
Die Nichtbeachtung exportkontroll- und sanktionsrechtlicher Regeln birgt erhebliche Risiken für Unternehmen und die verantwortlichen Organe sowie Mitarbeiter*innen, insbesondere auch strafrechtlicher Natur. Es ist die Aufgabe von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, sicherzustellen, dass ihre Organisation in der Lage ist, die einschlägigen Vorgaben einzuhalten.
Um den Anforderungen zu genügen, ist eine angemessene Management-, Führungs- und Compliance-Organisation essenziell. Exportkontrolle beginnt nicht erst mit dem Export, sondern bereits mit der Entwicklung eines Produktes. Je nach dessen Eigenschaft und Zusammensetzung fallen bereits Teile und Baugruppen, damit verbundenes technisches Wissen oder Software in den Bereich der Exportkontrolle.