Die Dokumente sind nach der Beglaubigung durch die zuständige Handelskammer, vom Exporteur im eDAS System für die digitalisierte konsularische Beglaubigung hochzuladen. Die Beglaubigung durch die Arab-Swiss Chambre of Commerce and Industry (CASCI) sowie dem Konsulat der Vereinigten Arabischen Emiraten entfällt.
Detaillierte Information dazu finden Sie im Leitfaden unten.