Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen Georgien und den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Es umfasst unter anderem den Warenhandel (Industrie- und Landwirtschaftsprodukte), Ursprungsregeln, Zollverfahren und Handelserleichterungen. Das Freihandelsabkommen wurde am 27. Juni 2016 unterzeichnet und entspricht weitgehend den neueren, mit Drittstaaten abgeschlossenen Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten.
Zollabbau im bilateralen Handel
Mit dem FHA werden die Zölle auf dem grössten Teil des bilateralen Handels mit Georgien vollständig oder teilweise abgebaut, und der Handel wird durch Erleichterungen bei Zollverfahren gefördert. Für Industrieprodukte erfolgt ab Inkrafttreten des Abkommens, mit wenigen Ausnahmen, eine umfassende Beseitigung aller Zollansätze. Die Schweiz wird auch in den Genuss von Zollkonzessionen auf verarbeiteten und unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukte kommen, die für sie von Interesse sind (Bspw. Käse und andere Milchprodukte sowie Schokolade). Die EFTA-Staaten erhalten somit einen vergleichbaren Marktzugang auf dem georgischen Markt wie die hauptsächlichen Konkurrenten aus der EU. Die Hauptexportinteressen der Schweiz konnten vollumfänglich berücksichtigt werden.
Unterstützung der Wirtschaftsreformen
Mit dem Abschluss des FHA zwischen den EFTA-Staaten und Georgien setzt die Schweiz ihre Politik zur Unterstützung von Wirtschaftsreformen und zur Integration dieses kaukasischen Staates in die Strukturen der Wirtschaftszusammenarbeit auf europäischer und auf globaler Ebene fort. Gleichzeitig wird dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf dem georgischen Markt gestärkt. Das FHA eröffnet einen breiten Marktzugang und verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die schweizerischen Wirtschaftsakteure.