Checkliste

Export nach Brasilien: Was müssen Sie beachten?

Brasilien ist die neuntgrösste Volkswirtschaft der Welt, der grösste Markt Lateinamerikas und der wichtigste Handelspartner der Schweiz auf dem südamerikanischen Kontinent. Doch was müssen Sie beim Export nach Brasilien beachten?
 

Sao Paulo

Benötigte Exportdokumente

1.    Handelsrechnung

Neben den handelsüblichen Angaben muss die Rechnung Folgendes enthalten:

  • genaue Beschreibung der Waren inkl. Handelsbezeichnung und weitere Details zur unmissverständlichen Identifikation
  • HS-Code 
  • Ursprungsland, Land des Erwerbs und Herkunftsland der Ware
  • Brutto- und Nettogewicht der Ware
  • Nummer und Anzahl der Packstücke
  • Transportkosten und weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Ware anfallen
  • Rechtmässige Unterschrift des Exporteurs 

Bei der Einfuhrzollanmeldung in Brasilien werden ebenfalls die Angaben des Herstellers verlangt. Diese können z.B. auf der Rechnung aufgeführt werden.

2.    Packliste

Der Sendung ist eine Packliste beizulegen, welche eine Übersicht über die Einzelheiten und Inhalte der Packstücke inklusive deren Masse und Anzahl enthält.

Detailliertere Informationen zu den für Ihre Produkte geltenden Importformalitäten in Brasilien erhalten Sie auch in unserer kostenlosen Zolldatenbank

Zollwert

Abkommen über den Zollwert: Es ist wichtig zu bedenken, dass bei der Einfuhr Steuern auf den Zollwert erhoben werden. Dieser kann vom Handelswert des Produkts abweichen.

Ein Beispiel:

Das Unternehmen "A" verkauft Produkt "X" in 5 verschiedene Länder und wendet den Wert von 100,00 Euro pro Stück an. Das Unternehmen beschließt, dasselbe Produkt mit einem Rabatt von 30 %, d. h. 70,00 Euro pro Stück an das Unternehmen "B" in Brasilien zu verkaufen.

Im Geschäftsverkehr zwischen den Unternehmen kann der Rabatt angewendet werden. Jedoch werden die Einfuhrsteuern auf dem Wert des Artikels auf dem internationalen Markt oder auf dem Wert erhoben, den Unternehmen "A" auf den anderen Märkten praktiziert. Es ist auch möglich, die Einfuhrsteuern auf dem Durchschnittswert zu erheben.

Wenn das exportierende Unternehmen "A" eine Geschäftsbeziehung zum Unternehmen "B" unterhält, kann es die Verrechnungspreise anwenden und den Kostenwert für die Einfuhrbesteuerung angeben. Hierzu sind jedoch spezifische Regelungen zu beachten. Weitere Informationen zur Ermittlung des Zollwertes finden Sie unter diesem Link.

Einfuhrlizenz

Für die meisten Produkte ist eine Importlizenz erforderlich. Hierbei wird zwischen der automatischen und nicht automatischen Importlizenz unterschieden. Beide Lizenzen haben jeweils eine Gültigkeit von 90 Tagen.

Die automatische Lizenz wird nach dem Abgang im Exportland jedoch vor der Ankunft in Brasilien durch den Importeur beantragt. Mit einem korrekten und vollständig eingereichten Lizenzantrag dauert die Bearbeitungsdauer 10 Tage. Die nicht automatische Lizenz hingegen ist bereits vor der Verschiffung der Ware zu beantragen. Hierbei beträgt die Bearbeitungsdauer 60 Tage.

Temporäre Einfuhr

Seit dem 01. Januar 2022 ist die Abwicklung von temporären Einfuhren über ein Carne ATA in Brasilien nicht mehr möglich.
Wer vorübergehend Berufsausrüstung, Ausstellungsware oder Warenmuster nach Brasilien einführen will, kann das Zollverfahren «Vorübergehende Einfuhr» mit Hinterlegung einer Sicherheit nutzen.

Registrierungen

Wie in vielen anderen Länder üblich, unterliegen auch in Brasilien gewisse Produkte (wie z.B. medizinische Produkte, Kosmetika, Lebensmittel etc.) einer Registrierungspflicht bei den entsprechenden Behörden.

Marke und geistiges Eigentum sollten ordnungsgemäß registriert werden. Bei bestimmten Produkten verlangt das regulatorische Umfeld eine Überprüfung der Anforderungen für jedes Produkt, das in dem Land verkauft werden soll, z. B. in Bezug auf Lebensmittel, Medizintechnik, Arzneimittel, Telekommunikation usw., was nicht selten eine Anpassung von Etikett und Verpackung erfordert.

Sanktionen / Embargos / Exportkontrollen

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels sind keine Sanktionen oder Embargos gegenüber Brasilien in Kraft. Dies kann sich jedoch jederzeit ändern, weshalb wir Ihnen empfehlen vor jedem Export zu klären, ob entsprechende Massnahmen verhängt wurden. Gewisse Produkte und Produktgruppen wie zum Beispiel Dual-Use-Güter benötigen auch für die Lieferung in nicht sanktionierte Länder eine Ausfuhrbewilligung.

S-GE Tipps

Geschäftsbeziehungen

Die Besonderheiten Brasiliens in bestimmten Sektoren können schwierig zu handhaben sein - von kulturellen Aspekten bis hin zu Sprachbarrieren. Deshalb ist es wichtig, jemanden vor Ort zu haben, der sie unterstützt, vor allem in den ersten Phasen der Geschäftstätigkeit in Brasilien. Der Swiss Business Hub Brasilien unterstützt Sie beim Schliessen allfälliger Lücken und bringt Sie bei Bedarf gerne mit den richtigen Experten in Kontakt.

Die Brasilianer sind von Natur aus optimistisch und neigen dazu, mehr zu versprechen, als sie erreichen können - schliesslich handelt es sich um ein kontinentales Land, das ein einzelner Vertriebshändler oft nicht abdecken kann. Aus diesem Grund ist eine Exklusivität für das gesamte Gebiet nicht empfehlenswert. Es ist wichtig, mit den Partnern klare Ziele festzulegen und die Informationen über den Markt gelegentlich zu überprüfen, um das Potenzial und die optimale Struktur zu bestätigen.

Preis und Zahlungsbedingungen sind äußerst wichtige Verkaufsfaktoren. Schweizer Produkte werden in der Regel als hochwertig wahrgenommen. Es kann jedoch riskant sein, sich auf Qualität als primären Wettbewerbsvorteil zu verlassen. Schweizer Unternehmen sollten ihre Produkte auch an die lokalen technischen Anforderungen und an die Kultur anpassen. Die Betonung der Produktqualität, des Kundendienstes, des After-Sales-Service, der Finanzierungsvereinbarungen und der Garantiebedingungen sind wichtige Wettbewerbsvorteile. 

Incoterms

Das brasilianische Recht verbietet die Verwendung der Incoterms Klausel DDP im Rahmen der üblichen Zollabfertigungsverfahren in Brasilien. Die Zollabwicklung kann nur von brasilianischen Unternehmen mit einer lokalen Unternehmensregistrierungsnummer (CNPJ und Radar) durchgeführt werden. Daher ist es für den ausländischen Verkäufer unmöglich, die Einfuhr vom Ausland aus zu organisieren.

Eine Ausnahme ist für Kuriersendungen vorgesehen, die einigen Einschränkungen unterliegen (Warenwert + Fracht + Versicherung müssen unter USD 3’000 liegen, Gewicht bis 70Kg, maximal 3 wiederholte Produkte) und die dann automatisch mit 60% Einfuhrsteuer (II) und 18% ICMS  belastet werden. Die Ausnahme zielt darauf ab, private Einfuhren zu erleichtern. Bei B2B-Sendungen ist das Risiko jedoch hoch, dass die Ausnahme als nicht konform eingestuft wird und in eine Standardeinfuhr umgewandelt wird.

Zahlungsbedingungen

Eine Zahlung zu erhalten kann schwierig, frustrierend und zeitaufwendig sein. Deshalb empfiehlt es sich, vorgängig einen Kompromiss mit dem brasilianischen Unternehmen zu finden. Ein Akkreditiv zum Beispiel, dies ist zwar mit Gebühren verbunden, aber trotzdem weniger kostspielig als ein allfälliges Gerichtsverfahren.

Für Exporte von höherem Wert, zum Beispiel bei Infrastrukturprojekten, ist es sehr empfehlenswert, die Unterstützung der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) zu beantragen. Die SERV sichert das Exportgeschäft von Schweizer Unternehmen aller Branchen gegen finanzielle und politische Risiken ab. Sie gibt den Exporteuren die Sicherheit, dass ihre Waren bezahlt werden. Die Produkte der SERV erleichtern den Exporteuren auch die Finanzierung ihrer Geschäfte und schonen ihre Liquidität in den Bereichen Konsum- und Investitionsgüterexport, Export von Dienstleistungen wie Bau-, Unterhalts- und Ingenieurarbeiten sowie Lizenz- und Know-how-Verträge. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Sämtliche Angaben in diesem Artikel dienen lediglich als Hinweise und sind weder abschliessend noch rechtsverbindlich.

Kontakt

Für Rückfragen oder weitere Informationen steht Ihnen gerne das ExportHelp-Team von Switzerland Global Enterprise unter exporthelp@s-ge.com oder Tel. 0844 811 812 zur Verfügung.

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