Aktuell

Weitere Erleichterungen im Warenverkehr mit Iran

Die Bewilligungsverfahren für den Export von Dual-Use-Gütern nach Iran sind verkürzt und vereinfacht worden.
Teheran, Strassenverkehr
Die Handelssanktionen gegenüber dem Iran sind weiter gelockert worden.

Für Güter mit Destination Iran (wie zum Beispiel Röhren aus Nickel, Werkzeugmaschinen zur Schleifbearbeitung. Wärmetauscher mit einer gewissen Wärmeaustauschfläche oder diverse Messgeräte), die auch zu militärischen Zwecken verwendet werden könnten, hat der Bundesrat die Export-Bewilligungskriterien in der entsprechenden Verordnung angepasst.

Konkret sind in der Verordnung über Massnahmen gegen Iran unter anderen folgende Änderungen vorgenommen worden:

  • Die Rechte zur Überprüfung der Endverwendung betroffener Produkte im Iran müssen nicht mehr zur Verfügung stehen.
  • Neu wird die Bewilligung durch das SECO ausgestellt und nicht mehr durch die interdepartementale Exportkontrollgruppe.
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Dual-Use-Gütern sind von der Bewilligungspflicht befreit, sofern bereits eine Bewilligung zur Ausfuhr der Dual-Use-Güter, für welche die Dienstleistungen vorgesehen sind, den zuständigen Behörden vorliegen.

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Punktuelle Anpassung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Iran

Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran

Exportdialog Iran: Lockerung der Sanktionen - Was bedeutet das für Schweizer Unternehmen?

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