4. Nov. 2025

Macht ein schweizerisches Unternehmen Geschäfte im oder mit dem Ausland, muss das Management darauf achten, dass sein Versicherungsschutz diesem Umstand Rechnung trägt. Dies gilt für sowohl für Exporte als auch für ausländische Niederlassungen, Warenlager und dergleichen.
Wenn ein Unternehmen seine Produkte im Ausland verkauft, so haftet es nach ausländischem Recht, falls jemand wegen eines Produktefehlers zu Schaden kommt. Schäden die im Ausland eintreten sind durch Schweizerische Haftpflichtpolicen in aller Regel gedeckt. Es gibt aber auch Ausnahmen: In den USA und Kanada müssen Schäden ausdrücklich Sonderbedingungen versichert werden. Auch wenn ein Unternehmen im Ausland Montagearbeiten durchführt oder Dienstleistungen anbietet muss sichergestellt werden, dass solche Tätigkeiten versichert sind.
Bei Exporten stellt sich zusätzlich die Frage, wann und wo die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Produkte auf den Käufer übergehen. Falls die Übergabe nicht ab Werk erfolgt, sollte das Unternehmen eine Gütertransportversicherung abschliessen. Im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz bei internationalen Transporten gilt es, regelmässig die Vorgaben betreffend Art der Verpackung und Wahl der Transportmittel zu beachten.
Verträge mit ausländischen Partnern enthalten zum Teil Vorschriften über den Versicherungsschutz des Exporteurs. Dies kann problematisch sein, wenn abweichende ausländische Versicherungsusancen bestehen. Es empfiehlt sich, solche Bestimmungen vorweg mit dem Versicherer zu besprechen.
Schweizerische Versicherungspolicen bieten Schutz für Standorte, die sich in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein befinden. Aus rechtlichen Gründen ist es grundsätzlich nicht möglich, permanente Standorte im Ausland in die Schweizerische Police einzuschliessen. Fast alle Länder verbieten es ausländischen Versicherern, Risiken auf ihrem Territorium zu versichern. Dieses Verbot gilt auch für ausländische Tochter- oder Schwestergesellschaften eines einheimischen Versicherten.
Innerhalb der EU / des EWR gilt zwar die Dienstleistungsfreiheit für Versicherer. Doch diese Freiheit gilt nicht im Verhältnis CH – EU/EWR. Schweizer Firmen brauchen somit lokale Lösungen für ihre ausländischen Standorte. Solche lokalen Lösungen sind in aller Regel vorteilhaft und können für Unternehmen auch aus praktischen Gründen erforderlich sein. Dies hat verschiedene Gründe, z.B.:
Ein Schweizerisches Unternehmen will in der Regel Gewähr dafür, dass die ausländische Versicherung denselben Schutz bietet, wie seine Schweizerische Police. Um dies sicherzustellen, bieten Versicherer sogenannte Programmlösungen an: Die Schweizerische Police wird wie ein Deckel über die ausländische Versicherung gelegt. Falls ein Schaden nicht in der ausländischen, wohl aber in der Schweizerischen Police versichert ist, springt der Schweizerische Versicherungsschutz ein („Differenzdeckung“). Ähnliches gilt, wenn sich eine tiefere Versicherungssumme der ausländischen Versicherung als ungenügend erweist.
Bei Standorten im Ausland empfiehlt es sich in aller Regel, Risiken mit dem bestmöglichen lokalen Standard über Partner des Schweizerischen Versicherers zu versichern und mit diesem eine Programmlösung zu prüfen. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf obligatorische Versicherungen im Ausland zu richten.