Aktuell

Vergaberechtsreform 2018 in Österreich: Das Bestbieterprinzip wird gestärkt

Ab Oktober gibt es eine Pflicht zu elektronischen Vergabeverfahren. Zentrales Ziel der Vergaberechtsreform 2018 ist es den rechtlichen Rahmen für Auftragsvergaben der öffentlichen Hand, angelehnt an die Vorgaben von Seiten der Europäischen Union, zu vereinfachen.

Frau unterzeichnet einen Vertrag

Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Einführung neuer Arten von Vergabeverfahren, die Ermöglichung gemeinsamer Auftragsvergaben österreichischer Behörden und Behörden anderer EU-Länder, sowie die Stärkung des Bestbieterprinzips. Demnach sollen Aufträge künftig mehr als bisher auch nach qualitativen und nicht alleine aus Preisgründen vergeben werden. Dafür wird ein neues Qualitätssicherungsmodell eingeführt, das den Auftraggebern ermöglicht Qualitätskriterien auch bei der Leistungsbeschreibung, den Eignungskriterien oder den Ausführungsbedingungen zu berücksichtigen. Damit möchte man verhindern, dass es erzeugt durch einen hohen Preisdruck, zu Lohn- und Sozialdumping kommt. Wie schon bisher muss jedenfalls aus der Ausschreibung klar hervorgehen, welche Leistungen gefordert sind und wie die einzelnen Zuschlagskriterien gewichtet werden.

Direktvergaben: Schwellenwert von 50.000 Euro

Der Schwellenwert für Direktvergaben ohne vorherige Bekanntmachung wird nach wie vor mit 50.000 Euro festgesetzt. Allerdings bleibt es weiterhin möglich, den Betrag mittels Verordnung hinaufzusetzen oder zu reduzieren. Dies fällt von nun an allerdings nicht mehr in die Zuständigkeit des Bundeskanzlers, sondern in die des Justizministers. Laut aktueller Verordnung liegt die Obergrenze für Direktvergaben bei 100.000 Euro. 

Ab Oktober tritt die Verpflichtung der Auftraggeber zu elektronischen Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich in Kraft. Im Sinne der Transparenz müssen zudem die Ergebnisse aller einschlägigen Vergabeverfahren auf einer eigenen Plattform veröffentlicht werden. 

Falls Sie Fragen zur Vergaberechtsreform haben oder allgemeine Fragen zum Exportland Österreich haben, hilft Ihnen Katalin Dreher-Hajnal, Consultant Central Eastern Europe, gerne weiter.

Unter den nachfolgenden Links finden Sie den Gesetzestext sowie eine nähere Beschreibung zu den Neuerungen.

链接

阅读更多
分享