Wer ist davon betroffen?
Unternehmen welche innerhalb von 12 Monaten mehr als 10 Tonnen Kunststoffverpackung produzieren oder nach Grossbritannien importieren, müssen sich bei der britischen Finanzbehörde „HM Revenue & Customs (HMRC)“ registrieren und vierteljährlich eine Steuererklärung einreichen.
Schweizer Exporteure hingegen müssen Buch über Gewicht und Recyclinganteil der Kunststoffverpackungen führen und diese Daten dem britischen Importeur zur Verfügung stellen
Ausnahmen
Verpackungen mit einem Mindestanteil von 30% an recyceltem Kunststoff und Verpackungen für folgende Zwecke sind von der Steuer ausgenommen, müssen aber in den 10-Tonnen-Schwellenwert einberechnet werden.
- Verpackungen von Medikamenten
- Transportverpackungen für importierte Waren
- Komponenten welche dauerhaft für einen anderen Verwendungszeck als eine Verpackung bestimmt sind
- Verpackungen welche in Flugzeug, Schiffs- oder Bahnlager genutzt werden.
Die britische Regierung hat auf Ihrer Webseite einen Leitfaden zur Plastiksteuer publiziert.