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Handelsabkommen Indien: Antworten auf die häufigsten Exportfragen (TEPA)

ExportHelp

27. Aug. 2025

Mit dem Inkrafttreten des Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (TEPA) zwischen der EFTA und Indien am 1. Oktober 2025 ergeben sich für exportierende Schweizer Unternehmen zahlreiche neue Möglichkeiten – aber auch Fragen. Diese Übersicht zeigt, was sich konkret ändert und welche Zoll- und Ursprungsregeln künftig gelten.

Das Handelsabkommen mit Indien bringt umfassende Zollpräferenzen, neue Ursprungsregeln und einen vereinfachten Marktzugang für Schweizer Exporteure. Gleichzeitig stellt die Umstellung auf die neuen TEPA-Regelungen viele Unternehmen vor operative Fragen. Im bereitgestellten Dokument finden Sie kompakte Antworten zu den wichtigsten Themen wie Ursprungsnachweise, Toleranzen, Direktversandregel, Zollabbau und Übergangsbestimmungen. Besonderes Augenmerk liegt auf den Anforderungen an Ursprungserklärungen, dem Verzicht auf das Drawbackverbot sowie der Bedeutung der elektronischen Signatur für Exporteure ohne EA-Status. Auch die asymmetrische Zollabbau-Logik – sofortige Zollsenkung auf EFTA-Seite, gestaffelter Abbau in Indien – wird klar erläutert. Das Dokument richtet sich gezielt an Schweizer Unternehmen und enthält konkrete Handlungsempfehlungen, um den präferenziellen Zugang zum indischen Markt reibungslos zu nutzen.

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