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Saudi-Arabien: Neue Steuern auf zuckerhaltige Getränke und E-Zigaretten

Saudi-Arabien hat neue Sondersteuern auf zuckerhaltige Getränke und E-Zigaretten eingeführt. Ähnliche Verbrauchsteuern auf Getränke und Tabak existieren bereits seit 2017.

Seit 25. Mai 2019 werden in Saudi-Arabien zuckerhaltige Getränke mit 50% besteuert.
Seit 25. Mai 2019 werden in Saudi-Arabien zuckerhaltige Getränke mit 50% besteuert.

Bereits am 15 Mai 2019 hat die die nationale Steuerbehörde, die General Authority of Zakat and Tax, angekündigt, E-Zigaretten und die darin verwendeten Produkte (z.B. Tabak) mit einer Steuer von 100% zu belegen. Zuckerhaltige Getränke werden neu mit 50% besteuert. Beide Verbrauchsteuern sind seit 25. Mai 2019 in Kraft.

Die beiden neuen Steuern stellen eine Fortsetzung der Steuerpolitik der grössten Volkswirtschaft der arabischen Welt seit 2017 dar. Schon damals führte Saudi-Arabien eine 100%-Steuer auf Zigaretten und Tabakwaren, eine 100%-Steuer auf Energy Drinks sowie eine 50%-Steuer auf kohlensäurehaltige Getränke ein.

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