S-GE Newsroom
31. März 2026

Die Ursprungsüberprüfung durch das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) stellt sicher, dass Ihre präferenziellen Ursprungsnachweise (Ursprungserklärungen, Warenverkehrsbescheinigungen, Lieferantenerklärungen) den formellen und materiellen Voraussetzungen der Freihandelsabkommen entsprechen. Unser Informations-Webinar gibt Ihnen die Antworten – praxisnah und verständlich.
Exportieren Sie Waren in Länder, mit denen die Schweiz Freihandelsabkommen hat, sei es bilateral oder im Rahmen der EFTA? Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Ursprungsnachweise den materiellen Anforderungen entsprechen und Ihre Waren als Präferenzware anerkannt werden? Wir liefern Ihnen die wichtigsten Informationen für eine effiziente Ursprungsprüfung.
Themenübersicht:
Unsere Expertin führt Sie durch die relevanten Anforderungen und gibt Ihnen einen umfassenden Überblick, damit Sie optimal vorbereitet sind.