27. Dez. 2024

Die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln 2025 (PEM-Übereinkommen) sind ein Regelwerk, das den Ursprung von Waren definiert, die im Handel zwischen den Ländern der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone bevorzugt behandelt werden.
Damit die revidierten Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens Anwendung finden, müssen die Freihandelsabkommen in der PEM-Zone eine sog. "dynamische Referenz" auf das PEM-Übereinkommen enthalten. Die EFTA-Konvention sowie die Freihandelsabkommen der Schweiz/EFTA mit der EU, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und der Türkei sehen bereits eine dynamische Referenz auf das PEM-Übereinkommen vor. Für diese Abkommen gilt grundsätzlich, dass die revidierten Regeln des PEM-Übereinkommens per 1. Januar 2025 automatisch anwendbar sein werden.
Zahlreiche Freihandelsabkommen in der PEM-Zone enthalten jedoch noch keine dynamische Referenz auf das PEM-Übereinkommen. Das bedeutet, dass es auch nach dem 1. Januar 2025 noch zwei Sets an Regeln (d.h. das aktuelle bzw. ‘alte’ PEM-Übereinkommen sowie die revidierten Regeln) in der PEM-Zone geben wird.
Stand aktuell: Was wird sich ändern?
Wie heute werden innerhalb der PEM-Zone zwei Sets an Regeln (d.h. das alte PEM-Übereinkommen sowie die revidierten Regeln (heutige Übergangsregeln)) gelten. Im Handel wird die Situation je nach Partner bzw. Freihandelsabkommen (FHA) zu berücksichtigen sein.
Die neuen Regeln sollen den Handel zwischen den 24 Vertragsparteien des PEM-Übereinkommens fördern und sind flexibler sowie unternehmensfreundlicher gestaltet.
Wichtige Änderungen:
Welche Szenarien sind für das Jahr 2025 möglich? Auf was müssen Sie achten und welche Vorkehrungen müssen durch Schweizer und Liechtensteiner Exporteure und Importeure getroffen werden? Das präsentieren wir Ihnen gemeinsam mit unseren Experten anhand von praktischen Beispielen.