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Die Marktplatzhaftung in Deutschland: Was bedeutet das für Onlinehändler aus der Schweiz?

Seit dem 01.01.2019 greift in Deutschland eine Haftung von Amazon, eBay und Co. für nicht abgeführte Umsatzsteuern. Welche Auswirkungen hat das für Online-Händler aus der Schweiz? Was muss jetzt beachtet werden?

Taschenrechner und Formular

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, warum und bis wann Sie als Online-Händler aus der Schweiz einen Antrag stellen müssen, um die im Folgenden dargestellten Konsequenzen der Marktplatzhaftung in Deutschland zu vermeiden.

Was ist Marktplatzhaftung?

In Deutschland werden nach Schätzungen bis zu eine Milliarde Umsatzsteuer pro Jahr beim Online-Handel über Marktplätze hinterzogen. Seit dem 01.01.2019 greift daher in Deutschland das Gesetz zur Haftung der Marktplätze für nicht gezahlte Umsatzsteuern. Man will damit die Marktplätze in die Verantwortung nehmen, da viele der unredlichen Online-Händler mit Sitz im Ausland für die deutsche Finanzverwaltung nicht greifbar sind. Das Wichtigste vorab: Jeder elektronische Marktplatz in Deutschland – z.B. amazon.de oder ebay.de – kann ab 2019 für nicht gezahlte Umsatzsteuer haftbar gemacht werden, wenn ihm keine Bescheinigung des jeweiligen Händlers darüber vorliegt, dass dieser in Deutschland steuerlich registriert ist. 

Wie erhalten Sie die Bescheiningung?

Die Bescheinigung heißt umgangssprachlich 22f-Bescheinigung, da das Prozedere in § 22f UStG geregelt ist. Durch die 22f-Bescheinigung bestätigt das Finanzamt, dass Sie für Zwecke der Umsatzsteuer steuerlich in Deutschland registriert seid. Sie kann seit dem 01.01.2019 beim zuständigen Finanzamt beantragt werden können. Für Online-Händler aus der Schweiz, welche in Deutschland steuerpflichtig sind, ist das Finanzamt Konstanz zuständig.

Wann bin ich als Schweizer Online-Händler in Deutschland steuerpflichtig?
Es gibt grundsätzlich zwei Auslöser für Steuerpflichten und damit einhergehenden Registrierungspflichten in Deutschland.

  1. Sofern Sie zum Beispiel ein Warenlager in Deutschland verwenden, aus denen heraus Ihr Endverbraucher in Deutschland beliefern lasst, werden Sie unmittelbar in Deutschland steuerpflichtig. Der häufigste Anwendungsfall dürfte sicher das Fulfillment by Amazon (FBA) in Deutschland sein.
  2. Wenn Sie aus der Schweiz heraus Waren an deutsche Endverbraucher übersenden und für diese Endverbraucher die Abführung der sogenannten Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland übernehmen, werden Sie ebenfalls in Deutschland steuerpflichtig.

In beiden Fällen müssen Sie eine deutsche Steuernummer beim Finanzamt Konstanz beantragen und darüber hinaus Folgendes beachten.

Was ist seit dem 01.01.2019 zu tun?

Das Gesetz zur Haftung der Marktplätze wird nicht sofort vollumfänglich greifen. Auch aufgrund von technischen Herausforderungen für die Finanzverwaltung wird es Übergangsfristen geben. Händler mit Sitz in der EU und den EWR-Staaten werden eine Übergangsfrist von neun Monaten bekommen. Händler aus dem Drittland, z.B. der Schweiz, erhalten lediglich eine Frist von zwei Monaten. Das bedeutet, dass Online-Händler aus der Schweiz spätestens seit dem 28.02.2019 eine solche Bescheinigung erhalten und dem jeweiligen Marktplatz übermittelt haben sollten.

Wie können Sie vorgehen, wenn Sie noch keine 22f-Bescheinigung beantragt haben?

Sie können Ihren Antrag schriftlich per Post oder per E-Mail an das Finanzamt Konstanz richten. Das Formular zur Antragstellung (USt 1 TJ) ist u.a. über diesen Link erhältlich. Die Bescheinigung, welche das Finanzamt im Anschluss ausstellt, ist die sogenannte 22f-Bescheinigung. Das erfolgt auf dem sogenannten USt 1 TI - Formular. Dieses Formular müssen Sie einscannen und bei den deutschen Markplätzen hochladen. Im Anschluss erfolgt eine Echtheitsprüfung des Formulars durch den Marktplatz, welche innerhalt weniger Tage abgeschlossen sein sollte. Dieser Vorgang muss nach aktuellen Erkenntnissen nicht jährlich wiederholt werden, da die Bescheinigung für alle Händler so lange gültig sein wird, bis ein elektronisches Austauschverfahrend zwischen Finanzbehörden und Marktplätzen eingerichtet ist.

Über Taxoo GmbH

Im Bereich E-Commerce greifen wir in ausgewählten Bereichen auf das Know-how von Experten zurück. Der Autor dieses Artikels, Roger Gothmann, ist Mitgründer der Taxdoo GmbH. Er hat viele Jahre für die deutsche Finanzverwaltung im Bereich Umsatzsteuer gearbeitet. Vor der Gründung von Taxdoo war er Leiter der Steuerabteilung einer internationalen Stiftung. Die Taxdoo GmbH ist eine digitale Lösung für die internationale Umsatzsteuer.

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