Why Switzerland

Geistiges Eigentum

Intellectual property

Die Schweiz bietet eines der weltweit angesehensten Umfelder für den Umgang mit geistigem Eigentum. Der Rechtsrahmen ist transparent, innovationsfreundlich und mit globalen Verträgen abgestimmt, was das Land zu einem attraktiven Zentrum für Forschung und Entwicklung sowie für den Besitz und die Lizenzierung von geistigem Eigentum macht.

Das Schweizer System des geistigen Eigentums, verwaltet vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), befasst sich mit Patenten, Marken, Designs und Urheberrechten. Unternehmen profitieren von einer effizienten Markenregistrierung in der Schweiz, starkem Patentschutz und zuverlässigen Durchsetzungsmechanismen, die durch ein robustes Rechtssystem mit geringen Prozessrisiken unterstützt werden.

Das schweizerische Recht am geistigen Eigentum ist vollständig in internationale Abkommen integriert, darunter das EPC, das PCT sowie das Madrider und Haager System der WIPO. Dies gewährleistet, dass sich in der Schweiz ansässige Unternehmen schnell und kosteneffizient Schutzrechte in ganz Europa und weltweit sichern und diese erweitern können. 

Patente

  • Anmeldeverfahren:
    • nationales Patent über das IGE (Schweiz und Liechtenstein)
    • europäisches Patent über das EPA (bis zu 39 europäische Länder)
    • internationaler Schutz gemäss PCT (158 Vertragsstaaten)
  • Kernmerkmale:
    • keine vollständige Neuheitsprüfung für nationale Patente → schnellere, kostengünstigere Anmeldung
    • Schutzdauer: bis zu 20 Jahre, jährlich verlängerbar (ab CHF 100)
    • Anmeldekosten: CHF 200 Anmeldegebühr sowie CHF 500 Prüfungsgebühr

Im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen gilt normalerweise, dass Patente dem Arbeitgeber gehören, sofern sie in Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Arbeitnehmenden entstanden sind, was klare Eigentumsregeln gewährleistet. Viele Unternehmen melden ihre Patente zunächst in der Schweiz an, bevor sie diese geltend machen. Dies steigert die Kosteneffizienz und sichert die Priorität gemäss der Pariser Verbandsübereinkunft.

Steuerliche Anreize für geistiges Eigentum in der Schweiz

Die Schweiz festigt ihr Innovationsökosystem mit Steuervorteilen in Bezug auf geistiges Eigentum:

  • Patentbox: Nettoeinkünfte aus qualifizierenden Patenten (national, EPA oder PCT) für Ergebnisse aus Schweiz ansässiger Forschung und Entwicklung (Nexus-Ansatz) sind zu 90 % abzugsfähig
  • FuE-Superabzug: bis zu 50 % zusätzlicher Abzug für anrechenbare Schweizer FuE-Personalkosten.

Diese Anreize ermutigen Unternehmen, ihr geistiges Eigentum in der Schweiz zu entwickeln und zu halten.

Markeneintragung in der Schweiz

  • Verfahren: Die Gesuche werden über das Swissreg-Portal beim IGEeingereicht.
  • Gültigkeit: zehn Jahre, auf unbestimmte Zeit verlängerbar.
  • Kosten: CHF 450 für drei Klassen; CHF 100 für jede weitere Klasse.
  • Bearbeitungszeit: sechs Arbeitstage bis zwei Monate.

Da das IGE nicht automatisch auf Konflikte prüft, wird eine Unbedenklichkeitsprüfung vor der Anmeldung dringend empfohlen.

Internationale Optionen

  • Madrider System der WIPO: Ausweitung der Schweizer Marken auf über 120 Länder.
  • EUIPO: EU-weite Anmeldungen (Schweizer Unternehmen benötigen einen EU-Vertreter)

Schweizer Anmeldende können internationale Anmeldungen auch direkt über das IGE als «Ursprungsamt» einreichen

Designschutz in der Schweiz

  • Laufzeit: bis zu 25 Jahre (Verlängerung alle fünf Jahre)
  • Voraussetzungen: Das Design muss neu sein und sich hinreichend von bestehenden Designs unterscheiden.
  • Kosten: CHF 200 für das erste Design, mit Rabatten bei Anträgen für mehrere Designs.
  • Internationale Anmeldung: Schutz in 99 Ländern über das Haager System der WIPO.
    Wie bei Patenten liegt das Eigentumsrecht an in Arbeitsverhältnissen geschaffenen Designs beim Arbeitgeber, wenn diese in Erfüllung vertraglicher Pflichten von Arbeitnehmenden geschaffen wurden.

Urheberrecht in der Schweiz

Der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch bei Schaffung und umfasst Werke wie Literatur, Software, Architektur, Choreografie, Musik und Kunst.

  • Laufzeit: Lebenszeit der Autorin bzw. des Autors plus 70 Jahre (50 Jahre für Software).
  • Eigentum: In Arbeitsverhältnissen gelten die gleichen Regeln wie bei Erfindungen.
  • Unterstützung: Management und Lizenzierung können über Schweizer Organisationen wie SSA und ProLitteris abgewickelt werden.

Eine sichere Basis für Innovation

Die Schweiz bietet zuverlässigen Schutz des geistigen Eigentums, innovationsfreundliche Vorschriften und wirtschaftliche und politische Stabilität – also einen verlässlichen Rahmen für die Entwicklung und den Ausbau neuer Ideen. Unternehmen, die sich dafür entscheiden, ihre Innovationen hier zu entwickeln und zu schützen, profitieren von einem Umfeld, das den langfristigen Erfolg unterstützt.

Quellen und weitere Informationen

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