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Tessin macht Investitionen in Start-ups attraktiver

Investitionen in Start-ups werden im Tessin künftig steuerlich gefördert. Die Steuererleichterungen sind Teil einer Steuerreform, die von den Tessinerinnen und Tessinern am Wochenende angenommen worden ist. Die Reform tritt rückwirkend auf den 1. Januar in Kraft.

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Bild: Valser/Wikimedia Commons

Wer im Tessin in innovative Start-ups investiert, kann sich freuen. Denn der italienischsprachige Kanton hat die Besteuerung solcher Unternehmen im Rahmen seiner Steuerreform gesenkt. So können Anleger im Tessin, die mindestens 50.000 Franken in ein innovatives Start-up investieren, die Investitionssumme von der Einkommenssteuer absetzen. Die Summe wird stattdessen als Kapital mit einem Steuersatz von 1 Prozent besteuert, und zwar bis zu einem Maximum von 80 Prozent des Einkommens des Steuerpflichtigen im Tessin.

Auch die Unternehmen selber geniessen niedrigere Steuersätze: Erhält ein innovatives Start-up eine Schenkung, etwa in Form eines Awards, zahlt es auf diese Summe keine Schenkungssteuer. Innovative Start-ups erhalten zudem einen speziellen Kapitalsteuersatz. Statt 1,5 Promille zahlen sie künftig 0,01 Promille. Der Kanton will mit der Reform Start-ups, die oft wenig oder gar keinen Gewinn machen, attraktiver für Investoren machen. Damit Start-ups von dieser steuerlichen Sonderbehandlung profitieren, müssen sie als entsprechend innovativ eingestuft werden.

Die steuerliche Sonderbehandlung ist Teil eines Steuerpakets, den die Tessiner Stimmberechtigten am Sonntag angenommen haben.

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