ExportHelp

Glossar

Definitionen und Fachbegriffe zum Thema Export.

Glossar

    

A1-Bescheinigung

Unter gewissen Voraussetzungen bleiben Arbeiter, welche nicht länger als 24-Monate in ein EU-Mitgliedstaat entsendet werden, für den Zeitraum der Entsendung nach Schweizer Recht sozialversicherungspflichtig.
Um das Bestehen einer Sozialversicherung in der Schweiz nachweisen zu können, muss der entsandte Arbeitnehmer während seines Einsatzes in der EU jederzeit eine A1-Bescheinigung mitführen. Dies gilt auch für grenzüberschreitende Einsätze von lediglich einigen Stunden.
Die A1-Bescheinigung ist bei der zuständigen Ausgleichskasse zu beantragen.
Weitere Informationen zur A1-Bescheinigung finden Sie in unserem Merkblatt “Meldepflicht in der Sozialversicherung”.

ACI

ACI – Advanced Cargo Information System
Per 1. Oktober 2021 hat der ägyptische Zoll ein elektronisches System zur Vorabregistrierung von Sendungsinformationen eingeführt. Welches für alle Seefrachtsendungen verbindlich ist.
Hierfür ist eine einmalige Registrierung des Exporteurs bei der Plattform CargoX notwendig. Hierüber erfolgt dann auch der elektronische Daten- und Dokumentenaustausch.
Weitere Informationen über die Sendungsregistrierung finden Sie in unserem Artikel “Export nach Ägypten: ACI – Neues System zur Vorabregistrierung”.

AEO

AEO (Authorised Economic Operator)

Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO ist ein Status, der juristischen Personen erteilt wird, die hinsichtlich der Sicherheit der internationalen Lieferkette als zuverlässig gelten. Dem zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten werden Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Kontrollen gewährt. Er wird von Staaten, mit denen die Schweiz ein entsprechendes Abkommen abgeschlossen hat, anerkannt.
Für ein Schweizer Unternehmen gilt es, in erster Linie herauszufinden, welche wirtschaftlichen Folgen eine Nicht-AEO-Zertifizierung mit sich bringt. Ebenso sind die Kosten für eine AEO-Zertifizierung vorgängig abzuklären (sind bauliche Massnahmen notwendig; genügt das interne Kontrollsystem; Kosten für die Erfüllung von Sicherheitsanforderungen etc.)
Weitere Informationen unter: Bundesamt für Zoll und Grenzssicherheit (BAZG) – AEO

Akkreditiv

Beim Akkreditiv oder Letter of Credit (L/C) handelt es sich um ein Instrument zur Verminderung von Zahlungsrisiken im internationalen Geschäftsverkehr. Dabei gibt der Käufer seiner Bank den Auftrag, dem Verkäufer innerhalb einer bestimmten Frist gegen Übergabe vorgeschriebener Waren-Dokumente einen festgelegten Betrag auszuzahlen.
Damit ist der Exporteur vor dem Risiko geschützt, ohne vertragsgemässe Gegenleistung Waren zu liefern. Gleichzeitig wird der Käufer davor geschützt zu bezahlen, bevor akkreditivkonforme Dokumente fristgerecht bei seiner Bank vorgelegt werden.
Weiter vermeidet der Käufer grosse An- oder Vorauszahlungen, da ihm das Akkreditiv Kreditwürdigkeit bestätigt. 

Äquivalenzprinzip

Das Äquivalenzprinzip gilt bei der aktiven Veredelung von Waren. Es bedeutet, dass bei der Veredelung unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere gleiche Qualität und Beschaffenheit wie die Einfuhrwaren) andere Waren anstelle der Einfuhrwaren zur Herstellung von Veredelungserzeugnissen verwendet werden können. Die äquivalenten Waren werden auch Ersatzwaren genannt. Im Gegensatz zum Äquivalenzprinzip steht das Nämlichkeitsprinzip.

ASEAN

ASEAN - Association of South East Asian Nations
Bündnis von zehn unabhängigen Staaten Südostasiens. 
Die ASEAN wurde im August 1967 von Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur und Thailand in Bangkok gegründet. Brunei schloss sich 1984 dem Bündnis an, Vietnam kam 1995 hinzu. Myanmar (das frühere Birma) und Laos wurden 1997, Kambodscha 1999 als Vollmitglieder in den Bund aufgenommen.

Autonomer Ursprung / nicht-präferenzieller Ursprung

Der nicht-präferenzielle Ursprung wird auch als handelspolitischer Ursprung bezeichnet und hat keinen Einfluss auf allfällige Zollbefreiungen oder Zollbegünstigen auf Grund eines Freihandelsabkommens.
Als Nachweisdokument dient ein Ursprungszeugnis der kantonalen Industrie- und Handelskammer.
Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen begleitet sind. Diese Dokumente werden aus unterschiedlichen, zumeist handelspolitischen Gründen gefordert: Zum Beispiel zur Überwachung von Einfuhrbeschränkungen, Antidumpingabgaben, Kompensationsabgaben, Handelsembargos, Schutz- und Retorsionsmassnahmen, Mengenbeschränkungen oder tarifären Kontingenten, aber auch für statistische Zwecke oder einfach zur Bestätigung des Ursprungs einer Ware.

AWB

AWB – Air Waybill
Der Air Waybill (Luftfrachtbrief) ist der Frachtbrief für den internationalen Frachtverkehr in der Luft. Das Dokument ist ein Vertrag zwischen dem Absender und der befördernden Fluggesellschaft. Er ist das Pendant zum Bill of Lading (B/L) in der Seefracht und dem CRM-Frachtbrief im Frachtverkehr auf der Strasse.
 

B/L

Das Konnossement (engl. Bill of Lading) ist die Urkunde über einen abgeschlossenen Seefrachtvertrag sowie ein Empfangs- und Traditionspapier. Es wird auf Verlangen des Abladers vom Verfrachter bzw. dessen Agenten ausgestellt und regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Verfrachter und dem Empfänger. Mit der Unterzeichnung des Konnossementes bestätigt der Verfrachter die Übernahme der Güter und verpflichtet sich die im Konnossement beschriebenen Waren am Bestimmungsort dem rechtmäßigen Empfänger gegen eine quittierte Konnossementsausfertigung auszuliefern. Meist werden drei Originale und mehrere Kopien ausgestellt. Nach Einreichung eines Originals vom rechtmäßigen Besitzer im Bestimmungshafen verlieren alle anderen Originale ihr Recht.
Er ist das Pendant zum Air Waybill (AWB) in der Luftfracht und dem CRM-Frachtbrief im Frachtverkehr auf der Strasse. Hat jedoch zusätzlich einen Wertpapier-Charakter.

Binnenmarkt

Im engeren Sinn die Gesamtheit aller Märkte einer Volkswirtschaft, auf denen Güter und Dienstleistungen für den inländischen Verbrauch gehandelt bzw. erbracht werden
Ein Binnenmarkt muss jedoch in einem weiter gefassten Sinn nicht auf die Volkswirtschaft eines Landes beschränkt bleiben. So vereinigt der Europäische Binnenmarkt die Märkte aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). 
Der Binnenmarkt der EU ist ein Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital gewährleistet ist.
Mit dem Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wurde das Binnenmarktrecht der EU auf die EFTA-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island ausgedehnt. Die Schweiz, ebenfalls Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), lehnte den Beitritt zum EWR 1992 in einer Volksabstimmung ab.

Brexit

Als Brexit bezeichnet man den Austritt des Vereinigten Königreichs welcher am 31. Januar 2020 erfolgt. Nach Ablauf der Übergangsfrist hat das Vereinigte Königreich seit dem 1. Januar 2021 nun einen Drittlandstatus gegenüber der EU.
Dies hat auch Auswirkungen auf die Exporte ins Vereinigte Königreich aus der Schweiz.
Ein Übersicht der wichtigsten Änderungen finden Sie in unserem Brexit-Dossier «Brexit: Welche Bedingungen gelten für Schweizer Exporteure».
 

CargoX

Per 1. Oktober 2021 hat der ägyptische Zoll ein elektronisches System zur Vorabregistrierung von Sendungsinformationen eingeführt. Welches für alle Seefrachtsendungen verbindlich ist.
Hierfür ist eine einmalige Registrierung des Exporteurs bei der Plattform CargoX notwendig. Hierüber erfolgt dann auch der elektronische Daten- und Dokumentenaustausch.
Weitere Informationen über die Sendungsregistrierung finden Sie in unserem Artikel “Export nach Ägypten: ACI – Neues System zur Vorabregistrierung”.
 

Carnet ATA

Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument, das bei der vorübergehenden Ein- und Ausfuhr sowie der Durchfuhr (Transit) von Waren anstelle der sonst erforderlichen nationalen Zollpapiere verwendet werden kann. Mit einem Carnet ATA werden die schweizerischen und ausländischen Zollformalitäten mit einem Formular erledigt - es kann bei der zuständigen kantonalen Industrie- und Handelskammer bezogen werden. Das Carnet ATA wird in über 70 Ländern akzeptiert und ist ein Jahr für beliebig viele Reisen gültig. Die wichtigsten Anwendungsbereiche für die Ausstellung eines Carnet ATA sind:
•    Berufsausrüstung
•    Messe- und Ausstellungsgüter
•    Warenmuster zur Vorführung

Weitere Informationen zum Carnet ATA und der Vorübergehenden Ausfuhr finden Sie in unserem Artikel «Zollformalitäten für die vorübergehende Ausfuhr».
 

Cassis-de-Dijon-Prinzip

Das Prinzip besagt, dass Waren, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) rechtmässig hergestellt worden sind, auch in allen andern EU-Staaten verkauft werden dürfen. Grundlage des Prinzips ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78.
Die Schweiz hat das Cassis-de-Dijon-Prinzip autonom eingeführt. 
Diesem Prinzip gemäss können Produkte, die den technischen Vorschriften der EU oder eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR entsprechen und dort rechtmässig in Verkehr sind, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne vorgängige Kontrollen frei zirkulieren (Art. 16a THG)
Weitere Informationen unter: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) – Casis-de-Dijon-Prinzip
 

CCC

CCC – China Compulsory Certification
Nebst den in vielen Ländern oft üblichen Pflicht von Produkte-Registrationen können in China bestimmte Produkte-Gruppen auch der CCC-Zertifizierung unterliegen. CCC steht für «China Compulsory Certification» und soll sicherstellen, dass die Produkte den Standards der Volksrepublik China entsprechen.
Ob Ihr Produkt eine CCC-Zertifizierung Inspektion benötigt, können Sie auch in unserer kostenlosen Zolldatenbank überprüfen.

CE-Kennzeichnung

Das CE-Kennzeichen dient als Nachweis, dass ein Produkt die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäss EU-Recht erfüllt und dass die vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt worden sind. Die CE-Kennzeichnung ist zwingend für alle Waren, die in den Geltungsbereich der rund 20 EU-Richtlinien nach dem so genannten neuen Konzept fallen und die im Binnenmarkt der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Verkehr gebracht werden. Die CE-Kennzeichnung kann in vielen Fällen vom Hersteller selbst durchgeführt werden, eine Art Selbstdeklaration.
Weitere Informationen zur CE-Kennzeichnung finden Sie in unserem Artikel «CE-Kennzeichnung» sowie in der «Richtlinienübersicht zur CE-Kennzeichnung».
 

CITES

CITES - Convention on International Trade in Endangered Species for wild Fauna and Flora
Artenschutzübereinkommen zum Schutz gefährdeter oder von der Ausrottung bedrohter Tier- oder Pflanzenarten. Die Ein- und Ausfuhr solcher Arten und deren Erzeugnisse ist verboten oder bewilligungspflichtig.
Weitere Informationen zum Artenschutzübereinkommen finden Sie in unserem Artikel «Artenschutzabkommen CITES».

CMR

CMR - Convention de Genève relative au contrat de transport international de Marchandises par Route
Das CMR ist ein internationales Abkommen über grenzüberschreitende Land-Transporte.
Der CMR-Frachtbrief ist für den internationalen Frachtverkehr auf der Strasse. Das Dokument regelt die Verantwortlichkeit und Haftungen der beteiligten Parteien. Er ist das Pendant zum Bill of Lading (B/L) in der Seefracht und dem Airwaybill (AWB) im Frachtverkehr mit Flugzeugen.
 

Crosstrade

Eine Crosstrade-Lieferung bedeutet zum Beispiel: Der logistische Umweg über die Schweiz wird eingespart und die Ware wird direkt vom Produktionsland an den Kunden in ein anderes Land geliefert. 
Hierbei gibt es verschiedene Vorschriften bei der Zollabwicklung und Versteuerung zu beachten, was zu hohen Anforderungen an die Organisation und Planung solcher Lieferungen führt.
Weitere Informationen und Erklärungen anhand von Fallbeispielen erhalten Sie in der Aufzeichnung unseres Webinars «Crosstrade-Geschäfte».

DaZit

Der digitale Transformationsprozess des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherzeit (BAZG), welcher die Vereinfachung und Digitalisierung der Prozesse sowie die organisatorische Weiterentwicklung der Zollverwaltung zum Ziel hat.
«DaziT» steht für «Dazi», das rätoromanische Wort für Zoll, und für «Transformation».
Weitere Informationen unter: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) - DaZit

Direktversand-Regel

Eine aus der Schweiz ausgeführte Ware muss grundsätzlich direkt in das Bestimmungsland geliefert werden. Sie kann also nicht zuerst in einem anderen (Dritt-)Land in den freien Verkehr gebracht werden und danach in das Bestimmungsland gelangen. Dadurch würde die Ware den präferenziellen Ursprung verlieren.

Dokumentarinkasso

Beim Dokumentarinkasso handelt es sich um ein Instrument zur Verminderung von Zahlungsrisiken im internationalen Geschäftsverkehr. Ein Dokumentarinkasso ist der Auftrag eines Exporteurs an seine Bank, beim Käufer bzw. dessen Bank gegen Übergabe der Versandpapiere den Gegenwert dieser Papiere einzukassieren.
Der Exporteur kann sich so vor dem Risiko schützen, dass seine Warensendung dem Käufer ausgehändigt wird, bevor dieser die vertraglich vereinbarte Verpflichtung erfüllt hat. 
Im Gegensatz zum Akkreditiv haften die Banken beim Dokumentarinkasso lediglich für die ordnungsgemässe Durchführung des Inkassoauftrages, übernehmen aber keinerlei selbständige Zahlungsverpflichtung.

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen verhindern, dass Einkünfte und Vermögenswerte in zwei Ländern besteuert werden. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen wird insbesondere die Benachteiligung unserer Wirtschaft gegenüber ausländischen Konkurrenten vermieden. Die Schweiz hat mit allen bedeutenden industrialisierten Ländern entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Die Abkommen regeln die internationalen Steuersachverhalte wie Befreiung der Gewinne aus Betriebsstätten im Partnerstaat, Rückforderungen der Quellensteuer und Besteuerung der Lizenzgebühren.
Weitere Informationen unter: Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) - Doppelbesteuerungsabkommen

Drawback

Bei der Herstellung von Ursprungserzeugnissen in der Schweiz dürfen keine Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaften verwendet werden, die Gegenstand einer Rückerstattung oder Nichterhebung von Zöllen sind (z.B. im Veredelungsverkehr ein- und wieder ausgeführte Waren). 
Nicht alle Freihandelsabkommen enthalten ein Drawback-Verbot. 

Dreiecksgeschäft

Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des innergemeinschaftlichen Reihengeschäfts. Es stellt eine Vereinfachungsregelung dar, mit der die steuerliche Registrierung des mittleren Unternehmers im Bestimmungsland der Lieferung vermieden wird.
Für die Anwendung dieser Sonderregelung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden.
•    Am innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft müssen drei Unternehmer beteiligt sein.
•    Die Beteiligten verwenden UID-Nr. aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.
•    Die Transportlieferung muss der ersten Lieferung in der Reihe zugeordnet sein.
Weitere Informationen zum innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft finden Sie in unserem Mehrwertsteuer-Dossier im Merkblatt «Praxis der Mehrwertsteuer im Geschäftsverkehr mit der EU».

Dual-Use-Güter

Dual-Use-Güter sind Waren, Technologien oder Software welche sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können.
Diese Art von Gütern benötigt meistens eine Ausfuhrbewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.
Weitere Informationen unter: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) – Exportkontrollpolitik Dual-Use

EAC

EAC – Eurasien Conformity
Das EAC-Kennzeichen dient als Nachweis, dass ein Produkt in der Eurasischen Wirtschaftsunion anerkannt ist und den Normen sowie den technischen Vorschriften entspricht.

EAN

EAN - Europan Article Number
Die EAN ist ein Strichcode für die Produktekennzeichnung im Einzelhandel und bei Handelswaren. Sie besteht aus 13 Ziffern (Standard) oder 8 Ziffern (für Kleinprodukte), deren Aufbau gemäss ISO/IEC 15420 erfolgt.
 

e-dec / e-dec web

Seit dem Inkrafttreten des EDV-Obligatorium am 01.01.2013 können Zollanmeldungen nicht mehr in Papierform, sondern nur noch elektronisch erfolgen. 
Die elektronische Zollanmeldung (e-dec) kann über das e-dec web, der kostenlosen Internetapplikation der Eidgenössischen Zollverwaltung, über eine eigene Software mit e-dec Export Funktion oder über einen beauftragten Dienstleister (Spediteur, Zolldienstleister) erfolgen.
Weitere Informationen unter: Bundesamt für Zoll und Grenzssicherheit (BAZG) – Zollanmeldung

EEN

EEN - Enterprise Europe Network
Das Enterprise Europe Network ist das grösste Kontakt- und Informationsnetz für KMU in Europa. Dem EEN gehören 600 wirtschaftsnahe Organisationen wie Handelskammern, regionale Entwicklungsagenturen sowie Technologiezentren in Universitäten an. Das EEN hilft Unternehmen in anderen Ländern potenzielle Geschäftspartner und Experten zu finden. Im EEN bekommen KMU Auskunft zu technischen Fragen, etwa in Bezug auf Normen und Rechtsvorschriften in der EU, aber auch zu EU-Massnahmen, Programmen und Finanzierungsmöglichkeiten. 
Weitere Informationen zum EEN finden Sie in unserem Factsheet «Enterprise European Network (EEN)».

EFTA

EFTA – Europäische Freihandelsassoziation
Die EFTA wurde 1960 gegründet. Gegenwärtige Mitglieder sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Bei der EFTA handelt es sich nicht um eine Zollunion, weshalb die einzelnen Mitgliedstaaten im Grundsatz ihre Zolltarife und andere handelspolitischen Massnahmen gegenüber nicht-EFTA-Staaten eigenständig festlegen können.
Seit 1990 wird die EFTA auch zur gemeinsamen Aushandlung von Freihandelsabkommen mit Drittstaaten genutzt.

Embargo / Sanktionen

Beim Embargo und den Sanktionen handelt es sich um behördliche Einschränkungen oder Verbote im Handel mit gewissen Ländern oder Personen.
Weitre Informationen: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) – Die Schweiz und internationale Sanktionen

Entsendung

Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ein anderes Land entsendet als das, in dem er seinen Sitz hat und wo gewöhnlich die Arbeit verrichtet wird (z.B. die Entsendung eines Arbeitnehmers für die Inbetriebnahme einer Maschine oder die Entrichtung einer Arbeit auf einer Baustelle).
Weitere Informationen zur Entsendung von Mitarbeitern und was dabei beachtet werden sollte finden Sie in unserem Dossier zur Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder im interaktiven Guide zur Entsendung von Mitarbeitern in unserer digitalen Export-Plattform dem GoGlobal Cockpit.

EORI

EORI - Economic Operators Registration and Identification
EORI ist eine zentrale Datenbank aller Zollbeteiligten in der Europäischen Union. Bei jeder Zolltransaktion in der EU wird eine EORI-Nummer benötigt. Ein Schweizer Unternehmen braucht im Normalfall keine solche Nummer, ausser wenn es in der EU als Zollanmelder auftritt (z.B. bei DDP-Lieferungen, oder wenn eine Lagerstätte im EU-Raum besteht).
Schweizer Firmen, die eine EORI-Nummer benötigen, müssen sich in dem EU-Land registrieren lassen, in dem sie tätig sind. Eine Registrierung in der Schweiz ist nicht möglich. 
Weitere Informationen unter: Generalzolldirektion EORI-Nummer

Ermächtigter Ausführer

Ermächtigte Ausführer (EA) dürfen für alle Warenwerte Ursprungserklärungen auf der Rechnung (oder einem anderen Handelspapier) ausstellen; somit entfällt das Ausfüllen der Warenverkehrsbescheinigung. Des Weiteren sind sie von der handschriftlichen Unterzeichnung befreit, jedoch muss die EA-Registrierungsnummer vermerkt werden. 
Grundsätzlich kann sich jede Firma als Ermächtigter Ausführer bei der Zollverwaltung anmelden.
Weitere Informationen unter: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) – Ermächtigter Ausführer
 

EU

EU – Europäische Union
Die Europäische Union ist ein Staatenverbund welchem heute (Stand Dezember 2021) 27 Staaten angehören: Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Bulgarien, Rumänien, Litauen, Lettland, Estland, Malta, Zypern und – als jüngstes Mitglied seit 01.07.2013 – Kroatien.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind weiterhin selbständige und souveräne Staaten, haben sich aber für bestimmte Bereiche zu einer gemeinschaftlichen Politik bzw. zur Abstimmung ihrer Politiken verpflichtet und unterliegen in manchen Bereichen der Rechtssetzungskompetenz der EU.
Die EU ist eine Zollunion, die Mitgliedsstaaten bilden ein gemeinsames Zollgebiet und verfügen über einen gemeinsamen Aussenzoll gegenüber Drittstaaten.
 

Eurasische Wirtschaftsunion

Die Eurasische Wirtschaftsunion ist ein Zusammenschluss von Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgistan und Russland. Zusammen bilden Sie einen Binnenmarkt mit Zollunion.

EU-Verzollung

Unter EU-Verzollung versteht man die Einfuhrverzollung (mit dem Zollverfahren 4200) im ersten Eintrittsland der EU mit direkt anschliessender steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat.
Im Eintrittsland wird keine Einfuhrsteuer erhoben. Exporteure aus der Schweiz oder Liechtenstein erhalten „EU-Status“. Das bedeutet, dass sie bei ihren Exporten in den EU-Raum genauso wie jeder ihrer Mitbewerber von den Vorzügen innereuropäischer Lieferungen profitieren können.
Weitere Informationen zur EU-Verzollung finden Sie in unserem Merkblatt «EU-Verzollung» und in der Aufzeichnung unseres Webinars.

eVV

eVV – elektronische Veranlagungsverfügung
Die elektronische Veranlagungsverfügung ersetz die Veranlagungsverfügung in Papierform. Somit gilt die eVV als rechtsgültiger Nachweis für die ordnungsgemässe Aus- oder Einfuhrverzollung.
Bei der eVV gilt das Holprinzip, d.h. das Dokument muss nach erfolgter Ein- oder Ausfuhr elektronisch abgeholt und für 10 Jahre aufbewahrt werden.
Weitere Informationen: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) – Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) im Export oder Bundesamt für Zoll und Grenzssicherheit (BAZG) – Elektronische Dokumente (eVV / eBodereau)

EWR

EWR – Europäischer Wirtschaftsraum
Wirtschaftszone mit gemeinsamem Recht zwischen der Europäischen Union (EU) und den EFTA-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Die Schweiz, ebenfalls Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), lehnte den Beitritt zum EWR 1992 in einer Volksabstimmung ab.
Aufgrund des EWR-Abkommens übernehmen die beteiligten EFTA-Staaten die für den Binnenmarkt der EU geltenden Regeln für den freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr sowie wichtige Teile des EU-Wettbewerbsrechts.
In einigen Bereichen, etwa der Landwirtschaftspolitik, bestehen Ausnahmeregelungen. Die am EWR beteiligten EFTA-Staaten können bei der Weiterentwicklung des relevanten EU-Rechts mitwirken; eigentliche Mitentscheidungsrechte haben sie als Nichtmitglieder der Europäischen Union jedoch nicht

Exportkontrolle

Aus sicherheitspolitischen Gründen unterliegen gewisse Güter und Technologien der Exportkontrolle durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). 
Bei den kontrollierten Güterkategorien handelt es sich um Rüstungsgüter, um Güter, die für die Entwicklung, Herstellung oder Verbreitung von Massenvernichtungswaffen eingesetzt werden könnten, sowie um Güter, die der Herstellung von konventionellen Waffen dienen könnten.
Der Leitfaden «Exportkontrolle in a Nutshell» bietet Ihnen einen Überblick über die Regelungen der Exportkontrolle.
Weitere Informationen unter: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) - Exportkontrolle
 

Factoring

Exportfactoring ist der laufende Verkauf von Forderungen aus Exportgeschäften an eine Factoring-Gesellschaft. Es handelt sich um ein Instrument zur Finanzierung und Risikoabsicherung von Exportforderungen.
Am Exportfactoring sind drei Parteien beteiligt: der Exporteur, die Kunden des Exporteurs (Importeure, Debitoren) und die Factoring-Gesellschaft. Die Importeure nehmen nicht direkt am Exportfactoring teil, für sie ändert sich lediglich die Zahlstelle - denn sie zahlen an die Factoring-Gesellschaft und nicht an den Exporteur. Fragen bezüglich Ware oder Dienstleistungen hingegen besprechen die Kunden weiterhin direkt mit dem Exporteur.

FDA

FDA – Food and Drug Administration
Die FDA ist die US-Amerikanische Behörde für die Zulassung und Regulierung von Lebensmittel, Medikament und Medizinprodukte im amerikanischen Markt. 

FOB-Wert

In manchen Ländern (z.B. USA) werden die Zollabgaben auf den FOB-Wert der Ware erhoben. Sprich auf den Wert der Waren, wenn Sie nach den Incoterms Klausel FOB geliefert würden. Im FOB-Wert sind also neben dem Verkaufspreis der Waren auch alle Kosten (wie z.B. Versicherung und Transport) enthalten, bis die Waren auf dem Transportschiff verladen werden.

Freihandelsabkommen

Freihandelsabkommen erfassen im Regelfall den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien. Waren, die unter solche Abkommen fallen, kommen in den Genuss von Zollbegünstigungen bzw. Zollbefreiung. Sie müssen allerdings Ursprung in einem der Vertragsstaaten haben, um von dieser präferenziellen Behandlung zu profitieren.
Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten und Staatengruppen Freihandelsabkommen abgeschlossen.
Weitere Informationen über Freihandelsabkommen und was bei der Nutzung zu beachten ist finden Sie in unserem Dossier «Freihandelsabkommen für KMU: Ihre Übersicht».
Übersicht der Abkommen der Schweiz: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) – Freihandelspartner der Schweiz

Freihandelszone

Die Vertragspartner eines Freihandelsabkommens bilden eine Freihandelszone (z.B. Schweiz-EU). Es handelt sich dabei nicht um eine Zollunion, was bedeutet, dass die Vertragspartner ihre eigenen Aussenzölle behalten.

GATS

GATS – General Agreement on Trade in Services
Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen regelt als Vertragswerk der Welthandelsorganisation (WTO) den Handel mit Dienstleistungen. Zusammen mit dem Güterabkommen (GATT) und dem Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS) bildet das GATS eine der drei Säulen des multilateralen Handelssystems der WTO.
Zu den wesentlichen Prinzipien des GATS gehören die Meistbegünstigung und die Inländerbehandlung. Das Prinzip der Meistbegünstigung bedeutet, dass es nicht möglich ist, Handelsvergünstigungen nur einzelnen Staaten zu gewähren, sondern dass sie stets allen WTO-Staaten zugestanden werden müssen. Einige allgemeine Ausnahmen von der Meistbegünstigung gibt es für regionale Integrationsabkommen, so dass beispielsweise die EU-Handelsvorteile ihres Binnenmarkts nicht auch Drittsatten gewähren muss. Das Prinzip der Inländerbehandlung verpflichtet die Mitgliedsstaaten, ausländische Anbieter inländischen gleichzustellen. Staatliche Aufwendungen müssen auch privaten Anbietern zur Verfügung stehen.

GATT

GATT – General Agreement on Tariffs and Trade
Das Allgemeine Zoll und Handelsabkommen stellt eine internationale Vereinbarung des Welthandels dar, welche festlegt, dass Zölle und andere Hemmnisse im internationalen Handel abgebaut werden.
Zusammen mit dem Dienstleistungsabkommen (GATS) und dem Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS) bildet das GATT eine der drei Säulen des multilateralen Handelssystems der WTO.
Zu den wesentlichen Prinzipien des GATT gehören die Meistbegünstigung und die. Das Prinzip der Meistbegünstigung bedeutet, dass es nicht möglich ist, Handelsvergünstigungen nur einzelnen Staaten zu gewähren, sondern dass sie stets allen WTO-Staaten zugestanden werden müssen. Das Prinzip der Inländerbehandlung verpflichtet zur Nichtdiskriminierung zwischen vergleichbaren in- und ausländischen Waren.

Gelangensbestätigung

Die Gelangensbestätigung gilt als Nachweis, dass eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung aus Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat verbracht wurde.
Die Gelangensbestätigung kann in jeder Form erbracht werden, muss jedoch folgende Mindestangaben enthalten: Name und Anschrift des Abnehmers, Bezeichnung und Menge der Waren, Ort und Monat des Warenerhalts, Ausstellungsdatum und Unterschrift des Abnehmers.

Gestellung

Mittels Gestellung wird der EU-Zollbehörde mitgeteilt, dass sich eine einzuführende oder auszuführende Ware bei der Zollstelle oder an einem anderen zugelassenen Ort befindet.
Weitere Informationen unter: Generalzolldirektion - Gestellung

Gesundheitszeugnis (Health Certificate)

Zur Verhütung und Bekämpfung der Verbreitung von übertragbaren Krankheiten und Seuchen wird beim Handel mit Lebensmittel oder Waren mit tierischer Herkunft ein Gesundheitszeugnis benötigt.
In der Schweiz sind diese beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zu beantragen. 
Weitere Informationen unter: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) - Exportunterlagen

GSP

GSP - Generalized System of Preferences
Nach dem Generalized System of Preferences gewährt die Schweiz wie auch andere Länder Zollvergünstigungen für Ursprungswaren aus Entwicklungsländern. In der Regel wird für Industrieprodukte Zollfreiheit und für die anderen Produkte eine Zollbegünstigung gewährt.
Weitere Informationen zu den Zollsätzen finden Sie auch in unserem Artikel «Tarifierung und Zollsätze einfach erklärt» sowie in unserer kostenlosen Zolldatenbank.

GTIN

Die Global Trade Item Number (GTIN) ist eine weltweit eindeutige Identifikationsnummer von Handelseinheiten, welche in der Regel mit einem Strichcode kodiert wird. Die GTIN kann aus acht, zwölf, dreizehn oder vierzehn Ziffern bestehen.

GUS

GUS – Gemeinschaft Unabhängiger Staaten
Die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten ist ein Zusammenschluss von elf Teilrepubliken der ehemaligen Sowjetunion. Sie wurde 1991 von Russland, Weißrussland (Belarus) und der Ukraine gegründet und kurz danach durch den Beitritt von Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgistan, Republik Moldau, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan erweitert.

GZT

GZT – Gemeinsamer Zolltarif
Ein gemeinsamer Zolltarif ist in einer Zollunion wie der EU notwendig. Wenn nicht alle Mitgliedsstaaten gegenüber Drittländern dieselben Ansätze anwenden, könnten Waren aus Drittländern über den Staat mit den niedrigsten Zollsätzen importiert werden und schliesslich vom Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb des Zollgebiets Gebrauch machen.

HS-Code (Zolltarifnummer)

Die Zolltarifnummer dient der eindeutigen Codierung von Waren im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Diese Warennummer wird unter anderem für statistische Zwecke und zur Ermittlung der Einfuhrabgaben verwendet.
Wie die meisten weltweiten Zolltarifnummern beruht auch die schweizerische Zolltarifnummer auf dem international gültigen harmonisierten System (HS). Der HS-Code entspricht den ersten sechs Ziffern der jeweiligen Zolltarifnummer. Die nachfolgenden Ziffern sind regionsabhängig (Land, Zollunion). Alle 5 Jahren unterliegt das harmonisierte System einer Revision, so wurde die letzte Anpassung per 01.01.2022 umgesetzt.
Weitere Informationen zu der Zolltarifnummer und dem HS-Code finden Sie auch in unserem Artikel «Tarifierung und Zollsätze einfach erklärt».

Importvorschriften

Jedes Land hat seine eigenen Vorschriften und Gesetze. Dies hat auch einen Einfluss auf die für die Zollabfertigung erforderlichen Dokumente.
Die Importvorschriften regeln Voraussetzung und Zulassung für den Import von Gütern (Waren, Lebensmitteln, Lebewesen) oder Dienstleistungen mit Abgaben, Warendefinitionen und Dokumenten.
In unserer kostenlosen Zolldatenbank finden Sie die für Ihr Produkt, im Handel mit dem gewünschten Bestimmungsland, geltenden Importvorschriften.

Incoterms

Als Incoterms (International Commercial Terms) werden die internationalen Handels- und Lieferklauseln bezeichnet. Diese Handelsbedingungen legen insbesondere fest, welcher der Vertragspartner die Fracht-, Zoll- und Versicherungskosten zu tragen hat, wer das Transportrisiko trägt und zu welchem Zeitpunkt Nutzen und Gefahr auf den Käufer übergehen. Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft. Sie werden nur rechtskräftig, wenn sie zwischen Käufer und Verkäufer gültig vereinbart werden.
Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer entwickelt und 1936 erstmals aufgestellt. Der Stand der Incoterms wird durch Angabe der Jahreszahl gekennzeichnet. Letztmals angepasst wurden die Lieferbedingungen mit der 8. Revision im Jahr 2020.
Eine Übersicht der wichtigsten Anpassungen der aktuellen Revision finden Sie in unserem Artikel «Incoterms 2020 – Was hat sich geändert?».

IOSS

IOSS – Import One Stop Shop
Der IOSS ist auf Importlieferungen an Privatpersonen von Gebieten ausserhalb der EU, z.B. der Schweiz, in das Zollgebiet der EU anwendbar und ermöglicht eine Befreiung von der Einfuhrsteuer bei einem Sendungswert von maximal EURO 150.
Detaillierte Informationen zum IOSS und den Voraussetzungen finden Sie in unserem Merkblatt «OSS und IOSS für Schweizer E-Commerce-Firmen erklärt».

ISPM 15

Zur Verhinderung der Einfuhr von Holzschädlingen wenden immer mehr Länder den phytosanitären Standard ISPM 15 an. Die Einfuhr von Waren in diese Länder muss mit Holzverpackungen (Kisten, Paletten, etc.) erfolgen, die einer genau vorgeschriebenen Behandlung unterzogen wurden.
Weitere Informationen bezüglich dem Standard für Holzverpackungen finden Sie in unserem Merkblatt «Standard für Holzverpackungen (ISPM 15)»

Kumulation

Die Kumulation ermöglicht die Verwendung von Ursprungserzeugnissen eines Vertragsstaates, sofern diese bereits mit Ursprungsnachweisen aus den jeweiligen Herkunftsländern importiert wurden. Somit müssen Vormaterialien, die bereits Ursprungserzeugnisse eines anderen Vertragsstaates sind, nicht nochmals in der Schweiz genügend bearbeitet werden.
Arten der Kumulation:
•    Bilaterale Kumulation 
Nur mit Vormaterialien beider (bilateraler) Freihandelspartner (z.B. Schweiz-Japan oder EFTA-Kolumbien).

•    Diagonale Kumulation
Mit Vormaterialien mehrerer Freihandelspartner möglich, sofern alle die gleichen Ursprungsregeln anwenden (z.B. EU-EFTA-Türkei).

•    Euro-Med-Kumulation
Auch mit Vormaterialien aus Mittelmeerstaaten oder Westbalkanländer möglich, sofern alle involvierten Freihandelspartner die gleichen Ursprungsregeln anwenden und untereinander Abkommen bestehen.

•    Pan-Europäische Kumulation
Mit Vormaterialien aus der EFTA, der EU oder der Türkei.

•    Voll-Kumulation
Die genügende Bearbeitung muss nicht im Zollgebiet eines einzigen Landes erfolgen, sondern kann insgesamt im Territorialgebiet eines FHA erfolgen. Im FHA unter Beteiligung der Schweiz ist die Voll-Kumulation nur im FHA EFTA-Tunesien vorgesehen.
 

Lieferantenerklärung

Lieferantenerklärungen gelten als Ursprungsnachweis für im Inland bezogene präferenzielle Vormaterialien.
Die Lieferantenerklärungen können auf der Rechnung oder bei gleichbleibenden Bedingungen als generelle Lieferantenerklärungen erstellt werden.
Bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist die Lieferantenerklärung nicht gültig, in diesen Fällen muss ein Ursprungsnachweis (z.B. eine Ursprungserklärung oder Warenverkehrsbescheinigung z.B EUR 1) gemäss dem entsprechenden Freihandelsabkommen ausgestellt werden.
Weitere Informationen unter: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) - Lieferantenerklärung

Listenregel / Ursprungsregel

Die Listen- oder auch Ursprungsregeln legen für jede Warengruppe fest, welche Kriterien diese erfüllen müssen, damit Sie als präferenzbegünstigte Ursprungswaren deklariert werden dürfen.
Diese Kriterien werden jeweils im Ursprungsprotokoll respektive der Ursprungsanhänge der einzelnen Freihandelsabkommen geregelt und können für die einzelnen Produkte je nach Bestimmungsland unterschiedlich sein.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel «Ursprungsregeln» oder in der Aufzeichnung unseres Webinar «Präferenzielle Ursprungsregeln / Ursprungsnachweise».
In unserer kostenlosen Zolldatenbank finden Sie die für Ihr Produkt, im Handel mit dem gewünschten Bestimmungsland, geltenden Ursprungsregeln aus Sicht Schweiz/EFTA.

Mehrwertsteuer

Das Prinzip der Mehrwertsteuer besteht darin, dass jeder Konsument den Staat finanziell unterstützen soll. Dabei wird die Mehrwertsteuer direkt von den Unternehmen eingenommen, welche wiederum verpflichtet sind, diese beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen den Kunden in Rechnung zu stellen.
Beim grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr sind dabei jeweils mehrere Mehrwertsteuergesetze zu berücksichtigen
In unserem Mehrwertsteuer-Dossier finden Sie verschiedenen Merkblätter rund ums Thema Mehrwertsteuer.

MERCOSUR

MERCOSUR – Mercado Común del Sur (Gemeinsamer Südamerikanischer Markt)
Beim Gemeinsamen Südamerikanischen Markt handelt es sich um einen Zusammenschluss der südamerikanischen Staaten; Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Venezuela (suspendiert). Die folgenden Staaten sind assoziierte Mitglieder: Bolivien, Chile, Ecuador, Guyana, Kolumbien Peru und Suriname.

MFN

MFN – Most Favoured Nation
Die Meistbegünstigungsklausel ist eines der WTO-Prinzipien, wonach Handelsvorteile, die einem Vertragspartner gewährt werden im Zuge der Gleichberechtigung allen Vertragspartnern gewährt werden müssen. 
Freihandelsabkommen verstossen eigentlich gegen diese Klausel, jedoch gibt es aufgrund der handelsfördernden Wirkung eine Ausnahme, sofern alle tarifären und nicht-tarifären Handelsschranken für annähernd den gesamten Handel eliminiert werden und der Aussenzoll gegenüber Drittstaaten nicht erhöht wird.
Besteht kein Freihandelsabkommen mit dem Bestimmungsland oder entspricht die Ware nicht den Ursprungsregeln, kommt bei der Einfuhr der Meistbegünstigungszollsatz, welcher von der WTO festgesetzt wird, zum Tragen.

Non-alteration

Die "Non-alteration"-Regel kommt in verschiedenen Freihandelsabkommen zur Anwendung. Diese Regelung besagt, dass die eingeführten Ursprungswaren dieselben sein müssen, wie sie aus der Vertragspartei ausgeführt worden sind. Sprich, sie dürfen unterwegs nicht in unerlaubter Art und Weise be- oder verarbeitet worden sein. 

Normen

Als Normen werden meistens Regeln der Technik bezeichnet. Normen gibt es aber auch in anderen Bereichen, wie z.B. die International Accounting Standards (IAS) im Rechnungswesen.
Normen fördern die Rationalisierung, ermöglichen die Qualitätssicherung, dienen der Sicherheit am Arbeitsplatz und in der Freizeit, vereinheitlichen Prüfmethoden etwa im Umweltschutz und erleichtern generell die Verständigung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit.
Normen fördern den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr. In der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erleichtert die Anwendung harmonisierter Normen den Nachweis der Konformität mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen (CE-Kennzeichnung) für eine grosse Zahl von Industrieprodukten. 
Normen werden nicht vom Staat erlassen, sondern genau von jenen gemacht, die sie benötigen: Wirtschaft, Konsumenten, Verwaltung, Wissenschaft. Ihre Vertreter investieren Zeit und Know-how in die Schaffung von Normen - im eigenen Interesse wie auch im Interesse der Allgemeinheit.

Nämlichkeitsprinzip

Das Nämlichkeitsprinzip gilt bei der aktiven Veredlung. Es bedeutet, dass die vorübergehend zur Verarbeitung oder Ausbesserung in eine Wirtschaftszone (z.B. Europäische Union) eingeführten Gegenstände, mit den wiederausgeführten Erzeugnissen identisch sein müssen. Im Gegensatz dazu steht das Äquivalenzprinzip, das lediglich den Reexport von Waren derselben Qualität und Beschaffenheit vorsieht.

Nicht-Tarifäre Handelshemmnisse (NTB)

Als nicht-tarifäre Handelshemmnisse (oder engl. "Non tariff barriers") bezeichnet man alle Vorschriften, welche nicht Zölle sind, aber den Import von Produkten verhindern oder einschränken können. Sie erschweren den Marktzugang ausländischer Anbieter.
Beispiele: technische Vorschriften und Normen, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften, Importkontingente, Diskriminierung bei der Zollabwicklung usw.

OECD

OECD – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Die OECD ist die Nachfolgeorganisation der 1948 gegründeten OEEC (Organization for European Economic Cooperation), die ursprünglich für das zerstörte Europa nach dem Krieg zuständig sein sollte und u.a. der Verwendung und Verteilung der Mittel aus dem Marshallplan durchzuführen hatte.
Die Ziele der OECD sind: die Förderung nachhaltigen Wirtschaftswachstums, höhere Beschäftigung; Steigerung des Lebensstandards, Sicherung finanzieller Stabilität, Unterstützung der Entwicklung anderer Länder und Beitrag zum Wachstum des Welthandels.

OSS

OSS – One Stop Shop
Unternehmen, die Leistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen und deshalb in einer Vielzahl von EU-Staaten steuerpflichtig würden, sollen sich nicht in jedem EU-Staat einzeln registrieren müssen. Die Umsätze aus Leistungen im Anwendungsbereich des OSS sollen mit einer einzigen MWST-Registrierung abgerechnet werden können («einzige Anlaufstelle»). Ein Schweizer Unternehmen kann dabei frei wählen, in welchem EU-Staat die OSS-Registrierung erfolgen soll.
Detaillierte Informationen zum OSS und den Voraussetzungen finden Sie in unserem Merkblatt «OSS und IOSS für Schweizer E-Commerce-Firmen erklärt».

Packliste

Die Packliste enthält Einzelheiten Anzahl, Inhalt und Masse der Packstücke.
Im grenzüberschreitenden Warenverkehr wird eine Packliste in der Regel dann benötigt, wenn die entsprechenden Angaben nicht bereits in der Handelsrechnung ersichtlich sind.

Passar

Passar ist das neue einheitliche Warenverkehrssystem, welches im Rahmen des DaziT vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eingeführt wird. Passar soll am 1. Juni 2023 eingeführt werden (Stand Dezember 2021).
Mit dem Passar werden in drei Phasen die Systeme NCTS und e-dec Ausfuhr ab dem 1. Dezember 2023 (Stand Dezember 2021) abgelöst
Weitere Informationen unter: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) – Passar und Transitionsstrategie

PEM-Übereinkommen (revidiert)

PEM-Übereinkommen – Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommen
Das PEM-Übereinkommen ermöglicht die Kumulierung von Vormaterialien aus den PEM-Mitgliedstaaten, sofern zwischen allen Handelspartnern ein entsprechendes Abkommen geschlossen wurde. Und die Waren die Ursprungseigenschaft aufgrund der Ursprungsregeln des Euro-Med-Ursprungsprotokoll erworben haben und ein entsprechender Ursprungsnachweis vorliegt.
Mit der Überarbeitung des PEM-Übereinkommens wurden auch die Ursprungsregeln revidiert. Obwohl einige der Vertragsparteien der Überarbeitung «noch» nicht zugestimmt haben, wurde von den übrigen Vertragsparteien (darunter auch die Schweiz) beschlossen die revidierten Regeln übergansweise seit dem 1. September 2021 anzuwenden.
Weitere Informationen zum revidierten PEM-Übereinkommen erhalten Sie in der Aufzeichnung unseres Webinars «Revidiertes PEM-Übereinkommen».
Weitere Informationen unter: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit – Ursprungsregeln revidiertes PEM-Übereinkommen

Pflanzengesundheitszeugnis (Phytosanitary Certificate)

Mit dem Pflanzengesundheitszeugnis wird bestätigt, dass die zu exportierenden Pflanzen oder Pflanzenteile den phytosanitären Anforderungen des Empfängerlandes entsprechen. Dadurch soll die Verbreitung von Pflanzenschädlingen und -krankheiten vermieden werden.
Das Pflanzengesundheitszeugnis wird aufgrund der Importauflagen des Bestimmungslandes von den zuständigen Behörden des Abgangslandes erstellt.
Weitere Informationen unter: Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) - Pflanzengesundheitszeugnis

Positionssprung

Positionssprung bedeutet, dass alle verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft in andere Nummern einzureihen sind als das Endprodukt. Dazu müssen zuerst die Nummern der Vorprodukte und auch die des Endproduktes bekannt sein. Als Nummern gelten die ersten vier Stellen der Zolltarifnummer des Harmonisierten Systems (HS).

Präferenzieller Ursprung

Freihandelsabkommen erfassen im Regelfall den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien. Waren, die die Ursprungsregeln des betreffenden Abkommens erfüllen, kommen in den Genuss von Zollbegünstigungen oder Zollbefreiungen. 
Der präferenzielle Ursprung muss mit einer Warenverkehrsbescheinigung (EUR 1, EUR-MED, EUR 1 CN) oder einer Ursprungserklärung (z.B. auf der Handelsrechnung) nachgewiesen werden.

REACH

REACH - Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
Die REACH-Verordnung (EG 1907/2006) welche am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist, sieht unter anderem vor, dass chemische Stoffe, welche in der EU in Verkehr gebracht werden (Herstellung oder Import) bei der ECHA (European Chemical Agency) registriert werden müssen. 
Die Unternehmen müssen die Risiken im Zusammenhang mit den von ihnen in Verkehr gebrachten Stoffen, identifizieren und entsprechende Massnahmen zur Vorbeugung treffen.
Weitere Informationen: European Chemical Agency (ECHA) – REACH verstehen

Reihengeschäft

In der EU liegt ein Reihengeschäft vor, wenn mehrere Unternehmen über denselben Gegenstand Kaufgeschäfte abschliessen und der Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer transportiert wird
Ein Reihengeschäft besteht aus einer bewegten und einer (oder mehreren) unbewegten Lieferung(en). Der tatsächliche Transport des Gegenstandes ist nur einer Lieferung zuzuordnen. Dies ist dann die bewegte Lieferung. Nur für diese Lieferung kommt eine Steuerbefreiung für die Ausfuhr oder die innergemeinschaftliche Lieferung in Betracht. 
Weitere Informationen zum innergemeinschaftlichen Reihengeschäft finden Sie in unserem Mehrwertsteuer-Dossier im Merkblatt «Praxis der Mehrwertsteuer im Geschäftsverkehr mit der EU».

Reparatur-Verkehr

Siehe Veredlungsverkehr

Reverse Charge

Unter Reverse-Charge versteht man die Umkehrung der Steuerschuld. Durch Anwendung des Reverse-Charge Verfahren kann also für gewisse Leistungen die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übertragen werden. Das Verfahren kommt z.B. bei der Dienstleistungserbringung im Ausland zur Anwendung.
Weitere Informationen zum Reverse-Charge finden Sie in unserem Mehrwertsteuer-Dossier im Merkblatt «EU-Mehrwertsteuervorschriften bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr».

REX

REX – Registered Exporter
Mit Einführung des Systems Registered Exporter werden die Ersatzursprungsnachweise Form A durch eine (Ersatz-)Ursprungserklärung (Statement on Origin, SoO) abgelöst.
Unternehmen in der Schweiz, die früher Ersatzursprungszeugnisse Form A beantragten, müssen sich zwingend als REX registrieren lassen, um für solche Sendungen Ursprungserklärungen ausstellen zu können.
Weitere Informationen unter: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) – Registered Exporter (REX)

ROHS

ROHS – Restriction of Use of Certain Hazardous Substances 
Durch die ROHS-Richtlinie (2011/65/EU) wird die Verwendung gewisser gefährlichen Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräte beschränkt oder gar verboten.
Weitere Informationen zur ROHS-Richtline finden Sie in unserem Artikel «EU-Richtlinie ROHS/WEEE auf Basis von 2011/65/EU».

SABER

Über die SABER-Plattform wird die Konformität der importierten Waren mit Normen und Spezifikation vor dem Eintritt in den saudischen Markt sichergestellt.
Seit Januar 2021 müssen alle regulierten und nicht regulierten Produkte registriert werden, unabhängig davon, ob sie importiert oder vor Ort hergestellt wurden. Zur Freigabe der regulierten Produkte ist jedoch die Ausstellung des Produktkonformitätszertifikats (PCoC) erforderlich
Eine Übersicht über die häufig gestellten Fragen und einen Schritt für Schrittleitfaden finden Sie hier.

SACU

SACU - Southern African Customs Union
SACU die Südafrikanische Zollunion besteht aus den Staaten Botswana, Eswatini, Lesotho, Namibia und Südafrika.

SASO

SASO – Standards, Metrology and Quality Organization
Die SASO ist die saudische Behörde für die technische Regulierung und Normen von Produkten und Dienstleistungen. 

SCAM / FRAUD

Scam / Fraud – Betrug
Leider kommt es immer wieder vor, dass Schweizer und Liechtensteiner KMU Opfer von betrügerischen Anfragen werden. Die Methoden werden immer raffinierten und die Betrugsfälle sind selten sofort als solche zu erkennen. Darum lohnt sich unerwarteten Geschäftsanfragen mit Vorsicht zu begegnen.
Weitere Informationen wie Sie sich vor Betrügern schützen können finden Sie in unserem Artikel «Wie Sie sich vor Betrügern schützen – unsere Experten-Tipps».

Schengen / Dublin

Das Schengen und das Dubliner Assoziierungsabkommen fördern und erleichtern die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den Bereichen Grenze, Justiz, Polizei, Visa und Asyl.
Durch das Schengen-Assoziierungsabkommen wurden Personenkontrollen im Reiseverkehr innerhalb des Schengen-Raums aufgehoben.
Mit Schengen rechtlich verbunden ist das Dubliner Assoziierungsabkommen, welches die Überprüfung im Dublin-Raum gestellter Asylanträge sicherstellt und die nationalen Zuständigkeiten festlegt.
Weitere Informationen unter: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) – Schengen/Dublin

Schiedsgericht

Schiedsgerichte sind private, d.h. nichtstaatliche «Gerichte» welche bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen beurteilen. Damit eine Angelegenheit durch ein Schiedsgericht behandelt werden kann, müssen beide Parteien ihr Einverständnis geben. Das vom Schiedsgericht gefällt Urteil, Schiedsspruch, ist gewöhnlich für die Parteien rechtlich bindend und kann vor staatlichen Gerichten für vollstreckbar erklärt werden.

SERV

SERV – Schweizerische Exportrisikoversicherung
Die SERV bietet Versicherungen für Exportfinanzierungen oder Exporte von Konsum- und Investitionsgütern, Bau- und Ingenieurarbeiten sowie von anderen Dienstleistungen an. Die Dienstleistung richtet sich an KMU genauso wie an Grossunternehmen. Eine Mindestgrösse ist weder in Bezug auf das Unternehmen noch das Auftragsvolumen gefordert. Die SERV ist in jenen Bereichen des Kreditversicherungsmarktes aktiv, in denen private Versicherer nicht oder lediglich in beschränktem Umfang tätig sind.
Mit ihrem Angebot schafft die SERV Sicherheit und Vertrauen bei Exportgeschäften in wirtschaftlich oder politisch unsichere Länder. Damit gewährleistet sie der Schweizer Exportwirtschaft internationale Konkurrenzfähigkeit und trägt zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei. In diesem Sinne ist sie auch ein wichtiges Instrument der wirtschaftlichen Standortpolitik des Bundes.
Weitere Informationen unter: SERV Schweizerische Exportrisikoversicherung

Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb (igE)

Der Innergemeinschaftliche Erwerb ist das Gegenstück zu der Innergemeinschaftlichen Lieferung. Es geht hierbei um den Bezug von Waren aus einem zweiten EU-Mitgliedstaat. Dieser Erwerb ist unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei.
Informationen über die Voraussetzungen und Pflichten eines steuerfreien innergemeinschaftlichen Erwerbs finden Sie in unseren Mehrwertsteuer-Merkblättern «Praxis der Mehrwertsteuer im Geschäftsverkehr mit der EU» und «Steuerfrei Innergemeinschaftliche Lieferung (igL), Steuerfreier Innergemeinschaftlicher Erwerb (igE)».

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (igL)

Eine innergemeinschaftliche Lieferung findet dann statt, wenn ein Unternehmen aus einem EU-Staat Waren an ein Unternehmen in einen weiteren EU-Staat liefert. Diese Lieferung ist unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei.
Informationen über die Voraussetzungen und Pflichten einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung finden Sie in unseren Mehrwertsteuer-Merkblättern «Praxis der Mehrwertsteuer im Geschäftsverkehr mit der EU» und «Steuerfrei Innergemeinschaftliche Lieferung (igL), Steuerfreier Innergemeinschaftlicher Erwerb (igE)».

Swissness

Die Bezeichnung «Schweiz/Swissness» ist eine Herkunftsangabe, also ein direkter Hinweis auf die geografische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen, für die sie verwendet wird.
Der Gebrauch von Herkunftsangaben ist freiwillig, Sie dürfen jedoch dann nicht verwendet werden, wenn die tatsächliche Herkunft eines Produktes oder einer Dienstleistung nicht derjenigen entspricht auf welche Sie hinweisen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur «Swissness»-Gesetzgebung finden Sie in unserem Artikel «Swissness».

Tares

Der Tares ist der Schweizerische Zolltarif und kann für Import- sowie Exportabfragen benutzt werden.
Im Tares sind Informationen zu den Zollsätzen Hinweise auf anderen Abgaben (MwSt, Lenkungsabgaben, etc.) sowie Verbote, Beschränkungen und Bewilligungspflichten zu finden.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit stellt den Zolltarif im Internet unter www.tares.ch kostenlos zur Verfügung.
Weitere Informationen zu der Zolltarifnummer und den Zollabgaben finden Sie auch in unserem Artikel «Tarifierung und Zollsätze einfach erklärt».

Tarifierung

Die Zolltarifnummer dient der eindeutigen Codierung von Waren im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Die Einreihung der Produkte in die korrekte Zolltarifnummer wird als Tarifierung bezeichnet.
Weitere Informationen zu der Zolltarifnummer und deren Ermittlung finden Sie auch in unserem Artikel «Tarifierung und Zollsätze einfach erklärt».

TRIPS

TRIPS – Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights
Das Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums regelt Mindeststandarts für den Schutz an Geistigem Eigentum. Zusammen mit dem Dienstleistungsabkommen (GATS) und dem Güterabkommen (GATT) bildet das TRIPS eine der drei Säulen des multilateralen Handelssystems der WTO.

UID-Nummer

UID – Unternehmens-Identifikationsnummer
Jedes aktive Unternehmen der Schweiz hat eine UID-Nummer. Diese Nummer dient als Identifikationsnummer im Handelsregister sowie auch für die Mehrwertsteuer.
Die Schweizer UID-Nummer ist nicht zu verwechseln mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der EU. 
UID – Umsatzsteuersteuer-Identifikationsnummer
In der EU dient die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Identifikation gegenüber anderen Unternehmen. 
Die UID-Nummer wird ebenfalls für die Abrechnung der Umsatzsteuer benötigt und wird vom zuständigen Finanzamt zugeteilt.
Informationen zu der Beantragung einer UID-Nummer in der EU finden Sie in unserem Merkblatt «Mehrwertsteuerliche Registrierung in der EU» in unserem Mehrwertsteuer-Dossier.

UKCA

Das UKCA-Kennzeichen dient als Nachweis, dass ein Produkt die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäss den britischen Vorschriften erfüllt und dass die vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt worden sind. 
Das UKCA ersetzt nach dem Brexit die CE-Kennzeichnung auf dem britischen Markt.
Weitere Informationen und Links zur UKCA Kennzeichnung finden Sie in unserem Brexit-Dossier unter UK-Regulatorien.

Ursprungserklärung

Generell genügt bei Warenwerten bis zu CHF 10‘300 (oder EUR 6‘000) eine Ursprungserklärung auf der Rechnung oder einem anderen Handelsdokument mit handschriftlicher Unterzeichnung als Ursprungsnachweis für präferenzbegünstigte Ursprungswaren.
Der Standardsatz lautet wie folgt, kann aber je nach Abkommen leicht variieren:
«Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ……………………. Ursprungswaren sind.»
(Ort und Datum) ……………… (Unterschrift) ………………….
(Name des Unterzeichners in Druckschrift)
Weitere Informationen zur Ursprungserklärung finden Sie in unserem Artikel «Ursprungsnachweise».

Ursprungsnachweis

Ursprungsnachweise sind dazu da, den präferenziellen Warenursprung im Sinne der Freihandelsabkommen zu bestätigen. Mögliche Nachweise sind Warenverkehrsbescheinigungen oder Ursprungserklärungen auf der Rechnung.
Weitere Informationen zum Thema Ursprungsnachweis finden in unserem Artikel «Ursprungsnachweise».

Ursprungszeugnis

Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen begleitet sind. Diese Dokumente werden aus unterschiedlichen, zumeist handelspolitischen Gründen gefordert: Zum Beispiel zur Überwachung von Einfuhrbeschränkungen, Antidumpingabgaben, Kompensationsabgaben, Handelsembargos, Schutz- und Retorsionsmassnahmen, Mengenbeschränkungen oder tarifären Kontingenten, aber auch für statistische Zwecke oder einfach zur Bestätigung des Ursprungs einer Ware.
Das Ursprungszeugnis ist bei der kantonalen Handelskammer zu beantragen.    

Verbrauchssteuern

Verbrauchssteuern sind auf den Verbrauch spezifischer Produkte und Dienstleistung erhobene indirekte Steuern wie z.B. die Alkohol-, Tabak- oder Mineralölsteuern.

Veredelungsverkehr

Der Veredelungsverkehr ist ein spezielles Zollverfahren für die vorübergehende Einfuhr (aktiv) respektive Ausfuhr (passiv) von Waren zur Verarbeitung, Bearbeitung oder Reparatur.
Mit diesem formulargestützten Zollverfahren können die Waren zollfrei wieder- eingeführt werden. Das Verfahren des Veredelungsverkehrs erübrigt sich jedoch für Waren, welche aufgrund des Zolltarifs oder des präferenzbegünstigten Ursprungs zollfrei sind.
Weitere Informationen zum Veredelungsverkehr erhalten Sie in der Aufzeichnung unseres Webinars «Zollabwicklung erfolgreich meistern».
 

Warenverkehrsbescheinigung

Die Warenverkehrsbescheinigung gilt als Ursprungsnachweis von präferenzbegünstigten Ursprungswaren.
Namentlich handelt es sich um die Formulare EUR.1, EUR.MED oder EUR.1 CN.
Warenverkehrsbescheinigungen müssen in der Vertragssprache des jeweiligen Abkommens ausgestellt und vom Ausfuhrzollamt abgestempelt werden.
Weitere Informationen zu den Warenverkehrsbescheinigungen finden Sie in unserem Artikel «Ursprungsnachweise».
 

WEEE

WEEE – Waste Electric an Electronic Equipment
Das Ziel Der WEEE-Richtlinie ist die Vermeidung von Elektro- und Elektronikabfällen und deren Reduzierung durch Wiederverwendung, Recycling und anderen Formen der Verwertung.
Weitere Informationen zur WEEE-Richtline finden Sie in unserem Artikel «EU-Richtlinie ROHS/WEEE auf Basis von 2011/65/EU».
 

WTO

WTO – World Trade Organization
Die WTO ist eine internationale Institution zur Förderung des weltweiten Freihandels mit Sitz in Genf. Gegründet wurde die Welthandelsorganisation 1995 als Nachfolgerin des GATT-Abkommens (General Agreement on Tariffs and Trade). Seither besteht die WTO mit dem Güterabkommen (GATT), dem Dienstleistungsabkommen (GATS) und dem Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS) aus drei Säulen.
Der Allgemeine Rat der Welthandelsorganisation besteht aus den Botschaftern der Mitgliedsländer, die auch in verschiedenen Unter- und Spezialausschüssen zusammenarbeiten
Zurzeit (Stand 2021) zählt die WTO 164 Mitglieder, das jüngste Mitglied (seit Juli 2016) ist Afghanistan.
Ziel der WTO ist der Abbau von Handelshemmnissen und somit die Liberalisierung des internationalen Handels
 

ZAVV

ZAVV – Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung
Das Zollverfahren für die vorübergehende Verwendung besagt, dass Waren vorübergehend oder für den ungewissen Verkauf ins Ausland oder ins Inland verbracht werden können, ohne Zollabgaben zu schulden.
Wichtigste Warenkategorien beim ZAVV-Verfahren sind:
•    Berufsausrüstung
•    Ausstellungs- und Messewaren
•    bestimmte Beförderungsmittel (z. B. Rennmotor-Fahrzeuge oder Schiffe) und     Umschliessungen
Weitere Informationen zum ZAVV und der Vorübergehenden Ausfuhr finden Sie in unserem Artikel «Zollformalitäten für die vorübergehende Ausfuhr».
 

ZAZ – Konto

ZAZ – Zentralisiertes Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung
Mit einem ZAZ-Konto erfolgt die Zollveranlagung bei der Einfuhr bargeldlos und auf Rechnungsstellung.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), empfiehlt allen Importeuren welche regelmässig Handelswaren einführen die Eröffnung eines ZAZ-Konto.
Weitere Informationen: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) – Zollkonto ZAZ
 

Zölle

Zölle sind steuerähnliche Abgaben an den Staat, die vorwiegend bei der Einfuhr von Gütern in ein Zollgebiet erhoben werden. Im Rahmen des Protektionismus spielt der Schutzzoll eine wichtige Rolle, da er inländische Produzenten vor ausländischer Konkurrenz schützen soll. 
Der Zoll wird in den meisten Ländern als Wertzoll erhoben, d.h. die Höhe der zu leistenden Zollabgabe wird berechnet aus einem bestimmten Prozentsatz, der auf dem Warenwert erhoben wird. Im Gegensatz dazu steht das System der Gewichtszölle, welches mit einigen wenigen Ausnahmen von der Schweiz praktiziert wird.
Weitere Informationen zu den Zollsätzen finden Sie in unserem Artikel «Tarifierung und Zollsätze einfach erklärt».
 

Zollunion

Zusammenschluss mehrerer Länder mit der Absprache, bei gegenseitigem Güteraustausch keinen Zoll zu erheben und gegenüber Drittländern einen gemeinsamen Aussenzolltarif anzuwenden. Die Europäische Union (EU) ist das Beispiel einer Zollunion. Eine Zollunion bilden auch die Schweiz und Lichtenstein; keine Zollunion ist hingegen die Freihandelszone EFTA.

Zugelassener Versender/Empfänger

Der Status des zugelassenen Versenders bzw. Empfänger ermöglicht dem Exporteur oder Spediteur, die Ausfuhrzoll- und Transitabfertigung an seinem Domizil vorzunehmen; die Ware muss nicht der Abgangszollstelle zugeführt werden.

Zollfreilager

Zollfreilager sind Warenlager, in denen unverzollte und unversteuerte Waren zwischengelagert werden. Sie werden durch private Lagerhausgesellschaften betrieben, haben öffentlichen Charakter und stehen allen Interessenten offen.
Die Waren gelangen via Transitverfahren von der Grenze bis zum Zollfreilager. Nach der Zwischenlagerung können die Waren entweder definitiv eingeführt oder im Transitverfahren aus dem Zollgebiet verbracht werden.
Weitere Informationen unter: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) - Zollfreilager
 

共有する