8 avr. 2026

Ab dem 31. Juli 2026 erhebt die USA gemäss Section 232 Zusatzzölle auf patentierte Arzneimittel und pharmazeutische Inhaltsstoffe. Schweizer Unternehmen sind je nach Produktkategorie, Unternehmensstatus und Ursprungsland unterschiedlich betroffen.
Ab dem 31. Juli 2026 werden gemäss der Proklamation „Adjusting Imports of Pharmaceuticals and Pharmaceutical Ingredients into the United States“ auf in Annex I genannte patentierte Arzneimittel und zugehörige pharmazeutische Inhaltsstoffe (ingredients) Zusatzzölle gemäss Section 232 erhoben.
Der Zeitpunkt der Anwendung ist zweigeteilt: Für Unternehmen, die in Annex III (Seite 9) genannt sind, gelten die Massnahmen bereits für Waren, die ab 31. Juli 2026 zur Verzollung in den USA angemeldet werden; für alle übrigen Unternehmen beginnt die Anwendung ab 29. September 2026.
Für patentierte Pharmazeutika und zugehörige pharmazeutische Inhaltsstoffe gemäss Annex I (Seite 1 – 7) wird ein Zusatzzoll in Höhe von 100% erhoben.
Für Waren gemäss Annex I von Unternehmen mit genehmigtem (oder voraussichtlich bald genehmigungsfähigem) «Onshoring-Plan» (=lokale Produktion/Fertigung) wird ein Zusatzzoll in Höhe von 20% erhoben. Ab dem 2. April 2030 erhöht sich dieser Satz auf 100%.
Für Waren gemäss Annex I mit Ursprung Schweiz und Liechtenstein wird ein Zusatzzoll in Höhe von 15% erhoben, sofern kein tieferer Satz aufgrund von Ausnahmen (z. B. Spezialprodukte) oder unternehmensspezifischen Tarifvereinbarungen (gemäss Annex II) zur Anwendung kommt.
Für bestimmte Spezial-Arzneimittel inkl. Tiergesundheit kann ein Zusatzzoll von 0% gelten, wenn die US-Behörden dies aufgrund eines Trade-/Security-Rahmens oder eines dringenden US-Gesundheitsbedarfs feststellen.
Für bereits bestehende unternehmensspezifische Zoll-/Tarifvereinbarungen von Unternehmen gemäss Annex II (Seite 8) gilt die dort vereinbarte tarifliche Behandlung.
Waren gemäss Annex IV (Seite 10 – 12) sind aktuell von den Zusatzzöllen ausgenommen.
Generika und deren Inhaltsstoffe sind zum jetzigen Zeitpunkt von den Zusatzzöllen ausgenommen. Die US-Behörden wird jedoch innerhalb von einem Jahr erneut prüfen, ob auch bei Generika Massnahmen nötig wären.
Hinweis: Die aktuellen Zusatzzölle sind jederzeit in der Zolldatenbank abrufbar. Aktualisierungen erfolgen in der Regel stichtagsbezogen, können jedoch bei kurzfristigen Änderungen um bis zu einem Arbeitstag verzögert sein.
Die Rückerstattung dieser Zusatzzölle über das sogenannte Duty-Drawback-Verfahren ist möglich. Ob die Voraussetzungen für eine Rückerstattung erfüllt sind, muss im Einzelfall mit einem Experten geprüft werden.
Quellen:
Proclamation: Adjusting Imports of Pharmaceuticals and Pharmaceutical Ingredients into the United States – The White House