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Ägypten: Erleichterungen bei der Zahlungsabwicklung

Die ägyptische Zentralbank hat beschlossen, die Vorschriften für das Importgeschäft in zwei Punkten neu zu regeln.

Zahlungsvorschriften in Ägypten werden gelockert
Zahlungsvorschriften in Ägypten werden gelockert

Zum einen gibt es im nordafrikanischen Staat eine Erleichterung beim Dokumentenversand. Beispielsweise Rechnungen, Transportpapiere oder Ursprungserzeugnisse dürfen bei Inkasso oder Akkreditiven wieder direkt an den ägyptischen Importeur geschickt werden, wie die ägyptische Zentralbank in einer Mitteilung vom 3. Mai 2018 festhält.  Damit wir ein Erlass aus dem Jahr 2015 aufgehoben, wonach der Dokumentenversand in diesen Fällen nur zwischen den Banken des Exporteures und des ägyptischen Importeures erfolgen durfte.

Eine weitere Erleichterung hat die Zentralbank für KMU beschlossen, welche Grundnahrungsmittel zu Handelszwecken in Ägypten einführen wollen. Sie müssen im Voraus nicht mehr eine Bareinlage in der Höhe von 100 Prozent des Rechnungswerts der Ware bei der Bank hinterlegen. 

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