Exportwissen

DDP versus DAP: eine Begriffserklärung

Wer seine Waren mit E-Commerce in fremde Länder verkauft, muss sich zwingend mit den Incoterms DDP und DAP auseinandersetzen. Was bedeuten sie und was sind die Vorteile? Eine Übersicht, was Schweizer Online-Händler dazu wissen müssen.

DDP oder DAP? Was müssen Schweizer Online-Händler dazu wissen?
DDP oder DAP? Was müssen Schweizer Online-Händler dazu wissen?

Die Incoterms definieren im internationalen Handel die Spielregeln respektive die Zahlungs- und Liefermodalitäten im internationalen Geschäft. In den aktuell gültigen Incoterms 2020 sind elf verschiedene Bedingungen definiert. Für den E-Commerce sind aber nur zwei Incoterms von Bedeutung: DDP und DAP. Im nachfolgenden erklären wir Ihnen die Begriffe:

DAP steht für Delivery at Place: Was bedeutet das genau?

Wird eine Ware auf Basis DAP geliefert, so ist der Verkäufer für die Lieferung der Ware inklusive Transportkosten bis zum benannten Bestimmungsort beim Käufer zuständig. Ausdrücklich davon ausgenommen sind die Kosten für die Durchführung sämtlicher erforderlicher Einfuhrformalitäten. Diese Kosten werden vom Käufer getragen. Daher sind sämtliche Abgaben, die im Zusammenhang mit der Einfuhr im Bestimmungsland stehen, durch den Käufer respektive den Empfänger zu entrichten.

Wie Sie Ihre Kunden glücklich machen

Welche Konsequenzen hat das für den ausländischen Kunden? Wenn die Mehrwertsteuer und die Zollabgaben über einer allfälligen Freigrenze liegen, müssen sämtliche Abgaben bei Entgegennahme der Sendung an der Haustüre bezahlt werden. Ist der Empfänger bei der Zustellung nicht anwesend oder der ausstehende Betrag kann nicht beglichen werden, wird eine Abholungseinladung der Sendung hinterlassen.

Achtung: Liefern Sie Ihre Ware auf Basis des Incoterms DAP und kommunizieren dies nicht klar bei der Bestellung im Onlineshop, können Sie Ihre ausländischen Kunden durch die Zollabgaben verärgern.

DDP - Delivered Duty Paid: Der Verkäufer trägt die Kosten

Wird eine Ware auf Basis DDP (Delivered Duty Paid, in Deutsch: Geliefert verzollt) geliefert, so muss der Verkäufer die Ware auf eigene Kosten und Gefahr bis zu einem Bestimmungsort im Importland liefern und dabei alle anfallenden Formalitäten erledigen, sowie neben allen Kosten auch alle Einfuhrabgaben tragen. DDP entspricht inhaltlich DAP, es kommen aber aber die Zoll- und Steuerabwicklung hinzu.

Was bedeutet das für den Kunden im Ausland? Für den Käufer fallen beim Empfang der Sendung keine Kosten mehr an, die Ware wird wie eine nationale Lieferung zugestellt. Bei dieser Variante lässt der Versender die Waren von einem Logistikpartner, in der EU verzollen. Danach fallen für den Kunden keine weiteren Zoll- oder Mehrwertsteuerabgaben an.

Bitte beachten Sie, dass die Incoterms Klausel DDP zu einer allfälligen Mehrwertsteuerpflicht im Bestimmungsland führen kann. In diesem Fall wäre eine Mehrwertsteuerregistrierung notwendig und die Mehrwertsteuer ist bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs dem Kunden in Rechnung zu stellen. Erfahren Sie mehr zum Thema in unserem Mehrwertsteuer-Dossier.

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