Exportwissen

Gemeinsam gegen den Swissness-Missbrauch im Ausland

Der hohe Marktwert von Schweizer Herkunftsangaben ist unterschiedlichen Bedrohungen ausgesetzt. Eine davon ist die missbräuchliche Verwendung von Herkunftsangaben wie Swiss oder des Schweizer Kreuzes. Viele Konsumenten schliessen von Schweizer Herkunftsangaben auf die Produktqualität.

IGE Gebäude

Der gute Swissnes-Ruf lockt Trittbrettfahrer an

Dieser Mehrwert der Marke Schweiz – die so genannte Swissness-Prämie – bringt Schweizer Unternehmen jährlich 5,8 Milliarden Franken ein1. Das lockt Trittbrettfahrer an. Der Ruf von Schweizer Produkten und Dienstleistungen leidet gesamthaft, wenn nicht mehr überall Schweiz drin ist, wo Schweiz draufsteht.

Das Institut für Geistiges Eigentum, IGE, interveniert weltweit bis 400 Mal pro Jahr

Grundsätzlich kann jeder gegen die missbräuchliche Verwendung von Schweizer Herkunftsangaben vorgehen. Ausdrücklich zur Klage legitimiert sind laut dem Gesetzgeber die Wirtschafts- und Berufsverbände, Konsumentenschutzorganisationen und das IGE. Letzteres spielt bei der Rechtsdurchsetzung eine Schlüsselrolle: Gemäss der Studie ist das IGE die treibende Kraft, wenn es um die Swissness-Durchsetzung im In- und Ausland geht. Sein Wirken schätzen die befragten Wirtschaftsverbände, Unternehmen und spezialisierten Anwälte als «deutlich positiv» ein. Mit weltweit 300 bis 400 Interventionen pro Jahr ist das IGE äusserst aktiv.

Die Rolle der Wirtschaftsverbände

Aktuell variiert die Rolle der Wirtschaftsverbände in der Swissness-Rechtsdurchsetzung je nach Branche. Gemäss der Studie delegieren viele Verbände die Aufgabe der Missbrauchsbekämpfung explizit an ihre Mitglieder und werden nicht von sich aus tätig. Für die meisten Unternehmen hat aber die Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie Vorrang gegenüber der Bekämpfung von herkunftstäuschenden Angaben. Entsprechend gehen sie erst dann aktiv gegen Swissness-Missbräuche vor, wenn es sich dabei zugleich um Verletzungen von Firmen- oder Produktmarken handelt.

Wenn «Swiss Cheese» nichts mit der Schweiz zu tun hat

Schweizer Gesetze gelten nur für die Schweiz. Exporteure von Waren und Lebensmitteln sowie von Dienstleistungen können im Ausland nicht vom «Added Value», der Swissness-Prämie, profitieren, wenn dort Schweizer Herkunftsangaben ohne Einschränkung genutzt werden dürfen. Dies ist beispielsweise ein Problem, wenn Bezeichnungen wie «Swiss Cheese» nicht (mehr) mit einer Schweizer Herkunft verbunden werden. Oder wenn das Schweizer Kreuz, genutzt für medizinische Dienstleistungen, generisch wird. Auch Schweizer Produzenten sind versucht, sich im Ausland nicht den schweizerischen Regeln unterzuordnen. Dieses Verhalten trägt zu einer Verwässerung der Schweizer Herkunftsangabe bei und untergräbt die erfolgreiche Rechtsdurchsetzung im Ausland.

Chinesisches Markenamt mit Vorbildrolle

Bereits seit vielen Jahren wehren sich einzelne Branchenverbände, Unternehmen und das IGE individuell gegen die missbräuchliche Verwendung von Schweizer Kreuz und Wappen. Das fehlende Schweizer Recht im Ausland macht die Durchsetzung des Schutzes der Swissness besonders schwierig, aber nicht unmöglich. Am erfolgreichsten ist der Kampf gegen Missbrauch dort, wo der Schutz im nationalen Recht verankert ist, wie in China. Das chinesische Markenamt weist missbräuchliche Anmeldungen mit Schweizer Kreuzen oder dem Wort Swiss als Markenbestandteil konsequent zurück, wenn der Antragssteller keine Autorisation des IGE vorweisen kann.

Diese neuere Praxis der Chinesen zeigt, dass sich eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen dem IGE, Wirtschaftsverbänden und Unternehmen auf rechtlicher und politischer Ebene auszahlt. Auch in anderen Ländern könnte diese dazu beitragen, dass nur dann Schweiz drauf ist, wo Schweiz drin ist.

Kräfte bündeln

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sowohl die Wirtschaftsverbände wie auch das IGE in ihren autonomen Durchsetzungsaktivitäten im Ausland allein zu wenig Durchschlagskraft haben. Aus diesem Grund haben sich die wichtigsten Akteure in der Rechtsdurchsetzung von Swissness zusammengetan und einen Verein gegründet: Swissness Enforcement Seit Anfang 2021 bildet er die Speerspitze im Kampf gegen den Missbrauch im Ausland und unterstützt Interventionen seiner Mitglieder. Die Zusammenarbeit ermöglicht neben einer Effizienzsteigerung nicht nur eine geografische Ausweitung der Interventionen, sie erlaubt auch kleineren Branchen und Unternehmen, sich an der Verteidigung der Marke Schweiz zu beteiligen. Dank Synergien sind rechtliche Massnahmen kostengünstiger und effektiver. Die Mitglieder profitieren vom gesammelten Know-how aller Verbände, den Schweizer Botschaften sowie vom internationalen Netzwerk von Switzerland Global Enterprise.

Weiterführende Informationen zum Thema Swissness

Haben Sie Fragen zu einem der aufgeführten Themen?
Kontaktieren Sie per E-Mail oder Telefon das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum!

Telefon: +41 31 377 77 77
E-Mail: info@ipi.ch

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