Ursprünglich war vorgesehen, die UKCA-Kennzeichnung bereits ab dem 1. Januar 2022 verpflichtend einzuführen (ausser bei den medizinischen Geräten). Nun hat die britische Regierung bekannt gegeben, die Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2023 zu verlängern.
Die UKCA-Kennzeichnung ersetzt die bisherige Sicherheitskennzeichnung, welche das Vereinigte Königreich während seiner Mitgliedschaft in der EU verwendet hatte. Unternehmen können das UKCA-Zeichen seit dem 1. Januar 2021 bereits freiwillig verwenden, um ihre Konformität mit Produktnormen in England, Schottland und Wales nachzuweisen. Für Lieferungen nach Nordirland ist weiterhin eine CE-Kennzeichnung erforderlich.
Weitere Informationen zur Anwendung und den Übergangsfristen erhalten Sie hier.
Fragen? Wir helfen weiter
Haben Sie Fragen zum Brexit und den neuen Bedingungen für Schweizer Exporteure? Kontaktieren Sie unser ExportHelp-Team per E-Mail oder telefonisch unter 0844 811 812. Einen umfassenden Überblick finden Sie zudem auch in unserem Brexit-Dossier.