Die neu überarbeiteten Richtlinien treten am Montag, den 2. August 2021 in Kraft. Die Dokumentationen für Waren, die an oder nach diesem Datum nach Australien exportiert werden, müssen die überarbeiteten Anforderungen der Richtlinie erfüllen.
Die Änderungen umfassen neue Definitionen, die Beseitigung veralteter Definitionen und die Klarstellung bestehender Definitionen. So werden zum Beispiel das Foreign Government Certificate (FGC), das Food Safety Management Certificate (FSMC) und Place of Origin klarer definiert. Eine tabellarische Übersicht der neuen Definitionen finden Sie im offiziellen Dokument des Departements für Landwirtschaft, Wasser und Umwelt hier.
Bereiten Sie sich vor, sprechen Sie mit Ihrem Zollspezialisten frühzeitig und informieren Sie beteiligte Unternehmen Ihrer Lieferkette über die Neuerungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Departements für Landwirtschaft, Wasser und Umwelt.
Weitere Aktualisierungen ab 1. Januar 2022
Ab dem 1. Januar 2022 wird zudem das "Harmonized Commodity Description and Coding System 2022" in Kraft treten. Die Änderungen beinhalten die Schaffung neuer Produktkategorien, sowie das Löschen von Unterpositionen für Produkte, die nicht mehr in nennenswerten Mengen gehandelt werden. Informieren Sie sich auf der Webseite der Australian Border Force über die neusten Änderungen und konsultieren Sie Ihren Zollspezialisten.