Ratgeber

Zollformalitäten für die vorübergehende Ausfuhr

Sie versenden Waren ins Ausland, die für einen begrenzten Zeitraum genutzt und anschliessend wieder eingeführt werden sollen? Lesen Sie in unserem Guide unten, was das überwachte Zollverfahren vorsieht und welche Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Waren zollfrei wieder einzuführen.

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Grundvoraussetzungen für die Abwicklung als vorübergehende Ausfuhr

In unserem Guide stellen wir Zollverfahren für inländische Waren vor, die für eine begrenzte Zeit im Ausland verwendet und danach abgabenfrei wiedereingeführt werden. Diese gehören zu den überwachten Zollverfahren und müssen Grundvoraussetzungen erfüllen, um angewendet werden zu dürfen. Die Grundbedingung für diese Verfahren ist, dass die Ware nach vorübergehender Verwendung im Ausland in unverändertem Zustand (gebraucht gilt nicht als Veränderung) wieder eingeführt wird.  Empfohlen wird, vorgängig zu prüfen, ob eine definitive Ausfuhr mit anschliessender normaler Einfuhr allenfalls günstiger ausfällt im Verhältnis zu den Kosten & Aufwänden der vorübergehenden Verfahren.

Verschiedene Zollverfahren bei vorübergehender Ausfuhr

  1. Carnet Ata
  2. ZAVV / Vorübergehende Ausfuhr
  3. Besondere Zollanmeldungen Lesen Sie mehr zu den Vor- und Nachteilen dieser Verfahren in unserem Guide.

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