grenzausgleich, der auf die in ausgewählten, emissionsintensiven Importgütern enthaltenen CO2-Emissionen Anwendung findet. Ziel ist, dass importierte, stark CO2-intensive Waren beim Eintritt in den britischen Markt einer vergleichbaren CO2-Kostenbelastung unterliegen wie entsprechende Produkte, die im Vereinigten Königreich hergestellt werden. Der UK-CBAM gilt für das gesamte Vereinigte Königreich (England, Schottland, Wales und Nordirland).
Der UK CBAM gilt für bestimmte «CBAM goods» der Sektoren Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Eisen und Stahl. Ob ein konkretes Produkt darunterfällt, wird über die Zolltarifnummer bestimmt. Die betroffenen Produkte sind im Annex zur Policy Summary aufgeführt
Folgende Einfuhren werden nicht als CBAM-pflichtig behandelt.
Eine Ausnahme für Waren aus der Schweiz oder der EU ist derzeit nicht vorgesehen.
Verantwortlich ist grundsätzlich der Importeur, also die Partei, in deren Namen die Zollanmeldung abgegeben wird. Für Schweizer Exporteure ist deshalb besonders wichtig: Auch wenn die CBAM-Pflichten rechtlich beim UK-Importeur liegen, wird dieser in der Praxis Daten und Nachweise in der Lieferkette anfragen.
Importeure CBAM-pflichtiger Waren müssen sich registrieren, sobald die Mindest-Registrierungsschwelle von 50'000 GBP (Wert der CBAM-Waren) über einen Zeitraum von 12 Monaten erreicht wird.
UK CBAM wird mittels Steuererklärung abgewickelt. Nach Ende eines Abrechnungszeitraums muss eine Online-Erklärung eingereicht und die CBAM-Steuer bezahlt werden. Der erste Abrechnungszeitraum läuft vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027. Die erste Erklärung und Zahlung sind 5 Monate nach Periodenende fällig (31. Mai 2028). Ab dem 1. Januar 2028 sind die Erklärungen jeweils quartalsweise mit einer Frist von zwei Monaten nach Quartalsende einzureichen.
Für die Ermittlung der Emissionsdaten sind zwei Wege vorgesehen: Entweder werden tatsächliche Emissionsdaten (actual emissions data) oder Standardwerte (default emissions values) genutzt, die von der Regierung bereitgestellt werden.
Werden tatsächliche Emissionsdaten verwendet, muss der Importeur die Emissionswerte aus der Lieferkette erhalten und belegen können, dass die Daten von einer unabhängigen Prüfstelle verifiziert wurden.