Nach der Ratifizierung durch die einzelnen Länder trat das Freihandelsabkommen der EFTA (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) und Georgiens am 1. Mai 2018 in Kraft. Auf Industrieprodukte entfallen sofort nahezu alle Einfuhrzölle. Auf relevante verarbeitete und unverarbeitete Nahrungsmittelprodukte werden die Zölle weitgehend reduziert.
Fragen Freihandelsabkommen Georgien
Hier finden Sie die richtigen Dokumente und die häufigsten Fragen rund um das Freihandelsabkommen (FHA) mit Georgien, in Kraft seit dem 1. Mai 2018.

Mit Inkrafttreten des Abkommens werden die meisten Zölle in einem Schritt aufgehoben. Gleichzeitig wird Georgiens Status als präferenzberechtigtes Entwicklungsland aufgehoben. Ausnahmen bestehen für verschiedene Agrarerzeugnisse sowie Fisch- und Meeresprodukte.
Die des PEM-Übereinkommens, die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln.
- Die Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) EUR. 1
- Die Ursprungserklärung auf der Rechnung
- Vorerst nur ohne (PEM) Kumulation anwendbar:
- Die Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) EUR-MED
- Die Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED
Es ist der im PEM-Übereinkommen vorgesehene Wortlaut zu verwenden.
Ja. Die bilaterale Kumulation (EFTA-Georgien) ist seit in Kraft Tretens dieses Freihandelsabkommen möglich. Dieses Freihandelsabkommen sieht die Anwendung der Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens vor. Da Georgien den Pan-Europa-Mittelmeer-Konvention (PEM-Konvention) beigetreten ist, ist auch die diagonale Kumulation mit gemeinsamen Freihandelspartner innerhalb des Euro-Med-Systems grundsätzlich möglich. Derzeit fehlen aber teilweise noch die rechtlichen Grundlagen dazu, so dass meist nur die bilaterale Kumulation EFTA-Georgien möglich ist (Stand September 2018).
Mit Wirkung ab dem 1. Juni 2018 ist jedoch bereits die diagonale Kumulation EFTA-Georgien-EU möglich (inkl. Basisagrarprodukte und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse).
Dieses Abkommen deckt alle Waren ab. Es bestehen keine zusätzlichen bilateralen Landwirtschaftsabkommen.
Kommt in diesem FHA zur Anwendung. Dies bedeutet, dass bei der Herstellung von Ursprungserzeugnissen in der Schweiz keine Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaften verwendet werden dürfen, die Gegenstand einer Rückerstattung von Zöllen sind (z.B. im Veredlungsverkehr ein- und wieder ausgeführte Waren).
Schweizer Unternehmen sind nun gegenüber ihren Konkurrenten aus der EU nicht mehr benachteiligt. Die EU hat seit 2016 auch ein FHA in Kraft mit Georgien.
Zirkular der EZV in Deutsch, Französisch, Italienisch
Das vollständige Abkommen EFTA-Georgien ist auf der Homepage der EFTA in englischer Sprache unter folgendem Link aufgeschaltet.
Die aktuell gültigen präferenziellen Zolltarife sowie die Ursprungs- und Listenregeln sind in der Zolldatenbank unter folgendem Link abrufbar.
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