30. Juli 2026

Diese Webinar-Aufzeichnung bringt die Perspektiven der Schweizer Regierung und des Zollrechts zusammen, was derzeit für Schweizer und liechtensteinische Exporteure gilt, was sich als nächstes ändern könnte und wo die Compliance- und Durchsetzungsrisiken zunehmen.
Die US-Zolllandschaft verändert sich weiterhin rasant. Diese Webinar-Aufzeichnung bringt die Perspektiven der Schweizer Regierung und des Zollrechts zusammen, was für Schweizer und liechtensteinische Exporteure aktuell gilt, was sich als nächstes ändern könnte und wo die Compliance- und Durchsetzungsrisiken zunehmen.
Die Speaker fassen zusammen, wie die USA von einem System der gegenseitigen Zölle im Rahmen des International Emergency Economic Powers Act zu einem vorübergehenden weltweiten Zoll nach Abschnitt 122 und schliesslich zum gegenwärtigen Ansatz des Abschnitts 301 über «Zwangsarbeit» übergegangen sind. Für die Exporteure ist der wichtigste praktische Aspekt, dass die gegenwärtige Massnahme als «all-in-one»-Tarif von 12,5 % für die Schweiz konzipiert ist, d. h. der Präferenzzollsatz und der zusätzliche Zoll ergeben zusammen 12,5 %. Wenn der Präferenzzollsatz bereits über 12,5 % liegt, wird kein zusätzlicher Zoll nach Abschnitt 301 erhoben.
Das Webinar unterscheidet zwischen den Basismassnahmen und den sektorspezifischen Zöllen nach Abschnitt 232, einschliesslich der bestehenden Zöllen auf Stahl und Aluminium sowie anderer sektorspezifischer Massnahmen, die Lieferketten beeinflussen könnten. Die Referenten diskutieren auch die angekündigten Arzneimittelzölle nach Abschnitt 232 und weisen darauf hin, dass die Details der Umsetzung und die Richtlinien für Ausnahmen sich durch Anweisungen und häufig gestellte Fragen der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde ändern können.
»Wenn der MFN-Zollsatz unter 12,5 % liegt, gibt es zusätzlich den Zwangsarbeitszoll nach Abschnitt 301, der auf insgesamt 12,5 % ansteigt.»
Michèle Glauser, Leiterin Internationaler Warenverkehr, SECO
Die Speaker betonen, dass Zollsätze und Compliance von der richtigen Anwendung der Grundlagen abhängen: Zollerhebung, Zollbewertung und Ursprungsland. Sie weisen auch darauf hin, dass die Durchsetzungsaktivitäten zunehmen können, wenn sich die Importmuster ändern, und dass die Nutzungsgrundlage für Ausnahmen – wie z. B. Ausnahmen für pharmazeutische Anwendungen – eine solide Dokumentation erfordern kann.
Sehen Sie sich die Aufzeichnung des Webinars auf English an, um eine vollständige Aufschlüsselung des aktuellen Ansatzes mit 12,5 % «all-in» zu erhalten, die Ausnahmelisten und die Compliance-Schritte zur Risikominderung beim Export in die Vereinigten Staaten.