4. Nov. 2025

Um die Transparenz entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette zu erhöhen, führt die EU auf Grundlage der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 einen Batteriepass ein. Dieser dokumentiert den Lebenszyklus einer Batterie – von der Herstellung über die Nutzung bis zum Recycling und dient als digitale Produktakte.
Ab dem 18. Februar 2027 müssen bestimmte Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, verpflichtend über einen digitalen Batteriepass verfügen. Diese Pflicht gilt für Batterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh der folgenden Typen:
Diese Batterien benötigen auch dann einen Batteriepass, wenn sie bereits in Produkte eingebaut sind (z. B. in Elektrofahrzeugen oder stationären Energiesystemen).
Der Batteriepass enthält zentrale Informationen (gemäss Anhang XIII) über die Batterie, unter anderem CO₂-Bilanzen, die Herkunft der verwendeten Rohstoffe, die chemische Zusammensetzung, Angaben zur Recyclingfähigkeit, eine eindeutige Batterie-ID, Herstellerinformationen, Ladezyklen sowie Hinweise zur sachgerechten Entsorgung.
Verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen im Batteriepass ist der Inverkehrbringer – also das Unternehmen oder die Person, die die Batterie erstmals in der EU auf den Markt bringt. Bei Importen aus Drittländern (z. B. der Schweiz) ist dies in der Regel der Importeur. Der Batteriepass muss über eine zertifizierte Plattform erstellt und digital bereitgestellt werden. Der Zugang erfolgt beispielsweise über einen QR-Code, der direkt auf der Batterie oder dem Produkt angebracht ist.