Die Eurasische Wirtschaftsunion hat ihren Ursprung im Jahr 2010 und ist primär auf die Lösung wirtschaftlicher Probleme ausgerichtet. Durch gemeinsames Handeln will sie unter anderem folgende Ziele erreichen:
- Bedingungen für eine stabile wirtschaftliche Entwicklung der Mitgliedstaaten schaffen, um den Lebensstandard der Bevölkerung zu verbessern
- Bestrebung zur Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Waren, Dienstleistungen, Arbeitskraft und Kapital
- Umfassende Modernisierung, Kooperation sowie Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Volkswirtschaften in der Weltwirtschaft
Zollkodex
Eine Massnahme dafür ist der Zollkodex. Dieser soll die zahlreichen und unübersichtlichen völkerrechtlichen Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten zu zollrechtlichen Fragen kodifizieren. Die Union arbeitet seit dem Jahr 2013 am Regelwerk, bislang hat jedoch kein Mitgliedstaat seine nationale Gesetzgebung entsprechend angepasst. In der Eurasischen Wirtschaftsunion rechnet man damit, dass die jeweiligen Zollgesetze bis Ende 2018 an den Kodex angeglichen werden.
Elektronische Zollanmeldung
Der Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion bringt einige Modernisierungen mit sich. So sollen beispielsweise Zollanmeldungen und sonstige Aktivitäten übers Internet in Form des elektronischen Nachrichtenaustausches durchgeführt werden. In Russland plant der Zoll, bis im Jahr 2020 über 66 Prozent der Zollanmeldungen automatisiert abzuwickeln. Im Jahr 2017 war diese Quote bei lediglich 2 Prozent.
Des Weiteren vereinfacht der Zollkodex beispielsweise die Übermittlung der Unterlagen und verkürzt die Fristen für die Zollbehörden. Eine ausführliche Beschreibung des neuen Regelwerkes der Eurasischen Wirtschaftsunion sowie die Auswirkungen des Zollkodex auf den internationalen Handel erhalten Sie im Bericht der Zoll Revue. Der Bericht steht am Ende des Artikels zum Download zur Verfügung.