Analyse

Freihandelsabkommen mit den Philippinen: Der Nutzen für Schweizer Exporteure

Seit drei Jahren ist das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den Philippinen und den EFTA-Mitgliedern Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen in Kraft. Wie stark Schweizer Unternehmen von der Zollfreiheit respektive vom Zollabbau auf Exporte profitieren und welchen Nutzen ihnen das Freihandelsabkommen bringt, hat Prof. Dr. Patrick Ziltener der Universität Zürich untersucht.

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Am 28. April 2016 unterzeichnete der philippinische Handelsminister Adrian S. Cristobal Jr. in Bern für sein Land das Freihandelsabkommen mit der Europäischen Freihandelsassoziation. In Kraft trat es am 1. Juni 2018. Für die Schweizer Chemie-, Pharma-, Uhren- und MEM-Industrie, aber auch für die Schokoladen- und Süsswaren-, Lebensmittelzubereitungs- und Tabakindustrie bringt das Freihandelsabkommen grosse Vorteile.

Schritt für Schritt zum Freihandel

99,5 Prozent der Schweizer Gesamtexporte (ohne Landwirtschaft und undefinierte Positionen) sind dank dem Freihandelsabkommen zollbefreit, 0,5 Prozent davon geniessen einen kontinuierlichen Zollabbau. Auch die erhobenen Zölle auf von der Schweiz exportierten landwirtschaftlichen Produkte – verarbeitet und unverarbeitet – wurden entweder sofort oder werden nach einer Übergangszeit von bis zu sechs Jahren abgeschafft. Die Zölle auf Kaffeekapseln werden halbiert. Das Freihandelsabkommen ermöglicht Schweizer Exporteuren damit grosses Einsparpotenzial. Voraussetzung dafür sind korrekte Papiere und eine erfolgreich abgeschlossene Zollabwicklung.

Ungenutztes Einsparungspotenzial

Wie viel des FHA-Einsparpotenzials wird von den Schweizer Exporteuren tatsächlich genutzt? Und wo lassen sich Nutzungsprobleme erkennen? Diesen Forschungsfragen ging Prof. Dr. Patrick Ziltener der Universität Zürich nach. Seine Forschung zeigt: Das Freihandelsabkommen mit den Philippinen bringt ein jährliches maximales Einsparungspotenzial von 12,3 Mio. USD.

Die meisten Zölle auf Schweizer Exportware entfielen ab Tag 1. Auch werden «Rabatte» eingesetzt. Obwohl aber mehrere Produkte in den ersten beiden Jahren eine Zollfreiheit erlangten, ist eine niedrige Nutzungsrate doch üblich. Keine Anwendung findet das Abkommen bisher in den Bereichen Textilien, Metallprodukte und Maschinen wie Pumpen oder Kompressoren, ebenso nicht bei Molkereiprodukten, Schokolade, Zucker- und Tabakwaren. Gemäss Prof. Dr. Patrick Ziltener wird die Anwendung aber im Verlauf der Zeit zunehmen.

Die detaillierten Forschungsergebnisse lesen Sie hier nach:

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