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Kontingente für Schweizer Stahl in die EU

Die EU-Kommission hat für gewisse Stahlprodukte provisorische Schutzmassnahmen ergriffen. 23 Warenkategorien unterliegen neu Importkontingenten. Von diesen Massnahmen der Europäischen Union sind auch Erzeugnisse mit Schweizer Ursprung betroffen.

Die provisorischen Schutzmassnahmen der EU gelten seit dem 19. Juli 2018
Die provisorischen Schutzmassnahmen der EU gelten seit dem 19. Juli 2018

Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung beschlossen, ab dem 19. Juli 2018 provisorische Schutzmassnahmen auf die Importe von Stahlprodukten zu erlassen. Davon betroffen sind 23 Warenkategorien, sie unterliegen während 200 Tagen ab Inkrafttreten der Verordnung Zollkontingenten. Von den Kontingenten betroffen sind unter anderem folgende Produkte:

  • Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt
  • Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt
  • Bleche mit organischem Überzug 
  • Weissblecherzeugnisse
  • Betonstabstahl
  • Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl
  • Tragrohre
  • Draht aus nicht legiertem Stahl

Sämtlich betroffenen Produktkategorien sowie die dazugehörigen KN-Codes hat die EU im Anhang 1 der Durchführungsverordnung aufgelistet. 

«1st come – 1st serve»

Die Europäische Union erklärt zudem: «Ist das betreffende Zollkontingent erschöpft oder kommen die Einfuhren der Warenkategorien nicht in den Genuss des betreffenden Zollkontingents, so wird ein zusätzlicher Zollsatz von 25 % erhoben. Dieser Zusatzzoll wird auf den Zollwert der eingeführten Ware angewandt.» Die Kontingente werden auf der Basis «1st come – 1st serve» umgesetzt. Die Importe werden somit nach Datum sortiert, in der die Anmeldungen zur Überführung in die EU von den zuständigen Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten angenommen werden. Von den Kontingenten auf bestimmte Stahlprodukte sind auch Produkte mit Schweizer Ursprung betroffen, ausgenommen sind hingegen Waren mit Ursprung in Norwegen, Island oder Liechtenstein.

Die Europäische Union hat bereits am 26. März 2018 entscheiden, Schutzmassnahmen auf Stahlimporte zu untersuchen. Nach Abschluss dieser Untersuchungen wird die EU voraussichtlich Ende 2018 über die Einführung der definitiven Schutzmassnahmen entscheiden. Die EU reagiert damit auf die Zölle der USA auf Stahl- und Aluminiumprodukte.

Weitere Informationen zu den Auswirkungen der EU-Schutzmassnahmen auf Schweizer Unternehmen finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.

Zusätzliche Zölle auf US-Produkte

Die Europäische Union hat zudem bereits früher beschlossen, zusätzliche Zölle auf Produkte aus den USA einzuführen. Die neuen Einfuhrzölle für US-Waren sind seit dem 21. Juni 2018 gültig und betreffen unter anderem Produkte wie Mais, Fruchtsäfte, Tabake, Bettwäsche, Stahl, Eisen oder Schrauben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Eine Übersicht über die neusten Zollmassnahmen der USA zeigt der Ticker von economiesuisse.

ExportHelp

Haben Sie Fragen zu den Schutzzöllen der EU und die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen? Kontaktieren Sie unser ExportHelp-Team telefonisch unter 0844 811 812, per E-Mail oder via Chat auf unserer Webseite.
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