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Steuern

Taxes

Die Schweiz bietet eines der wettbewerbsfähigsten, transparentesten Steuerumfelder der Welt. Von der Schweizer Gewinnsteuer bis hin zur Mehrwertsteuer in der Schweiz bietet das System eine ideale Kombination von niedrigen Steuersätzen, Rechtssicherheit und internationaler Ausrichtung. So funktioniert die Gewinnbesteuerung in der Schweiz und die Interaktion zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.

Wie ist das Steuersystem in der Schweiz aufgebaut? 

Die Schweiz hat ein föderalistisches Steuersystem mit drei Ebenen: Bund, Kantonen und Gemeinden. Dieser dezentrale Ansatz fördert einen gesunden Steuerwettbewerb, der sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu attraktiven effektiven Steuersätzen führt. Die Steuern werden bei den kantonalen Steuerbehörden eingereicht, aber die Verfahren sind landesweit standardisiert, was eine effiziente Einhaltung der Vorschriften gewährleistet. 

 

Welche Rechtssicherheit bietet die Schweiz bei Steuern? 

Die Schweiz ermöglicht es Unternehmen, verbindliche Steuervorbescheide zu beantragen, die klarstellen, wie bestimmte Transaktionen oder Strukturen besteuert werden. Die Behörden sind für ihren konstruktiven und pragmatischen Ansatz bekannt und finden gemeinsam mit den Unternehmen konforme, ausgewogene Lösungen. 

 

Die wichtigsten Vorteile des Schweizer Steuersystems

  1. Wettbewerbsfähige Gewinn- und Einkommenssteuersätze
  2. Geringer Verwaltungsaufwand für die Compliance
  3. Kooperative, transparente Kultur der Steuerbehörden
  4. Vorhersehbarkeit durch bindende Vorbescheide
  5. Innovationsfreundliche Regelungen wie Patentbox und FuE-Superabzüge
  6. Steuerbefreiungen in bestimmten Kantonen
  7. Keine Regeln für beherrschte ausländische Gesellschaften (CFC)
  8. Anpassung an globale Standards, einschliesslich OECD BEPS 2.0 und der Mindeststeuer von 15 % gemäss der zweiten Säule 
Corporate, personal, and withholding tax rates in a table format.

Wie hoch ist der Gewinnsteuersatz auf Bundesebene? 

Auf Bundesebene zahlen Unternehmen und Genossenschaften eine Pauschalsteuer von 8,5 % auf den Gewinn nach Steuern, während Vereine, Stiftungen und Investmentfonds mit 4,25 % besteuert werden. Es gibt keine Bundeskapitalsteuer. 

 

Steuerpflichtig sind Unternehmen mit eingetragenem Sitz oder Ort der tatsächlichen Geschäftsführung in der Schweiz (z. B. Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften). Personengesellschaften sind steuerlich transparent, wobei die Gesellschafter direkt besteuert werden. 

 

Gebietsansässige Unternehmen werden nach ihrem weltweiten Einkommen besteuert (mit Ausnahme von Einkünften aus ausländischen Betriebsstätten oder Immobilien), während nichtansässige Unternehmen nur nach ihrem in der Schweiz erzielten Einkommen besteuert werden. Verluste können bis zu sieben Jahre vorgetragen werden. 

 

Wie werden Finanzierungen und Umstrukturierungen behandelt? 

  • Fremdfinanzierungsvorschriften: Eine übermässige Fremdkapitalaufnahme bei verbundenen Unternehmen wird in Eigenkapital umklassifiziert und überhöhte Zinsen werden als verdeckte Dividende behandelt, die der Verrechnungssteuer unterliegt. 
  • Gruppenbesteuerung: In der Schweiz gilt das Trennungsprinzip (keine Gruppenbesteuerung). 
  • Umstrukturierungen: Steuerneutrale Umstrukturierungen sind möglich, wenn Aktiva/Passiva in der Schweiz verbleiben und zum Buchwert übertragen werden. 

 

Wie hoch sind die Gewinnsteuersätze auf Kantons- und Gemeindeebene? 

Die Steuervorschriften auf Kantons- und Gemeindeebene stimmen weitgehend mit den Vorschriften auf Bundesebene überein, unterscheiden sich aber je nach Region. Die kombinierten effektiven Steuersätze (Bund + Kanton + Gemeinde) liegen in der Regel je nach Standort zwischen 12 % und 21 %. 

Map of Switzerland showing corporate tax rates in various cantons.

Welche steuerlichen Sonderregelungen gibt es? 

  • Einige Kantone bieten Anreize für Innovation und FuE: 
  • Patentbox: Steuerbefreiung von bis zu 90 % für qualifizierte Einkünfte aus geistigem Eigentum 
  • FuE-Superabzüge: Zusätzlicher Abzug von bis zu 50 % für in der Schweiz anfallende FuE-Kosten 
  • Zinsbereinigte Gewinnsteuer (ZGS): verfügbar in Zürich auf überschüssiges Eigenkapital 

 

Wie funktioniert die Kapitalsteuer in der Schweiz? 

Die Kapitalsteuer wird nur auf Kantons- und Gemeindeebene auf der Grundlage des Nettoeigenkapitals (einschliesslich Reserven und umgegliederter Schulden) erhoben. Die Steuersätze liegen zwischen 0,001 % und 0,5 %, wobei einige Kantone Gutschriften auf die Gewinnsteuer oder Ermässigungen für Beteiligungen, Patente und konzerninterne Darlehen gewähren. 

 

Welche Steuererleichterungen und -befreiungen gibt es? 

  • Bundesebene: Steuererleichterungen (für bis zu zehn Jahre) sind in wirtschaftlich schwächeren Regionen möglich, wenn Unternehmen Arbeitsplätze schaffen oder umstrukturieren. Die Steuererleichterung ist jährlich auf CHF 95’000 pro neuen Arbeitsplatz oder CHF 47’500 pro umstrukturierten Arbeitsplatz begrenzt und darf die kantonale Erleichterung nicht übersteigen. 
  • Kantons-/Gemeindeebene: Einige Kantone bieten teilweise oder vollständige Steuerbefreiungen für bis zu zehn Jahre an. Übliche Voraussetzung ist die Schaffung von 20 bis 30 neuen Arbeitsplätzen. 

 

Wie werden Finanzierungen und Umstrukturierungen behandelt? 

  • Fremdfinanzierungsvorschriften: Eine übermässige Fremdkapitalaufnahme bei verbundenen Unternehmen wird in Eigenkapital umklassifiziert und überhöhte Zinsen werden als verdeckte Dividende behandelt, die der Verrechnungssteuer unterliegt. 
  • Gruppenbesteuerung: In der Schweiz gilt das Trennungsprinzip (keine Gruppenbesteuerung). 
  • Umstrukturierungen: Steuerneutrale Umstrukturierungen sind möglich, wenn Aktiva/Passiva in der Schweiz verbleiben und zum Buchwert übertragen werden. 

Wie funktioniert das schweizerische Mehrwertsteuersystem? 

Die Schweiz wendet ein bundesweit einheitliches Mehrwertsteuersystem an, das sich am EU-Modell orientiert. Die Mehrwertsteuer ist eine mehrstufige, nicht kumulative Steuer: Die Vorsteuer ist abzugsfähig, sodass nur der auf jeder Stufe hinzugefügte Wert besteuert wird. Die Steuerschuld entsteht auf Lieferantenebene, aber die Zahlung geht zulasten des Kunden. 

 

Mehrwertsteuer wird erhoben auf: 

  • Inländische Lieferungen von Waren und Dienstleistungen 
  • Importierte Waren 
  • Dienstleistungen aus dem Ausland 

 

Wer muss sich in der Schweiz für die Mehrwert registrieren lassen? 

  • Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Gesamtumsatz von mehr als CHF 100’000 (ca. USD 122’000) müssen sich registrieren. 
  • Kleinere Unternehmen können sich freiwillig registrieren, um sich die Vorsteuer zurückzuholen. 
  • Eine vereinfachte Steuererklärung ist für Unternehmen mit einem Umsatz von unter CHF 5,024 Mio. und einer Mehrwertsteuerschuld von unter CHF 108’000 möglich. 
  • Ausländische Unternehmen mit Einkünften von insgesamt mehr als CHF 100’000 müssen sich registrieren lassen, wenn sie in der Schweiz steuerpflichtige Leistungen erbringen. Dazu gehören Anbieter von E-Commerce, Telekommunikation und digitalen Diensten. 

 

Welche Mehrwertsteuersätze gibt es? 

  • Standardsatz: 8,1 % (auf die meisten Waren/Dienstleistungen) 
  • Ermässigter Satz: 2,6 % (auf Lebensmittel, Bücher, Medikamente) 
  • Sondersatz: 3,8 % (auf Hotelübernachtungen) 

 

Unternehmen können die Vorsteuer auf Ausgaben abziehen, es sei denn, sie üben mehrwertsteuerbefreite Tätigkeiten aus, die nicht anrechenbar sind (z. B. in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Finanzdienstleistungen). Für Exporte und bestimmte Dienstleistungen gilt ein Nullsatz mit Vorsteuerabzug. 

 

Können ausländische Unternehmen die Schweizer Mehrwertsteuer zurückfordern? 

Ja. Nichtansässige Unternehmen ohne steuerpflichtige Tätigkeiten in der Schweiz können Mehrwertsteuererstattungen beantragen, sofern ihr Heimatland eine Behandlung nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit bietet. 

 

Gibt es in der Schweiz CFC-Vorschriften? 

Nein. In der Schweiz gibt es keine Vorschriften für beherrschte ausländische Gesellschaften (CFC). Die Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften werden nur bei Rückführung besteuert, wobei sie häufig von Beteiligungsbefreiungen für qualifizierte Dividenden und Kapitalgewinne profitieren. 

 

Doch müssen Unternehmen die CFC-Vorschriften in anderen Rechtsordnungen (z. B. USA, Deutschland, Grossbritannien) berücksichtigen. Eine ausreichende wirtschaftliche Substanz und die Einhaltung der Vorschriften zu Verrechnungspreisen sind zur Vermeidung von Auslandsrisiken unerlässlich. 

 

Wie wendet die Schweiz Verrechnungspreise an? 

Die Schweiz folgt dem Fremdvergleichsgrundatz der OECD für Transaktionen mit verbundenen Unternehmen. Zwar gibt es keine speziellen Rechtsvorschriften oder zwingende Anforderungen zur Dokumentation, doch wird von Unternehmen erwartet, dass sie zur Rechtfertigung der Preisgestaltung und Minderung von Prüfungsrisiken Aufzeichnungen führen. 

 

Multinationale Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz und einem Umsatz von mehr als CHF 900 Mio. (ca. USD 1,1 Mrd.) müssen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung länderbezogene Berichte einreichen, die an ausländische Steuerbehörden weitergegeben werden. 

 

Wie steht die Schweiz zum OECD-Projekt BEPS 2.0? 

Die Schweiz hat die internationalen BEPS-2.0-Normen übernommen. 

 

  • Säule 1: gilt für multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als EUR 20 Mrd. und einer Gewinnspanne von mehr als 10 %, wobei einige Steuerrechte an Marktländer übertragen werden. 
  • Säule 2: Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15 % für multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von ≥ EUR 750 Mio. 

 

Umsetzung in der Schweiz: 

 

  • Schweizerische Ergänzungssteuer (QDMTT): seit dem 1. Januar 2024 in Kraft; soll sicherstellen, dass Gewinne im Geltungsbereich mit ≥ 15 % besteuert werden. 
  • Income Inclusion Rule (IIR): Ab dem 1. Januar 2025 kann die Schweiz unterversteuerte Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften besteuern. 
  • Undertaxed Profits Rule (UTPR): Umsetzung auf unbestimmte Zeit verschoben. 

 

Quellen und weitere Informationen 

 

Wie attraktiv ist die Schweiz für Privatpersonen? 

Die Schweiz bietet moderate Einkommenssteuern, gestützt durch Doppelbesteuerungsabkommen mit wichtigen Partnerländern wie den USA, Grossbritannien, Deutschland und China. Das macht die Schweiz besonders attraktiv für hochqualifizierte Arbeitskräfte und internationale Fachkräfte. 

 

Wie ist die Einkommenssteuer in der Schweiz aufgebaut? 

Die Schweiz erhebt Steuern auf drei Ebenen: Bund, Kantonen und Gemeinden. Dies führt je nach Wohnsitz zu unterschiedlichen effektiven Steuersätzen. Nichtansässige werden nur auf in der Schweiz erzielte Einkünfte besteuert (z. B. lokale Immobilien oder Geschäftstätigkeit vor Ort). 

 

Wer gilt als steuerlich ansässig? 

Eine natürliche Person wird steuerlich in der Schweiz ansässig, wenn sie: 

 

  • 30 Tage oder mehr in der Schweiz arbeitet oder 
  • Sich 90 Tage oder länger ohne Erwerbstätigkeit dort aufhält. 

 

Es gilt die Familienbesteuerung einschliesslich der Einkünfte von Ehegatten (auch bei eingetragenen Partnerschaften). Personengesellschaften sind steuerlich transparent, wobei die Gesellschafter individuell besteuert werden. 

 

Welche Arten von Einkünften sind steuerpflichtig? 

In der Schweiz ansässige Personen werden nach ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Ausgenommen sind Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten und Immobilien (steuerfrei, aber für die Progression berücksichtigt). Zum steuerpflichtigen Einkommen gehören: 

 

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit 
  • Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge 
  • Mieteinnahmen und Eigenmietwert von Immobilien 
  • Renten und Annuitäten 
  • Lotteriegewinne von über CHF 1 Mio. 

 

Zu den steuerfreien Einkünften gehören Erbschaften, Schenkungen, Subventionen und eheliche Vermögensrechte, die teilweise unter sonstige Steuern fallen können. 

 

Wie hoch sind die Einkommenssteuersätze? 

  • Einkommenssteuer auf Bundesebene: progressiv, bis zu 11,5 % 
  • Kantonale und Gemeindesteuern: sehr unterschiedlich, in der Regel 8 % bis 34 % 
  • Sondersätze gelten für Familien, pauschale Rentenbezüge und Dividenden (auf Bundesebene 30 % Abzug für Beteiligungen von mindestens 10 %). 

 

Welche Abzüge gibt es? 

Steuerpflichtige können absetzen: 

 

  • Berufsbezogene Ausgaben (Pendeln, Verpflegung) 
  • Sozialversicherungs- und Rentenbeiträge 
  • Freiwillige Säule-3a-Vorsorgebeiträge 
  • Unterhaltsberechtigte, Ehepartner und Vermögensverwaltungskosten 
  • Schuldzinsen (voll absetzbar für Unternehmen; begrenzt für private Schulden) 
  • Immobilieninstandhaltungskosten (pauschale Kosten oder tatsächlicher Aufwand) 

 

Wie werden Kapitalgewinne und -verluste behandelt? 

  • Private Kapitalgewinne (z. B. Verkauf von Anteilen im Privatbesitz) sind steuerfrei. 
  • Kapitalgewinne aus unternehmerischer Tätigkeit oder von juristischen Personen werden als gewöhnliche Einkünfte besteuert. 
  • Geschäftliche Verluste können bis zu sieben Jahre vorgetragen werden. 

 

Wie wird die Verrechnungssteuer erhoben? 

Die Schweiz erhebt eine Verrechnungssteuer von 35 % auf: 

 

  • Dividenden von Schweizer Unternehmen 
  • Einkünfte aus Schweizer Anleihen 
  • Bestimmte Fondsausschüttungen 
  • Versicherungsleistungen/Glücksspielgewinne 

 

In der Schweiz Ansässige können die Quellensteuer in ihrer Steuererklärung zurückfordern. Nichtansässige profitieren von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die den Verrechnungsabzug wie folgt herabsetzen: 

 

  • 0–10 % auf Dividenden (juristische Personen als Anteilseignerinnen und Anteilseigner) 
  • 15 % auf Dividenden (Portfolioanlegerinnen und -anleger) 
  • 0–10 % auf Zinserträge 

 

Die Schweiz hat über 100 DBA sowie EU-Abkommen und den automatischen Informationsaustausch (AIA), um Transparenz zu gewährleisten. 

Welche Stempelabgaben fallen in der Schweiz an? 

  • Emissionsabgabe: 1 % bei der Ausgabe oder Erhöhung von Aktien; die ersten CHF 1 Mio. sind von der Steuer befreit. 
  • Umsatzabgabe: gilt für Transaktionen über Schweizer Effektenhändler. Steuersätze: 0,15 % bei schweizerischen Wertpapieren und 0,3 % bei ausländischen Wertpapieren. 

 

Mit welchen Immobiliensteuern müssen Unternehmen rechnen? 

  • Kapitalertragssteuer: wird kantonal auf das persönliche Immobilienvermögen erhoben. Erträge aus Geschäftsvermögen werden als Einkommen besteuert. 
  • Handänderungssteuer: wird von einigen Kantonen mit 1–3 % erhoben und in der Regel vom Käufer bezahlt. 
  • Liegenschaftssteuer: wird in etwa der Hälfte der Kantone erhoben, 0,01–0,3 % des Immobilienwerts, ohne Schuldenabzüge. 

 

Wie werden Lohnkonten und Expatriates besteuert? 

  • Quellensteuer: ausländische Arbeitnehmende ohne Aufenthaltsgenehmigung werden direkt über die Lohnabrechnung besteuert. Übersteigt das Jahreseinkommen CHF 120’000, ist eine vollständige Steuererklärung erforderlich. Darunter ist der Abzug endgültig, es sei denn, es wird eine Erklärung für Abzüge verlangt. 
  • Nichtansässige Arbeitnehmende: Quellensteuer auf Schweizer Einkommen; in manchen Fällen können Erklärungen eingereicht werden, wenn die Einkünfte überwiegend aus der Schweiz stammen. 
  • Expatriates: Fachkräfte auf Zeit (bis fünf Jahre) können Umzugs-, Unterkunfts- und Privatschulkosten absetzen. Die Abzüge enden, sobald das Arbeitsverhältnis unbefristet wird. 
  • Grenzgängerinnen und Grenzgänger: geregelt durch bilaterale Verträge (z. B. mit Deutschland: 4,5 % Quellensteuer, anrechenbar in Deutschland). Grenzgängerinnen und Grenzgänger müssen an mindestens 260 Tagen im Jahr nach Hause zurückkehren. 

 

Was versteht man unter Pauschalbesteuerung? 

Sie steht ausländischen Staatsangehörigen zur Verfügung, die erstmals (oder nach mehr als zehn Jahren im Ausland) in die Schweiz ziehen und nicht im Land arbeiten. Die Steuern richten sich nach den Lebenshaltungskosten (mindestens CHF 434’700 auf Bundesebene). Nicht alle Kantone erlauben dies und beide Ehegatten müssen die Voraussetzungen erfüllen. 

 

Wie funktioniert die Vermögenssteuer? 

Die Vermögenssteuer wird nur von Kantonen und Gemeinden auf das Nettovermögen (Immobilien, Wertpapiere, Bankguthaben) erhoben. Die Steuersätze sind progressiv und liegen je nach Kanton zwischen 0,1 % und 0,8 %. 

 

Gibt es in der Schweiz eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer? 

Es gibt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf Bundesebene. Es gelten kantonale Bestimmungen: 

 

  • Ehegatten: generell befreit 
  • Direkte Nachkommen: in den meisten Kantonen befreit 
  • Die Steuersätze sind progressiv und richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad der bzw. des Begünstigten und dem übertragenen Wert. 

Die Schweiz hat über 100 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Partnerländern abgeschlossen, um sicherzustellen, dass Privatpersonen und Unternehmen nicht zweimal auf das gleiche Einkommen oder Vermögen besteuert werden. Diese Abkommen fördern die Rechtssicherheit und Steuerneutralität für grenzüberschreitende Investitionen und mobile Fachkräfte. 

 

Die DBA basieren hauptsächlich auf dem OECD-Musterabkommen und bieten einen standardisierten Rahmen für die Lösung von Fragen im Zusammenhang mit der Ansässigkeit, der Betriebsstätte, der Quellensteuer und der Streitbeilegung. 

 

Welche Entlastungsmassnahmen wendet die Schweiz an? 

  • Befreiungsmethode: Einkünfte aus ausländischen Quellen sind in der Schweiz von der Besteuerung ausgenommen, werden aber bei der Progression berücksichtigt, was sich auf den effektiven Steuersatz auswirken kann. 
  • Anrechnungsmethode: Bei passiven Einkünften (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren) können gezahlte ausländische Steuern auf die Schweizer Steuerschuld angerechnet werden. 

 

Gibt es spezielle Abkommen? 

Neben den Einkommenssteuerabkommen unterhält die Schweiz: 

 

  • Erbschafts- und Nachlasssteuerabkommen mit bestimmten Ländern 
  • Grenzgängerabkommen für grenzüberschreitende Pendlerinnen und Pendler 
  • Sektorspezifische Abkommen (Luftverkehr, Schifffahrt) 
  • Sonderbestimmungen für internationale Organisationen und deren Personal 
  • Freihandelsabkommen zur Ergänzung der Vorteile der DBA 

 

Haben DBA Vorrang vor heimischem Schweizer Recht? 

Die Schweizer DBA haben Vorrang vor Bundes- und Kantonsrecht, was eine einheitliche Anwendung und einen zuverlässigen Schutz für ausländische Investierende und multinationale Unternehmen gewährleistet. 

 

Quellen und weitere Informationen 

Die Schweiz verbindet wettbewerbsfähige Steuersätze mit klaren Regulierungen und einem kooperativen, wirtschaftsfreundlichen Ansatz. Das umfangreiche Netz an Abkommen und die innovationsfördernden Anreize sorgen für Sicherheit und Flexibilität, womit das System für Unternehmen, die ein langfristiges Wachstum anstreben, besonders effizient ist.  

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