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Brasilien: Endbegünstigten beim Finanzamt melden bis 31. Dezember 2018

Verfügen Sie über eine brasilianische CNPJ (Cadastro Nacional da Pessoa Jurídica)-Steuernummer, die Ihnen bereits vor dem 1. Juli 2017 erteilt wurde, melden Sie dem Finanzamt den sogenannten Endbegünstigten bis 31. Januar 2018, um Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit im Land zu behalten.

Kontakt aufnehmen mit dem brasilianischen Finanzamt
Kontakt aufnehmen mit dem brasilianischen Finanzamt

Gemäss geltender Verordnung sind brasilianische wie ausländische Unternehmen verpflichtet, dem brasilianischen Finanzamt (Receita Federal do Brasil) einen Endbegünstigten zu nennen. Dies gilt für Unternehmen, die ihre CNPJ-Steuernummer bereits vor dem 1. Juli 2017 erhalten haben. Firmen, die diese erst nach diesem Stichtag beantragt haben, wurden bereits vom Finanzamt dazu aufgefordert, den Endbegünstigten zu nennen. Darauf macht die lokale Kanzlei Stüssi-Neves aufmerksam.

Nennen Sie dem Finanzamt keinen Endbegünstigten, kann dies ernsthafte Folgen für Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit in Brasilien nach sich ziehen, da die Steuernummer gesperrt würde. Dies verhindert viele Bankgeschäfte vor Ort oder Investitionen in Ihre Niederlassung in Brasilien.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen Fabio Speciale, Länderberater für Brasilien, jederzeit zur Verfügung.

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