Ratgeber

Partnerbeitrag: Der Unterschied zwischen präferenziellem Ursprung, nicht-präferenziellem Ursprung und Swissness

Sie versenden Waren ins Ausland und wissen nicht welche Ursprungsbestimmung zu wählen ist? Lesen Sie in unserem Guide unten (zuerst publiziert im Newsletter der WEKA) mehr darüber, wie sich die unterschiedlichen Ursprungsbestimmungen - präferenzieller Ursprung, nicht-präferenzieller Ursprung und Swissness - voneinander unterscheiden.

Ursprungsnachweis

Präferenzieller Ursprung

Freihandelsabkommen erfassen im Regelfall den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien. Waren, die die Ursprungsregeln des betreffenden Abkommens erfüllen, kommen in den Genuss von Zollbegünstigungen oder Zollbefreiungen. Zu beachten ist jedoch, dass die Abkommen teils unterschiedliche Regelungen bei den Ursprungsbestimmungen aufweisen; ausserdem bestehen je nach Zolltarifnummer andere Anforderungen. Die Waren müssen Ursprung in einem der Vertragsstaaten haben, um von einer präferenziellen Behandlung zu profitieren. Und der präferenzielle Ursprung muss mit einer Warenverkehrsbescheinigung (EUR 1, EUR-MED, EUR 1 CN) oder einer Ursprungserklärung nachgewiesen werden.

Nicht-präferenzieller Ursprung (Autonomer Ursprung)

In vielen Ländern ist für die Wareneinfuhr ein Ursprungsnachweis erforderlich. Als Nachweisdokument dient ein Ursprungszeugnis der kantonalen Industrie- und Handelskammer. Dieses bewirkt jedoch keine Zollbefreiung oder Zollreduzierung wie beim präferenziellen Ursprung mit Freihandelsabkommen. Ein Ursprungszeugnis weist das Ursprungsland von Waren nach. Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet sind. Diese Dokumente werden aus unterschiedlichen, zumeist handelspolitischen Gründen gefordert: Zum Beispiel zur Überwachung von Einfuhrbeschränkungen, Antidumpingabgaben, Kompensationsabgaben, Handelsembargos, Schutz- und Retorsionsmassnahmen, Mengenbeschränkungen oder tarifären Kontingenten, aber auch für statistische Zwecke oder einfach zur Bestätigung des Ursprungs einer Ware.

Swissness

Schweizer Produkte und Dienstleistungen geniessen einen hervorragenden Ruf im In- und Ausland. Schweizer Herkunftsangaben werden deshalb gerne und häufig verwendet. Die geografische Herkunft und der zollrechtliche Ursprung werden dabei häufig miteinander verwechselt oder fälschlicherweise gleichgesetzt. Nur Produkte mit einem bestimmten Wert- (für Industrieprodukte) bzw. Gewichtsanteil (für Lebensmittelprodukte) exklusiver Schweizer Provenienz dürfen als «Swiss Made» oder «Made in Switzerland» bezeichnet werden.

  • Kriterien für Industrieprodukte gemäss der neuen Swissness-Regelung ab dem 1. Januar 2017: 60% der Herstellungskosten müssen in der Schweiz anfallen UND der wesentliche Fertigungsschritt in der Schweiz erfolgen.
  • Kriterien für Lebensmittel: 80% des Gewichts der Rohstoffe müssen aus der Schweiz stammen (100% bei der Milch) UND der wesentliche Verarbeitungsschritt in der Schweiz erfolgen (hier gibt es viele Ausnahmeregelungen!).
  • Kriterien für Dienstleistungen: Der Geschäftssitz und der Ort der tatsächlichen Verwaltung müssen in der Schweiz liegen. Die Swissness-Regelungen haben nichts mit den Zollregelungen zu tun.

Individuelle Beratung

Das ExportHelp-Team von Switzerland Global Enterprise ist die erste Anlaufstelle für Schweizer und Liechtensteiner KMU bei administrativen Exportfragen aller Art.

Downloads

Partnerbeitrag: Unterschiedliche Ursprünge und Swissness

Поделиться