Checkliste

Export nach Norwegen: Was müssen Sie beachten?

Checkliste für den Warenexport nach Norwegen

Norwegen zählt bezogen auf das Pro-Kopf-Einkommen zu den reichsten Ländern der Welt. Das skandinavische Land verdankt dies seinem Ressourcenreichtum, insbesondere seinen umfangreichen Offshore-Ölvorkommen. Norwegen ist bestrebt, seine Abhängigkeit vom Ölsektor zu reduzieren und seine Wirtschaft breiter aufzustellen. Vor allem forschungsintensive Branchen sollen mehr Unterstützung erhalten und die Regierung in Oslo plant, in den nächsten Jahren erhebliche Summen in den Ausbau des Strassen- und Schienennetzes zu investieren. Auch die Digitalisierung, bei der das Land eine Vorreiterrolle einnimmt, wird voraussichtlich umfangreiche Investitionen anziehen. Diese grossen Investitionsausgaben eröffnen für Schweizer Unternehmen interessante Gelegenheiten zur Zusammenarbeit. Doch, was müssen Sie beim Export nach Norwegen beachten?

Stadt am Wasser

Stand: Juli 2023

Benötigte Exportdokumente

  1. Handelsrechnung (in norwegischer oder englischer Sprache)

    Neben den Handelsüblichen Angaben, muss die Rechnung folgendes enthalten:
    -HS-Code und Ursprungsland
    - Anzahl und Art der Packstücke
    - Genaue Warenbezeichnung
    - Menge der Waren
    - Einzelpreis und Gesamtbetrag
    - Angaben über die Beförderung
    - Liefer- und Zahlungsbedingungen
     
  2. Ursprungserklärung

    Für präferenzielle Ursprungsware gemäss den Vereinbarungen der EFTA-Konvention ist eine Ursprungserklärung auf der Rechnung oder ab einem Warenwert von CHF 10'300 eine Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 zu erstellen.
    Ermächtigte Ausführer dürfen für alle Warenwerte Ursprungserklärungen auf der Rechnung ausstellen.
    Detaillierter Informationen zu den für Ihre Produkte geltenden Importformalitäten in Norwegen erhalten Sie auch in unserer kostenlosen Zolldatenbank

Verpackungsbestimmungen

Unternehmen welche > 1’000kg einer Verpackungsart pro Jahr auf den norwegischen Markt bringen sind zu einer Mitgliedschaft bei einem Entsorgungssystem verpflichtet.

Generell steht der norwegische Importeur in der Pflicht. Sollte dieser jedoch die Pflichten nicht übernehmen oder die Lieferungen direkt an den Endverbraucher (B2C) erfolgen, wird das ausländische Unternehmen in die Pflicht genommen

Sanktionen / Embargos / Exportkontrollen

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels sind keine Sanktionen oder Embargos gegenüber Norwegen verhängt.

Gewisse Produkte und Produktgruppen wie zum Beispiel Dual-Use-Güter benötigen auch für die Lieferung in nicht sanktionierte Länder eine Ausfuhrbewilligung.

S-GE Tipps

Geschäftsbeziehungen

Für Schweizer ist es punkto Geschäftskultur grundsätzlich problemlos, in Norwegen Geschäfte zu machen und viele wichtige Werte decken sich mit jenen von Schweizer Firmen. Die Geschäftskultur entspricht in den Grundsätzen den skandinavischen Arbeitswerten. Das bedeutet zum einen, dass die Gleichberechtigung am Arbeitsplatz, insbesondere in Bezug auf die Geschlechter, einen hohen Stellenwert hat, und zum andern, dass Hierarchien eher flach sind. Der Führungsstil ist daher eher informell und Mitarbeiter erhalten relativ grosse Freiheiten bei gleichzeitiger Verantwortung für ihre Aufgaben. In norwegischen Firmen wird oft auch hierarchieübergreifend gearbeitet, was für ausländische Partner wichtig zu verstehen ist.

Neben der norwegischen Sprache wird überall auch sehr gut Englisch gesprochen. Norwegen pflegt eine breite Duz-Kultur und die meisten Norweger sprechen sich im Geschäftsleben nach der ersten Vorstellung mit dem Vornamen an.

Da die Hierarchie oft recht flach ist und die Entscheidungsfindung auf Konsens und Kompromissen beruht, können Entscheidungen viel Zeit in Anspruch nehmen. Zwar können Norweger im Allgemeinen ihre Meinung deutlich äussern und ihrem Chef oder ausländischen Geschäftspartner auch widersprechen, doch dient dies der gemeinsamen Konsens- und Lösungsfindung und sollte auch als solche verstanden werden.

Sitzungen beginnen in Norwegen pünktlich und werden häufig effizient abgewickelt, mit nur einem kurzen Smalltalk. Besprechungen werden in der Regel informell und gerne auch ohne Notizen oder Protokolle abgehalten. Es ist verpönt, Sachen zu versprechen, welche nicht eingehalten werden können. Seien Sie daher also nicht nur pünktlich, sondern machen Sie sich Notizen zu den Gesprächen – und halten Sie sich an die abgemachten Punkte.

Incoterms

Für Lieferungen nach Norwegen können grundsätzliche sämtliche Incoterms-Klausel verwendet werden. Beachten Sie bei den Vertragsverhandlungen, dass gewisse Incoterms-Klauseln nur für den Seetransport verwendet werden sollten und passen Sie diese auf das gewählte Transportmittel an.

Zahlungsbedingungen

Je nach Auftragsvolumen oder Projektumfang empfehlen sich Zahlungsbedingungen wie in der Schweiz oder in anderen europäischen Ländern anzuwenden. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben bezüglich Zahlungsbedingungen, die üblicherweise angewandte Zahlungsfrist in Norwegen beträgt 14 Tage netto.

Sämtliche Angaben in diesem Artikel dienen lediglich als Hinweise und sind weder abschliessend noch rechtsverbindlich.

Kontakt

Für Rückfragen oder weitere Informationen steht Ihnen gerne das ExportHelp-Team von Switzerland Global Enterprise unter exporthelp@s-ge.com oder Tel. 0844 811 812 zur Verfügung.

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