Teilnahmekosten
CHF 290.00 für IHK-Mitglieder, CHF 350.00 für Nichtmitglieder
Unter einer «EU-Verzollung» versteht man die Einfuhrverzollung im ersten Eintrittsland der EU (Transitland) mit anschliessender steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung in ein anderes EU-Land (Bestimmungsland). Wenn die Voraussetzungen stimmen, wird bei einer EU-Verzollung im EU-Bestimmungsland keine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Führt ein europäisches Unternehmen Ware aus einem Drittland (z.B. Schweiz) auf konventionellem Weg ein und meldet diese Waren zum freien Warenverkehr bzw. zur Einfuhr in die EU an, muss für die Ware Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Bei hohen Beträgen kann dies zu Liquiditätsengpässen beim EU-Kunden führen. Mit der EU-Verzollung erhalten Exporteure aus Drittländern (z.B. Schweiz) den «EU-Status». Das bedeutet, dass sie bei ihren Exporten in den EU-Raum von den Vorzügen innergemeinschaftlicher Lieferungen profitieren können, genauso wie jeder ihrer EU-Mitbewerber. Im Falle einer EU-Verzollung wird aber keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Der EU-Erwerber meldet den Erwerb zur Erwerbsteuer im Zuge der Umsatzsteuermeldungen an. Teilweise werden die Zollabfertigungsgebühren minimiert, da durch die EU-Zollabfertigung kostspielige Zollabfertigungen wie Standgelder etc. im Bestimmungsland vermieden werden.
CHF 290.00 für IHK-Mitglieder, CHF 350.00 für Nichtmitglieder
IHK St. Gallen-Appenzell
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