Brexit: welche Bedingungen gelten für Schweizer Exporteure?

Zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich konnte eine Einigung erzielt werden. Was bedeutet das für Schweizer KMU? Kommen Sie bei operativen Fragen via exporthelp@s-ge.com auf uns zu, damit wir Ihnen punktgenau weiterhelfen können.

Chancen und Risiken abklären

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Handelsabkommen

Handelsabkommen

Abkommen zur Mobilität von Dienstleistungserbringern

Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2020 ein Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern zwischen der Schweiz und UK genehmigt. Damit soll der gegenseitige, erleichterte Marktzugang sichergestellt werden. Nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens seit 1. Januar 2021 wird auf diese Weise eine drohende Lücke geschlossen. Dies ist Teil der «Mind-the-Gap»-Strategie des Bundesrates nach dem Austritt des UK aus der EU. 

Handelsabkommen Schweiz – Vereinigtes Königreich gültig ab Januar 2021

Bereits am 11. Februar 2019 haben Bundesrat Guy Parmelin und der britische Minister für internationalen Handel Liam Fox in Bern ein bilaterales Handelsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen gewährleistet die Beibehaltung der Rechte und Pflichten im Wirtschafts- und Handelsbereich gemäss den zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) bestehenden Abkommen. Es soll die Basis für die Fortführung der guten Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den zwei Partnern nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU schaffen.

Dieses Abkommen wurde im Rahmen der «Mind-the-Gap»-Strategie des Bundesrates abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der «Mind the Gap»-Strategie möchte der Bundesrat die möglichst vollständige Weiterführung der gegenseitigen Rechte und Pflichten, die zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gelten, nach dem Brexit gewährleisten oder diese in gewissen Bereichen sogar ausbauen.

Abkommen gilt auch für Liechtenstein

Ebenfalls am 11. Februar 2019 unterzeichnet wurde ein Zusatzabkommen zwischen der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und dem Fürstentum Liechtenstein, um die einschlägigen Bestimmungen des Handelsabkommens unter der Zollunion Schweiz−Liechtenstein auf das Gebiet des Fürstentums auszuweiten.

Abkommen zwischen EU und UK: Konsequenzen für Schweizer Exporteure

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Zollfragen

Zollfragen

Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung der britischen Regierung zeigt auf, was beim Import-Prozess für UK-Firmen zu beachten ist. 

Welche Bedingungen müssen für eine DDP Lieferung ins UK erfüllt sein?

Wenn Sie DDP ins UK liefern, benötigen Sie neben der EORI-Nummer auch eine GB-VAT-Nummer sowie einen indirekter Vertreter für die Import-Zollabwicklung.

Welche Zollansätze sind nach dem Austritt gültig?

Die Standard-Zollsätze für nicht präferenzbegünstigte Waren, die seit dem 1. Januar 2021 gelten werden, können Sie auf der Website der britischen Regierung nachschauen. 

Eine umfassende Übersicht aller Zollsätze für Agrarprodukte, die zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich vereinbart wurden, können im Handelsabkommen ab Seite 55 nachgesehen werden. Für Industrieprodukte bleibt die Zollfreiheit, die vertraglich mit der EU vereinbart ist, auch im Handel mit dem UK bestehen.

Mit welchen Vormaterialien darf eine Ursprungskumulation vorgenommen werden?

Das Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem UK sieht die Möglichkeit der Kumulation von Ursprungswaren anderer Vertragsparteien des PEM-Übereinkommens vor. Vorausgesetzt, dass die Vertragspartei mit der CH und dem UK ein Freihandelsabkommen unterhält und dieses identische Ursprungsregeln enthält.

Die Schweiz und das UK schaffen die Möglichkeit ab dem 9. Juni 2021 Vormaterialien aus der EU und der Türkei zu kumulieren, sofern diese den Ursprung basierend auf Ursprungsregeln erlangt haben, welche mit denjenigen des Abkommens CH-UK identisch sind.

Eine nachträgliche Beantragung der Präferenz für bereits gelieferte Waren ist jedoch nicht möglich.

In welcher Form muss ein Ursprungsnachweis erstellt werden?

Als gültige Ursprungsnachweise gilt die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 sowie die Ursprungserklärung auf der Rechnung bis zu einem Warenwert von CHF 10'300.--. Ermächtigte Ausführer können Ursprungserklärungen weiterhin betragsunabhängig auf der Rechnung ausstellen.

Als Ursprungsnachweis auf der Rechnung gilt die Ursprungserklärung Typ A (EUR 1):

Typ A: Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. .........) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ......... Ursprungswaren sind.

Welche Listenregeln gelten ab dem 01.09.2021?

Ab dem 01.09.2021 gelten die revidierten Listenregeln des PEM-Übereinkommens gem. Anhänge 1 und 2 im Protokoll Nr. 3.

Waren welche sich zum Zeitpunkt der vorläufigen Anwendungen der neuen Ursprungsregelungen (01.09.2021) im Transit befinden, gelten weiterhin als Präferenzware. In diesen Fällen besteht bis zum 31.08.2023 (Frist von zwei Jahren) die Möglichkeit, einen nach dem Zeitpunkt der vorläufigen Anwendung der neuen Ursprungsregeln ausgefertigten Ursprungsnachweis sowie Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Beförderungsbestimmungen vorzulegen.
 

Wir haben ein Lager in der EU. Was gibt es an dieser Stelle für Lieferungen in das UK zu beachten?

Sie müssen einen Export aus der EU und dann einen Import in das UK tätigen. Besonders wichtig: Bei Exporten aus der EU muss der zollrechtliche Ausführer in der EU ansässig sein.

Schweizer Ursprungswaren, die definitiv in der EU eingeführt wurden und dort eingelagert sind, verlieren per 01.01.2021 den präferenzbegünstigten Ursprung im Sinne des Handelsabkommen CH-UK. Es besteht hier jedoch die Möglichkeit, unbearbeitete Waren zurück in die Schweiz zu liefern und ab dort präferenzbegünstigt ins UK zu exportieren. Waren, die in einem Zollfreilager eingelagert sind, behalten jedoch den Ursprung und können direkt ins UK versendet werden.

Das Abkommen EU-UK sieht keine Warenverkehrsbescheinigungen (Bsp. WVB EUR 1) vor. Die Ursprungserklärung ist auf der Rechnung oder dem Lieferschein auszustellen. Bei Sendungen mit einem Warenwert von mehr als EURO 6'000.00 ist zusätzlich die REX-Nummer des zollrechtlichen Ausführers anzugeben.

Was bedeutet der Brexit für die Zoll- und Transportabwicklung?

Waren, die sich nach der Übergangsfrist noch im Transit befinden, gelten weiterhin als Präferenzware sofern innerhalb von 12 Monaten eine nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung vom Ausfuhrland vorgelegt werden kann.

Wer benötigt eine GB-EORI-Nummer?

Wer im UK an einer Zollanmeldung beim Import oder beim Export beteiligt ist benötigt wie bis anhin eine EORI-Nummer. Seit dem 1. Januar 2021 muss diese zwingend mit GB beginnen, EORI-Nummern aus EU-Mitgliedsstaaten werden nicht mehr akzeptiert. Weitere Informationen zur GB-EORI-Nummer und deren Beantragung finden Sie hier.

Können Sendungen ins UK weiterhin über eine EU-Verzollung abgewickelt werden?

Eine EU-Verzollung ist nur noch für Lieferungen nach Nordirland möglich, da Nordirland weiterhin Teil des EU-Binnenmarktes ist.

 

UK-Regulatorien

UK-Regulatorien

UK-REACH

Nach Ende der Übergangsfrist ist die EU-REACH Registrierung für Verkäufe von Chemikalien nach UK (mit Ausnahme Nordirland) nicht mehr gültig. Sie wird durch das UK REACH ersetzt. Lediglich die Registrierungen britischer Unternehmen werden automatisch in die UK REACH übernommen, alle anderen Registrierungen sind neu einzureichen. Der britische Importeur ist verpflichtet die Registrierung beim Import sicherzustellen. Dazu ist bei der zuständigen Behörde eine «Downstream User Notification (DUIN)» zu beantragen und danach die Registrierung vorzunehmen. Je nach Menge und Gefahrenprofil der Stoffe hat die Registrierung innerhalb von 2,4 oder 6 Jahren zu erfolgen. Weitere Informationen sind hier ersichtlich.

Lebensmittel

Mit dem Austritt aus der EU sind auch die EU-Vorschriften für die Kennzeichnung der Lebensmittel bei Lieferungen ins UK (mit Ausnahme Nordirland) nicht mehr gültig. 

Informationen über die Etikettierungsanforderungen von Lebensmittel erhalten Sie hier.

Um die Lebensmittel im Vereinigten Königreich zu vertreiben, wird eine «UK responsible person» benötigt. Dies kann zum Beispiel der Importeur oder der Distributor sein.

Sollte es sich um BIO-Produkte handeln, so sind zusätzliche Import- und Kennzeichnungsvorschriften zu beachten. Informationen zu den Importvorschriften von BIO-Produkten erhalten Sie hier und Informationen zu der Kennzeichnung hier.

Ab dem 1. Januar 2022 sind Sendungen von Produkten tierischer Herkunft vorgängig durch den Importeur beim IPAFFS (Import of products, animal, food an feed system) anzumelden. Die Anmeldung hat spätestens 24 Stunden vor Ankunft der Ware im UK zu erfolgen.

Der Anstieg der weltweiten Energiekosten und dessen Auswirkung auf die Lieferketten hat die britische Regierung dazu veranlasst, die Umsetzung der noch nicht eingeführten Einfuhrkontrollen für Waren aus der EU und der CH auf Ende 2023 zu verschieben. Davon betroffen sind sämtliche untenstehende Anforderungen zur Vorlage von Gesundheitsbescheinigungen. Detailliertere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung des britischen Government.

Gewisse Produkte tierischer Herkunft (z.B. Fleischprodukte) müssen ab dem 1. Juli 2022 von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet werden. Für Milchprodukte wird die Gesundheitsbescheinigung ab dem 1. September 2022 benötigt und ab dem 1. November 2022 müssen alle Sendungen von Lebensmittel Gesundheitsbescheinigungen beigelegt werden.

Gewisse Produkte tierischer Herkunft (z.B. gekühltes Hackfleisch) dürfen ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr in Grossbritannien importiert werden. Eine Übersicht der Betroffenen Produkte finden Sie auf der Webseite der britischen Regierung.

Die Vorlagen für die entsprechenden Gesundheitsbescheinigungen finden Sie auf der Website des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

UKCA

Bei Waren, die vor dem 1. Januar 2021 auf den UK Markt gebracht wurden, muss die CE-Kennzeichnung nicht ersetzt werden.

Nach Ende der Übergangsfrist wird die CE-Konformitätskennzeichnung im UK durch das UKCA abgelöst. Für die meisten Produkte wird die CE-Kennzeichnung noch bis am 31. Dezember 2024 akzeptiert (altes Datum 01.Januar 2023)Das britische Wirtschaftsministerium hat am 01. August 2023 mitgeteilt, dass die Übergangsfrist für gewisse Produktgruppen über das Datum des 31. Dezember 2024 auf unbestimmte Zeit verlängert wird.
 Vorausgesetzt, dass bei den entsprechenden EU-Regulatorien keine Anpassung und somit eine Abweichung zu den UK-Regulatorien erfolgt.

Für das UKCA gewisser Produkte wird eine «UK Responsible Person» bzw. ein «UK Authorised Representative» benötigt. Dies kann zum Beispiel der Importeur oder der Distributor sein.

Für Lieferungen nach Nordirland ist weiterhin eine CE-Kennzeichnung erforderlich.

Weitere Informationen zur Anwendung und den Übergangsfristen erhalten Sie hier.

Steuer auf Plastikverpackung

Ab dem April 2022 wird im Vereinigten Königreich eine Steuer auf Plastikverpackung eingeführt. Davon betroffen sind Importeure welche mehr als 10 Tonnen Kunststoffverpackung im Jahr ins Vereinigte Königreich importieren. 

Gewisse Verpackungen sind von der Steuer ausgenommen unter anderem auch jene welche einen Mindestanteil von 30% an recyceltem Kunststoff haben. 

Weitere Informationen über die Steuer auf Plastikverpackung finden Sie hier.
 

 

 

Lieferungen aus der EU

Lieferungen aus der EU

Um Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich an die neuen Bedingungen für den Import von Waren anzupassen, erfolgt die Einführung stufenweise bis 1. Januar 2022. Die Massnahmen sollen unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen eingeführt werden, also auch dann in Kraft treten, wenn sich beide Parteien nicht auf ein Freihandelsabkommen einigen können. Sie gelten nur für Einfuhren aus der EU.

Die Massnahmen unterscheiden sich je nach Warenkategorie

Ab Januar 2021:

  • Vorabanmeldungen (Summarische Eingangsanmeldungen/Safety and Security declarations) entfallen für einen Zeitraum von sechs Monaten für alle Waren.  
  • Für die meisten Waren können vollständige Einfuhranmeldungen nachträglich in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten eingereicht werden.
  • Falls Zölle gezahlt werden müssen, gibt es die Möglichkeit zum Zahlungsaufschub. Die Zahlung wird zum Zeitpunkt fällig, an dem die vollständige Einfuhranmeldung abgegeben wird.
  • Für genehmigungs- bzw. überwachungspflichtige Güter ist eine vollständige Einfuhranmeldung zum Zeitpunkt der Einfuhr notwendig. Hierzu zählen beispielsweise Tabak, Alkohol oder giftige Chemikalien. Für diese Produkte gelten bereits ab 1. Januar 2021 die Einfuhrvorschriften für Waren aus Drittländern.
  • Für lebende Tiere sowie Pflanzen und Pflanzenprodukte mit hohem Risiko sind Voranmeldungen und Gesundheitsnachweise erforderlich. Zwar sind Dokumentenkontrollen vorgesehen, diese erfolgen jedoch nicht vor Ort bei der Einfuhr. Physische Kontrollen für Waren mit hohem Risiko finden am Bestimmungsort der Ware oder an einem anderen zugelassenen Empfangsort statt.

Ab 1. Januar 2022 (altes Datum 1. Oktober 2021)

  • Vollständige Einfuhranmeldungen sind zum Zeitpunkt der Einfuhr abzugeben.
  • Für alle Pflanzen und Pflanzenprodukte sowie für alle Waren mit tierischem Ursprung sind Voranmeldungen erforderlich.

Der Anstieg der weltweiten Energiekosten und dessen Auswirkung auf die Lieferketten hat die britische Regierung dazu veranlasst, die Umsetzung der noch nicht eingeführten Einfuhrkontrollen für Waren aus der EU und der CH auf Ende 2023 zu verschieben.
Detailliertere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung des britischen Government.
 

Ab 1. Juli 2022 (altes Datum 1. Oktober 2021): Verschoben auf Ende 2023

  • Für alle Pflanzen und Pflanzenprodukte sowie für gewisse Waren mit tierischem Ursprung (z.B. Fleischprodukte) ist ein Gesundheitsnachweis erforderlich.

Ab 1. Juli 2022 (altes Datum 1. Januar 2022): Verschoben auf Ende 2023

  • Vorabanmeldungen (summarische Eingangsanmeldungen/Safety and Security Declarations) werden für alle Einfuhren verpflichtend.
  • Physische Kontrollen und Probenentnahmen von SPS-Waren werden verstärkt durchgeführt. Die Kontrollen finden an britischen Grenzkontrollstellen statt.

Ab 1. September 2022 (altes Datum 1. Juli 2022): Verschoben auf Ende 2023

  • Für Milchprodukte ist ein Gesundheitsnachweis erforderlich.

Ab 1. November 2022 (altes Datum 1. Juli 2022): Verschoben auf Ende 2023

  • Für alle Waren mit tierischem Ursprung sowie zusammengesetzte Lebensmittel ist ein Gesundheitsnachweis erforderlich.

Bei einem Warenlager in der EU: Was gibt es für Lieferungen in das UK zu beachten?

Sie müssen einen Export aus der EU und dann einen Import in das UK tätigen. Besonders wichtig: Bei Exporten aus der EU muss der zollrechtliche Ausführer in der EU ansässig sein.

Das Abkommen EU-UK sieht keine Warenverkehrsbescheinigungen (Bsp. WVB EUR 1) vor. Die Ursprungserklärung ist auf der Rechnung oder dem Lieferschein auszustellen. Bei Sendungen mit einem Warenwert von mehr als EURO 6'000.00 ist zusätzlich die REX-Nummer des zollrechtlichen Ausführers anzugeben.

Schweizer Ursprungswaren, die definitiv in der EU eingeführt wurden und dort eingelagert sind, verlieren per 01.01.2021 den präferenzbegünstigten Ursprung im Sinne des Handelsabkommen CH-UK. Es besteht hier jedoch die Möglichkeit, unbearbeitete Waren zurück in die Schweiz zu liefern und ab dort präferenzbegünstigt ins UK zu exportieren. Waren, die in einem Zollfreilager eingelagert sind, behalten jedoch den Ursprung und können direkt ins UK versendet werden.

Entsendung

Entsendung

Das Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern (SMA) zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland (UK) regelt den gegenseitigen Zugang und befristeten Aufenthalt von Dienstleistungserbringern wie beispielsweise von Unternehmensberatern, IT-Experten oder Ingenieuren ab 1.1.2021. Auf Seiten des UK erfolgt die Marktöffnung gegenüber der Schweiz durch Marktzugangsverpflichtungen in über 30 Dienstleistungssektoren. Ausserdem gewährt das UK Schweizer Dienstleistungserbringern weitere Vorzugsbedingungen. Beispielsweise unterstehen Schweizer Dienstleistungserbringer keiner wirtschaftlichen Bedarfsprüfung für den Zugang in diesen Sektoren im UK und sie müssen keinen Nachweis der Kenntnis der englischen Sprache erbringen. Dienstleistungserbringer aus der Schweiz erhalten einen Zugang im UK für 12 Monate innerhalb einer Periode von 24 Monaten. Mit diesen Bedingungen ermöglicht das SMA Schweizer Unternehmen auch in Zukunft einen weitgehenden Marktzugang im UK für vertragsbasierte Dienstleistungserbringungen durch natürliche Personen.

Der Marktzugang in das UK unter dem SMA beschränkt sich aktuell auf Personen mit Qualifikationen auf universitärem oder gleichwertigem Niveau. Das UK hat sich jedoch im Rahmen eines Briefwechsels verpflichtet, die Anerkennung von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen neu zu beurteilen.

Das SMA ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Die Vertragsparteien können gemeinsam eine Verlängerung beschliessen. Das Abkommen wird ab 1. Januar 2021 vorläufig angewendet.

Für den Zugang sind verschiedene VISA vorgesehen, das «Temporary Worker - International Agreement Visa (Tier 5)» oder das «Standard Visitor Visa». Für gewisse Geschäftstätigkeiten bis zu 6 Monaten ist kein Visum erforderlich:

  • Für den Zugang als «Contractual Service Supplier» (=Vertragsservice Lieferanten) oder «Independent Professional» (=Freiberufler) unter dem SMA ist ein «Temporary Worker - International Agreement Visa (Tier 5)» erforderlich. Die Informationen dazu finden Sie hier.
  • Für gewisse Geschäftstätigkeiten genügt ein «Standard Visitor Visa». Welche Tätigkeiten darunterfallen, finden Sie hier.
  • Für gewisse Geschäftstätigkeiten ist kein Visum erforderlich. Welche Tätigkeiten darunterfallen, finden Sie hier.

Auf gov.uk steht zudem ein Tool Check if you need a Visa zur Verfügung.

Umfrage Dienstleistungshandel Schweiz-UK

Das SECO führt momentan eine Umfrage zum Thema Bedürfnisse der Wirtschaft im Bereich des grenzüberschreitenden Dienstleistungshandels mit dem Vereinigten Königreich durch. Ziel der Umfrage ist es, praktische Erfahrungen von Unternehmen mit dem Abkommen SMA (Services Mobility Agreement) zu sammeln und eine mögliche Verlängerung des Abkommens zu evaluieren.

Der Fragebogen richtet sich an das Management und an Spezialisten für Entsendungsfragen von Unternehmen, die im Dienstleistungsverkehr mit dem Vereinigten Königreich tätig sind und an solche, die kurzfristige Dienstleistungen aus dem UK in Anspruch nehmen. 

Nachfolgend finden Sie den Link zur Umfrage:

Dienstleistungshandel zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (limequery.com)

Forum, Downloads und Links

Sind Sie bereit? Unsere Checkliste hilft Ihnen weiter

Nach Ablauf der Übergangsfirst gehört das Vereinigte Königreich (UK) ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr zur Europäischen Zollunion. Diese Checkliste soll Ihnen als Schweizer Exporteur dabei helfen zu überprüfen, ob Sie und Ihre Sendungen auf die Änderungen vorbereitet sind.

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So profitieren Sie vom Austausch

Andere Unternehmen, gleiche Herausforderungen: Viele KMU sehen sich beim Export mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert. Diese Erfahrungen auszutauschen ist ein Gewinn für jedes Unternehmen, Sie sparen Zeit und müssen nicht dieselben Fehler machen. 

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