Ratgeber

Tipps für die Anwendung der internationalen Lieferklauseln

Um den internationalen Warenverkehr zu fördern und ihn zu vereinfachen, gibt es seit 1936 die internationalen Lieferklauseln Incoterms® (International Commercial Terms). Diese enthalten wichtige Regelungen eines Kaufvertrages und erleichtern damit die Abwicklung. Was die Klauseln für exportierende KMU bedeuten, erklärt ein Bericht der Zoll Revue. 

Incoterms
Предоставлено
Zoll Revue

Die internationalen Lieferklauseln beinhalten die massgeblichen Elemente eines Kaufgeschäfts. Die Incoterms® regeln deshalb Transportmodalitäten, die Übernahme der Kosten für die Beförderung sowie die Absicherung der Ware auf dem Transportweg. Ebenfalls werden in den Incoterms® aussenhandelsrechtliche Fragen der Beschaffung von Warendokumenten, die Übernahme der Zollabwicklung bei Aus- und Einfuhren oder die Kostenübernahme für die Verpackung geklärt. Die Klauseln sind jedoch nicht abschliessend und so werden etwa Zahlungsabwicklungen oder die Bestimmungen zum Übergang des zivilrechtlichen Eigentums in den internationalen Lieferklauseln nicht berücksichtigt. 

Die ersten Incoterms® wurden 1936 veröffentlicht. Seither wurden sie mehrfach überarbeitet und aktualisiert. Eine neunte Version wird derzeit erarbeitet und ist für 2020 geplant. Die Arbeitsgruppe, welche sich mit den internationalen Lieferklauseln beschäftigt, besteht aus Rechtsanwälten, Händlern und Unternehmensvertretern aus unterschiedlichen Ländern.

Eine detaillierte Übersicht der Klauseln und was diese für Schweizer KMU bedeuten sowie Tipps zur Anwendung, hält die Zoll Revue in einem Bericht fest. Diesen Bericht finden Sie im Downloadbereich.  

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