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Richtlinienübersicht zur CE-Kennzeichnung

Die Einhaltung der Richtlinien ist obligatorisch und die Anbringung der CE-Kennzeichnung zwingend.

Richtlinienübersicht zur CE-Kennzeichnung

Unter Dokumente finden Sie unsere Richtlinienübersicht, welche die folgenden Informationen enthält:

  • Richtlinien und Verordnungen mit CE-Kennzeichnung
  • Richtlinien und Verordnungen, die auf den Grundsätzen des neuen Konzepts beruhen und einen Konformitätsnachweis erfordern, aber keine CE-Kennzeichnung verlangen
  • Weitere EU-Richtlinien und Verordnungen, die harmonisierten europäischen Normen unterliegen

Benannte Stellen 
Benannte Stellen übernehmen in den Fällen, in denen die Einschaltung einer neutralen Stelle erforderlich ist, die in den Richtlinien genannten Aufgaben im Zusammenhang mit dem Konformitätsbewertungsverfahren. Sie werden von den Mitgliedstaaten ernannt. Im Rahmen des bilateralen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der Schweiz und der EU haben die Vertragsparteien ihre benannten Stellen bezeichnet. Die Schweizer Stellen können nun auch die Bescheinigung für den EU-Markt ausstellen.

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