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Revidiertes PEM-Übereinkommen: Das müssen Sie wissen

Was müssen Schweizer Exporteure zur Änderung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen) und zu dessen übergangsweiser bilateraler Anwendung wissen? Erfahren Sie es von unseren Experten in der Webinaraufzeichnung.

Pem

Die Mehrheit der Vertragsparteien, darunter auch die Schweiz, haben beschlossen, die revidierten Regeln übergangsweise bilateral anzuwenden. Damit sollen die Unternehmen dieser Vertragsparteien schon von den revidierten Regeln des Übereinkommens profitieren können, wodurch die Verwaltung der Ursprungsregeln flexibler und einfacher wird. Die übergangsweise bilaterale Anwendung («Übergangsperiode») endet, sobald das revidierte PEM-Übereinkommen verabschiedet ist.

Um den Zeitpunkt, ab dem die revidierten Regeln in Kraft gesetzt werden, zu vereinheitlichen und die Anwendung der neuen Kumulierungsregeln einer möglichst grossen Zahl von Vertragsparteien zu ermöglichen, haben diese beschlossen, sie gleichzeitig und zwar nach Möglichkeit ab dem 1. September 2021 anzuwenden.

Alles Wissenswerte on-demand für Sie in der Webinaraufzeichnung

In der Aufzeichnung unseres Webinars vom 03.Juni 2021 erhalten Sie Informationen zur Änderung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen) und zu dessen übergangsweiser bilateraler Anwendung. Profitieren Sie vom Fachwissen unserer Experten, Herr Ralf Aeschbacher, Eidg. Zollverwaltung und Herr Jean-Pierre Lattion, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.

Webinar-Inhalte:

  • Einführung/Hintergrund
  • Was ändert bei den horizontalen Ursprungsregeln
  • Was ändert bei den produkte-spezifischen Regeln
  • Ausblick – wie geht es weiter?
  • Q&A mit den wichtigsten Fragen für Schweizer Exporteure

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