Gemäss geltender Verordnung sind brasilianische wie ausländische Unternehmen verpflichtet, dem brasilianischen Finanzamt (Receita Federal do Brasil) einen Endbegünstigten zu nennen. Dies gilt für Unternehmen, die ihre CNPJ-Steuernummer bereits vor dem 1. Juli 2017 erhalten haben. Firmen, die diese erst nach diesem Stichtag beantragt haben, wurden bereits vom Finanzamt dazu aufgefordert, den Endbegünstigten zu nennen. Darauf macht die lokale Kanzlei Stüssi-Neves aufmerksam.
Nennen Sie dem Finanzamt keinen Endbegünstigten, kann dies ernsthafte Folgen für Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit in Brasilien nach sich ziehen, da die Steuernummer gesperrt würde. Dies verhindert viele Bankgeschäfte vor Ort oder Investitionen in Ihre Niederlassung in Brasilien.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Fabio Speciale, Länderberater für Brasilien, jederzeit zur Verfügung.