Exportwissen

Für den Start in den Export: Regulatorisches und Rechtliches – das gibt es zu beachten!

Das sorgfältige Abstimmen Ihrer Produkte und Geschäftsvorhaben mit landesspezifischen regulatorischen und rechtlichen Vorschriften, Normen und Standards gehört zu den wichtigen Vorbereitungsarbeiten eines Markteinstiegs. Selbst in Staatenverbünden wie der EU, wo die Bedingungen weitgehend harmonisiert wurden, können die zuständigen Behörden unterschiedlich vorgehen. Die genauen Vorgaben sind daher für jedes Land neu zu prüfen.

Bild einer Vertragsunterzeichnung

Tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnisse

Tarifäre Handelshemmnisse, wie etwa Zölle, spielen im Zeitalter von GATT, WTO und zahlreichen Freihandelsabkommen der Schweiz heute nicht mehr die gleiche Rolle wie in der Vergangenheit. Nicht tarifäre Handelshemmnisse sind meist die bestimmenderen Hemmnisse im Exportgeschäft. Dies gilt insbesondere für die regulatorischen sowie vertrags- und steuerrechtlichen Vorgaben eines Landes im internationalen Warenverkehr. Mehr zu den typischen Handelsschranken und wie KMU mit ihnen umgehen können, lesen Sie hier!

Branchenspezifische Regulationen im Auge behalten

Zu den in den meisten Ländern stark geregelten Branchen gehören nebst Pharma und Medizintechnik der Finanzsektor, die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie sowie Lebensmittel und Kosmetik. In einigen dieser Branchen sind zur Erfüllung lokaler Vorschriften und Anforderungen für jeden neuen Markt sorgfältig zu kalkulierende zeitliche und finanzielle Aufwände einzuplanen.

Aufwändige Zulassungen und Bewilligungen– wie gehen Sie am besten vor?

Geschäftspartner in Auslandsmärkten sind an ernsthaften Diskussionen einer Zusammenarbeit in der Regel erst interessiert, wenn die lokale Zulassung entweder gegeben oder für die nahe Zukunft absehbar ist. Ein agiles vorgängiges Abtasten neuer Märkte wird in stark regulierten Sektoren damit erschwert. In solchen Fällen kann sich eine vertiefte vorgängige Marktevaluation unter Einbezug regulatorischer und rechtlicher Aspekte als Basis für einen grundsätzlichen Markteintrittsentscheid lohnen.

Fall- und länderspezifische Unterschiede - Holen Sie sich Unterstützung

Bei kaufmännischen multinationalen Verträgen stellt sich für Schweizer Unternehmer manchmal die Frage, ob schweizerisches oder ausländisches Recht anwend- und durchsetzbar ist. Diese Frage ist grundsätzlich fall- und landesspezifisch zu beurteilen, zumal die Rechtssysteme der betreffenden Länder die gleiche Fragestellung sehr unterschiedlich beurteilen können. Die Ausarbeitung eines Vertrages steht nicht am Anfang der Gespräche mit Geschäftspartnern, sollte aber an deren Ende die rechtlich relevanten Auswirkungen verbindlich klarstellen, auch über verschiedene Rechtssysteme hinweg. Anwaltliche Hilfe bei der Erstausarbeitung und Prüfung firmenspezifischer Vertragswerke zur Regelung multinationaler geschäftlicher Zusammenarbeit ist in der Regel sinnvoll.

Erste Handlungsempfehlungen

  • Sorgfältig ausgearbeitete Verträge sind eine wichtige Grundlage für die Klarstellung der Verantwortlichkeiten, gemeinsamen Zielsetzungen und Vorgehensweisen über Ländergrenzen hinweg. Nicht immer ist ein Schweizer Vertrag mit ausländischen Partnern sinnvoll und möglich. Ihre Investition in ein paar Stunden Beratungsleistung eines geeigneten Anwalts – je nach Fall vor Ort im Zielland – ist gut angelegt.
  • Holen Sie früh genug konkrete Informationen zur Notwendigkeit einer Marktzulassung ein und beginnen Sie den Prozess rechtzeitig – je nach Produkt, Land und Vorschriften kann dies auch mal mehr zeitlichen Aufwand erfordern als die Suche nach einem passenden Geschäftspartner.
  • Holen Sie sich gegebenenfalls die Unterstützung spezialisierter Dienstleister zur Prüfung technischer und rechtlicher Konformität für Dokuinspektionen, Risikobeurteilungen, Normenrecherchen und gestalterische Leistungen.

Im nächsten Artikel geht es um die Relevanz, welche dem Exportgeschäft innerhalb des Unternehmens zugeordnet wird. Wie geht man da bei der Ressourcen- und Wachsenplanung vor? Lesen Sie es hier!

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