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18. März 2026

Hier finden Sie die häufigsten Fragen rund um das Freihandelsabkommen (FHA) mit Moldau, das am 01.04.2025 in Kraft getreten ist.
Das Freihandelsabkommen mit Moldau verbessert den Marktzugang für den Waren- und Dienstleistungshandel. Darüber hinaus umfasst es Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums, des öffentliche Beschaffungswesen, sowie zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Zum ersten Mal enthält ein Freihandelsabkommen der EFTA auch en Kapitel zum elektronischen Handel.
Die bisherigen Präferenzen für Moldau als Entwicklungsland entfallen, stattdessen gelten die vereinbarten Zollvergünstigungen. Für Industrieprodukte werden die Zölle sofort abgeschafft, während für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, Fisch und Meeresprodukte Ausnahmen gelten.
Es kommen die Ursprungsregeln des revidierten Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommens (PEM) zur Anwendung, die eine diagonale Kumulation mit anderen Handelspartnern ermöglichen.
Für mehr Informationen laden Sie unseren Guide mit den wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Freihandelsabkommen mit der Republik Moldau herunter.